{"id":604,"date":"2012-04-30T11:52:11","date_gmt":"2012-04-30T09:52:11","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=604"},"modified":"2012-11-07T13:15:17","modified_gmt":"2012-11-07T11:15:17","slug":"mehrarbeit-muss-grundsatzlich-vergutet-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mehrarbeit-muss-grundsatzlich-vergutet-werden\/","title":{"rendered":"Mehrarbeit muss grunds\u00e4tzlich verg\u00fctet werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mehrarbeit muss grunds\u00e4tzlich verg\u00fctet werden<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung von \u00dcberstunden ist regelm\u00e4\u00dfig Streitthema in Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Dem Grunde nach galt der Grundsatz, dass \u00dcberstunden\/Mehrarbeit in Freizeit auszugleichen ist. Nur in Ausnahmef\u00e4llen oder bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, wenn kein Freizeitausgleich mehr m\u00f6glich war, galt eine Abgeltung in Geld. Das Bundesarbeitsgericht scheint diesen Grundsatz jetzt aufzugeben.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte w\u00e4hrend seiner T\u00e4tigkeit rd. 1.000 \u00dcberstunden angesammelt. Nach dem Arbeitsvertrag war eine 42-Stunden-Woche vereinbart und der Kl\u00e4ger verpflichtet, bei betrieblichen Erfordernissen ohne gesonderte Verg\u00fctung \u00dcberstunden zu leisten. Am Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses klagte er auf Auszahlung der \u00dcberstunden der letzten drei noch nicht verj\u00e4hrten Jahre.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kl\u00e4ger recht, weil der im Arbeitsvertrag enthaltene Ausschluss einer \u00dcberstundenverg\u00fctung unwirksam sei. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte das Bundesarbeitsgericht aus, dass der Kl\u00e4ger bei Beginn des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht habe wissen k\u00f6nnen, was auf ihn zukomme und damit nicht gewusst habe, welche tats\u00e4chliche Arbeitsleistung mit dem Bruttogehalt abgegolten sein sollte. In Ermangelung einer wirksamen Verg\u00fctungsregelung sei die angemessene Verg\u00fctung f\u00fcr die Mehrarbeit zu zahlen. Dies gelte jedenfalls in den F\u00e4llen, in denen der Arbeitnehmer nicht wegen eines h\u00f6heres Gehalts erkennen k\u00f6nne, dass \u00dcberstunden erwartet werden.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung bedeutet in ihrer Konsequenz, dass bei Niedrig- und Normalverdienern \u00dcberstunden in Geld auszahlen sind, wenn es keine wirksame vertragliche Abrede \u00fcber die \u00dcberstunden\/Mehrarbeit gibt. Dem Grunde nach sind solche Klauseln aber (noch) weiterhin zul\u00e4ssig. Dar\u00fcber hinaus wird man mit Ausschlussfristen arbeiten m\u00fcssen, um zu verhindern, dass der vollst\u00e4ndige Regelverj\u00e4hrungszeitraum von drei Jahren ausgesch\u00f6pft werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mehrarbeit muss grunds\u00e4tzlich verg\u00fctet werden Rechtslage Die Verg\u00fctung von \u00dcberstunden ist regelm\u00e4\u00dfig Streitthema in Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Dem Grunde nach galt der Grundsatz, dass \u00dcberstunden\/Mehrarbeit in Freizeit auszugleichen ist. Nur in Ausnahmef\u00e4llen oder bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, wenn kein Freizeitausgleich mehr m\u00f6glich war, galt eine Abgeltung in Geld. Das Bundesarbeitsgericht scheint diesen Grundsatz jetzt aufzugeben. Sachverhalt Der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mehrarbeit-muss-grundsatzlich-vergutet-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Mehrarbeit muss grunds\u00e4tzlich verg\u00fctet werden<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[289],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/604"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=604"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/604\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=604"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=604"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=604"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}