{"id":61722,"date":"2020-10-30T12:52:15","date_gmt":"2020-10-30T10:52:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61722"},"modified":"2021-04-26T16:26:51","modified_gmt":"2021-04-26T14:26:51","slug":"grundfreibetrag-fuer-2021-nochmals-erhoeht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grundfreibetrag-fuer-2021-nochmals-erhoeht\/","title":{"rendered":"Grundfreibetrag f\u00fcr 2021 nochmals erh\u00f6ht"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Finanzausschuss hat am 28.10.2020 das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag f\u00fcr 2021 im Vergleich zum urspr\u00fcnglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Au\u00dferdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19\/21988, 19\/22815) stimmten in der von der Koalitionsmehrheit vorher noch in einigen Punkten ge\u00e4nderten Fassung die Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion zu. Die Fraktionen von FDP, Die Linke und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen enthielten sich.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Entwurf soll das Kindergeld zum 1. Januar 2021 f\u00fcr das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, f\u00fcr das dritte Kind 225 Euro und f\u00fcr das vierte und f\u00fcr jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro. Der Freibetrag f\u00fcr den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um ebenfalls 288 Euro auf 2.928 Euro erh\u00f6ht, so dass sich daraus eine Anhebung der zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibetr\u00e4ge von derzeit insgesamt 7.812 Euro um 576 Euro auf einen Betrag von insgesamt 8.388 Euro ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 9.408 Euro sollte nach dem Regierungsentwurf auf 9.696 Euro angehoben werden. Aufgrund des inzwischen vorliegenden Existenzminimumberichts hoben die Koalitionsfraktionen den Betrag f\u00fcr 2021 um 48 Euro auf 9.744 Euro an. 2022 steigt der Grundfreibetrag wie geplant weiter auf 9.984 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4nderungen gibt es bei der Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der \u201ckalten Progression\u201d. Diese Rechtsverschiebung betr\u00e4gt im kommenden Jahr 1,52 Prozent, damit inflationsbedingte Einkommenssteigerungen nicht zu einer h\u00f6heren individuellen Besteuerung f\u00fchren. Sie sollte im Jahr 2022 1,52 Prozent betragen. Aufgrund der Daten des neuen 4. Steuerprogressionsberichts wurde die Rechtsverschiebung im Jahr 2022 auf 1,17 Prozent reduziert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Erh\u00f6hung von Kindergeld und Freibetr\u00e4gen sei eine gute Nachricht f\u00fcr Familien, stellte die CDU\/CSU-Fraktion in der Aussprache fest. Es komme zu einer Entlastung von knapp zw\u00f6lf Milliarden Euro. Die SPD-Fraktion betonte, die Anhebung des Kindergelds um 15 Euro helfe vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Entlastung falle insgesamt sogar st\u00e4rker aus als vorgegeben. Die Kaufkraft werde dadurch gest\u00e4rkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die AfD-Fraktion bezeichnete die Erh\u00f6hung des Kindergeldes als v\u00f6llig unzureichend. Die AfD-Fraktion wolle ein Familiensplitting und eine Erleichterung des Eigentumserwerbs, zum Beispiel durch eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Die FDP-Fraktion sagte zur angeblichen \u00dcberkompensation, die Erh\u00f6hung des Existenzminimums sei verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Und die Ber\u00fccksichtigung der kalten Progression beruhe auf einer Selbstverpflichtung des Deutschen Bundestages.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Linksfraktion kritisierte den Gesetzestitel. Es handele sich nicht um ein Gesetz zur Entlastung der Familien. Denn ausgerechnet die Familien mit Hartz 4-Leistungsbezug, in denen die Not am gr\u00f6\u00dften sei, h\u00e4tten nichts von der Anhebung. &#8222;Da kriegt niemand einen Cent mehr&#8220;, kritisierte die Linksfraktion, die sich f\u00fcr eine Kindergrundsicherung aussprach und einen entsprechenden Entschlie\u00dfungsantrag der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen unterst\u00fctzte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen kritisierte, dass mit den Leistungen Familien mit hohen Einkommen gef\u00f6rdert w\u00fcrden, die das Geld nicht brauchen w\u00fcrden. Entlastet werden sollten jedoch nicht die Reichen, sondern kleine und mittlere Einkommensbezieher. Der Entschlie\u00dfungsantrag, in dem gefordert wird, an die Stelle von Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Sozialgeld eine f\u00fcr alle Kinder gleiche Kindergrundsicherung einzuf\u00fchren, die nicht auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird, wurde abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.10.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Finanzausschuss hat am 28.10.2020 das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag f\u00fcr 2021 im Vergleich zum urspr\u00fcnglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Au\u00dferdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. 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