{"id":61500,"date":"2020-10-05T10:53:51","date_gmt":"2020-10-05T08:53:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61500"},"modified":"2021-04-26T16:19:47","modified_gmt":"2021-04-26T14:19:47","slug":"anlegerschutz-wird-weiter-verbessert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anlegerschutz-wird-weiter-verbessert\/","title":{"rendered":"Anlegerschutz wird weiter verbessert"},"content":{"rendered":"\n<p>Berlin: (hib\/HLE) Die Bundesregierung will die Stabilit\u00e4t des Bankensektors weiter st\u00e4rken sowie die Steuerzahler und Anleger besser sch\u00fctzen. Diesem Ziel dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019\/878 und (EU) 2019\/879 zur Reduzierung von Risiken und zur St\u00e4rkung der Proportionalit\u00e4t im Bankensektor (19\/22786). Zu den Ma\u00dfnahmen dieses Riskoreduzierungsgesetzes (RiG) geh\u00f6ren auch eine Erleichterung der F\u00f6rderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch Darlehen sowie eine Beaufsichtigung von F\u00f6rderbanken der L\u00e4nder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach nationalen Regelungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein wichtiges Teilst\u00fcck des Gesetzentwurfs sind die Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen. Krisenbedingte Verluste von Banken und von deren Investoren sollen nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Gro\u00dfe Banken sollen k\u00fcnftig Verlustpuffer von mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten m\u00fcssen. Damit sollen im Krisenfall Verluste abgefedert werden, hei\u00dft es in den Entwurf<\/p>\n\n\n\n<p>Mehr Schutz vor Verlusten erwartet die Regierung auch durch \u00c4nderungen im Anleihenbereich. Von Verlustrisiken besonders betroffene Anleihen wie Nachranganleihen sollen in Zukunft nur noch mit einer St\u00fcckelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diesem Regelungsvorschlag widerspricht allerdings der Bundesrat in seiner Stellungnahme, in der zwar ein besonderes Schutzbed\u00fcrfnis f\u00fcr Privatanleger im Hinblick auf nachrangige Verbindlichkeiten als neue Anlageklasse als gerechtfertigt bezeichnet wird. F\u00fcr die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Mindestst\u00fcckelung von 50.000 Euro im Wertpapierhandelsgesetz auch auf nachrangige Anleihen von Banken treffe dieses Argument hingegen nicht zu. Der Absatz entsprechender Produkte auch an Privatanleger sei bereits etabliert und stelle auch keine Besonderheit gegen\u00fcber den Nachranganleihen von Unternehmen anderer Branchen dar. Das Anlagespektrum f\u00fcr Privatanleger w\u00fcrde durch diese Regelung weiter verengt und die M\u00f6glichkeiten deutscher Kreditinstitute, Mittel zur Erf\u00fcllung der Eigenmittelanforderungen einzuwerben, w\u00fcrden gleichzeitig eingeschr\u00e4nkt. Auch europarechtlich sei keine Ausweitung der Mindestst\u00fcckelung geboten.<\/p>\n\n\n\n<p>In ihrer Gegen\u00e4u\u00dferung widerspricht die Bundesregierung den L\u00e4ndern und erkl\u00e4rt, dass die Abwicklungsf\u00e4higkeit der Institute durch eine entsprechende Mindestst\u00fcckelung verbessert werde. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass es zu deutlich erschwerten Abwicklungen kommen k\u00f6nne, wenn entsprechende Instrumente in der Hand von Privatanlegern seien. Die Ausweitung der Mindestst\u00fcckelung soll f\u00fcr Instrumente gelten, die nach dem 28. Dezember 2020 begeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Gesetzentwurf soll ferner die Aufsicht \u00fcber Sicherungsfonds f\u00fcr Lebens- und Krankenversicherungen effektiver gestaltet werden . Damit werde ein verfahrenssicherer Prozess f\u00fcr den Fall gew\u00e4hrleistet, dass erstmalig der Bestand eines Lebens- oder Krankenversicherers auf einen Sicherungsfonds \u00fcbertragen werden m\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1036\/2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Die Bundesregierung will die Stabilit\u00e4t des Bankensektors weiter st\u00e4rken sowie die Steuerzahler und Anleger besser sch\u00fctzen. Diesem Ziel dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019\/878 und (EU) 2019\/879 zur Reduzierung von Risiken und zur St\u00e4rkung der Proportionalit\u00e4t im Bankensektor (19\/22786). 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