{"id":61726,"date":"2020-10-30T12:53:47","date_gmt":"2020-10-30T10:53:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61726"},"modified":"2021-04-26T16:21:39","modified_gmt":"2021-04-26T14:21:39","slug":"behindertenpauschbetraege-werden-verdoppelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/behindertenpauschbetraege-werden-verdoppelt\/","title":{"rendered":"Behindertenpauschbetr\u00e4ge werden verdoppelt"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die seit 1975 nicht mehr ge\u00e4nderten steuerlichen Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr Menschen mit Behinderung werden verdoppelt. Auch der Pflegepauschbetrag wird erh\u00f6ht. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am 28.10.2020 unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erh\u00f6hung der Behindertenpauschbetr\u00e4ge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19\/21985, 19\/22816) zu. Dem Gesetzentwurf, in den die Koalitionsfraktionen zuvor noch einige \u00c4nderungen eingef\u00fcgt hatten, stimmten alle Fraktionen zu. Ein Entschlie\u00dfungsantrag der FDP-Fraktion, mit dem diese ein Vorziehen der Freibetragserh\u00f6hungen von 2021 auf das laufende Steuerjahr 2020 erreichen wollte, scheiterte. Auch ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion (19\/18947) auf steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung fand keine Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Gesetzentwurf sieht eine \u201cVerdoppelung der Behindertenpauschbetr\u00e4ge inklusive Aktualisierung der Systematik\u201d vor. So soll der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Die Erh\u00f6hung vermeide in vielen F\u00e4llen den aufw\u00e4ndigen Einzelnachweis von Aufwendungen, schreibt die Bundesregierung zur Begr\u00fcndung. Damit k\u00f6nnten die Pauschbetr\u00e4ge ihre Vereinfachungsfunktion auch zuk\u00fcnftig erf\u00fcllen, hei\u00dft es weiter. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrtkostenpauschbetrag eingef\u00fchrt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll k\u00fcnftig auf die zus\u00e4tzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gew\u00e4hrung des Pauschbetrags verzichtet werden. Die vom Finanzausschuss vorgenommen \u00c4nderungen betreffen unter anderem die Fahrtkostenpauschale. Au\u00dferdem werden Taubblinde in die Regelung aufgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll erh\u00f6ht und f\u00fcr die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingef\u00fchrt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll k\u00fcnftig \u201cauch unabh\u00e4ngig vom Vorliegen des Kriteriums \u2018hilflos\u2019 bei der zu pflegenden Person\u201d geltend gemacht werden k\u00f6nnen, f\u00fchrt die Bundesregierung aus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die CDU\/CSU-Fraktion sprach von einem guten Entwurf. Nach langem Anlauf sei es gelungen, die Verdoppelung der Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Menschen mit Behinderung auf den Weg zu bringen. Auch die Anhebung der Pflegepauschbetr\u00e4ge bringe eine sp\u00fcrbare Verbesserung. Die SPD-Fraktion wies drauf hin, dass es 18 Millionen Menschen mit Behinderung und 1,2 Millionen Pflegebed\u00fcrftige gebe, die von Angeh\u00f6rigen zu Hause betreut w\u00fcrden. Sie alle w\u00fcrden von der Neuregelung profitieren. Die SPD-Fraktion sprach sich f\u00fcr eine regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung der Pauschbetr\u00e4ge aus, damit es bis zur n\u00e4chsten Erh\u00f6hung &#8222;nicht wieder so lange dauert&#8220;. Diese Auffassung hatte auch die CDU\/CSU vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die AfD-Fraktion begr\u00fc\u00dfte die Anhebung, bezeichnete es aber als &#8222;unglaublich&#8220;, dass seit 1975 nichts mehr passiert sei, w\u00e4hrend die Abgeordneten-Di\u00e4ten j\u00e4hrlich angehoben worden seien. Auch die FDP-Fraktion begr\u00fc\u00dfte die Verdoppelung. Sie erwartet zudem eine Vereinfachungswirkung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Fraktion Die Linke sprach von einer l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4lligen Anpassung und begr\u00fc\u00dfte, dass jetzt auch Taubblinde in das Gesetz einbezogen worden seien. Auch die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen lobte die gro\u00dfen Verbesserungen f\u00fcr die Betroffenen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.10.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die seit 1975 nicht mehr ge\u00e4nderten steuerlichen Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr Menschen mit Behinderung werden verdoppelt. Auch der Pflegepauschbetrag wird erh\u00f6ht. 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