{"id":6160,"date":"2012-08-31T06:50:08","date_gmt":"2012-08-31T04:50:08","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=6160"},"modified":"2012-09-25T06:53:11","modified_gmt":"2012-09-25T04:53:11","slug":"big-brother-gewinn-muss-versteuert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/big-brother-gewinn-muss-versteuert-werden\/","title":{"rendered":"&#8222;Big Brother&#8220;-Gewinn muss versteuert werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>&#8222;Big Brother&#8220;-Gewinn muss versteuert werden<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Der Gewinn des &#8222;Big-Brother&#8220;-Siegers ist steuerpflichtig. Er ist mit einem Lotto- oder Wettspielgewinn nicht vergleichbar.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger nahm an der 5. Staffel der Fernsehsendung &#8222;Big Brother&#8220; teil. Im Rahmen dessen verpflichtete er sich zu umfangreichen T\u00e4tigkeiten, insbesondere zum Wohnen im &#8222;Big Brother&#8220;-Haus. Im Verlauf der Staffel wurden die Bewohner des Hauses fast st\u00e4ndig gefilmt. Die Rechte am Bild- und Tonmaterial wurden der Produktionsfirma abgetreten. Als pauschales Entgelt erhielt der Kl\u00e4ger &#8211; wie alle anderen Teilnehmer &#8211; w\u00f6chentlich 250 EUR. Dar\u00fcber hinaus hatte jeder Teilnehmer die Chance, vom Publikum zum Sieger gek\u00fcrt zu werden. F\u00fcr den Sieger war ein Preisgeld von 1 Mio. EUR ausgelobt. Nachdem das Publikum den Kl\u00e4ger zum Sieger bestimmt hatte, zahlte die Produktionsfirma das Preisgeld aus. Das Finanzamt unterwarf diese Zahlung als sonstige Eink\u00fcnfte der Einkommensteuer. Hiermit war der Kl\u00e4ger nicht einverstanden, verlor aber schlie\u00dflich auch vor dem Bundesfinanzhof (BFH).<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Nach Ansicht der Richter sei zwar nicht jede Einnahme, die auf ein Verhalten des Steuerpflichtigen zur\u00fcckzuf\u00fchren sei, steuerpflichtig. Allerdings stelle das &#8222;Big Brother&#8220;-Preisgeld, anders als z. B. ein Lottogewinn, eine Gegenleistung zu einer vorab erbrachten Leistung des Kl\u00e4gers dar. Daher best\u00fcnde hier eine wechselseitige Verkn\u00fcpfung zwischen Leistung (Wohnen und Auftreten im &#8222;Big Brother&#8220;-Haus) und Gegenleistung (Preisgeld). Es sei insoweit unerheblich, dass bei Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit lediglich eine vage Chance bestanden habe, das Preisgeld zu erlangen. Dies sei typisch f\u00fcr Casting- und Talent-Shows. Demgegen\u00fcber sei z. B. ein Lottogewinn nicht mit einer Leistungspflicht des Spielers verkn\u00fcpft. Bei einem derartigen Gl\u00fccksspiel sei die einzige vom Spieler erbrachte Leistung der Kauf des Loses. Dies begr\u00fcnde zwar bereits die Chance eines sp\u00e4teren Gewinns; gleichwohl stelle der Gewinn keine Gegenleistung zum Loskauf dar. Demgegen\u00fcber m\u00fcsse der Teilnehmer einer Casting- oder Talentshow weitergehende Leistungen erbringen, um sich die Gewinnchancen zu erhalten respektive zu steigern.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Preisgelder aus Casting- oder Talentshows sind als sonstige Eink\u00fcnfte steuerpflichtig. Sie stellen eine Gegenleistung zu der im Rahmen der Show erbrachten Leistungen dar. Demgegen\u00fcber bleiben Gewinne aus Gl\u00fccksspielen steuerfrei.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Big Brother&#8220;-Gewinn muss versteuert werden Kernaussage Der Gewinn des &#8222;Big-Brother&#8220;-Siegers ist steuerpflichtig. Er ist mit einem Lotto- oder Wettspielgewinn nicht vergleichbar. 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