{"id":61751,"date":"2020-11-07T11:09:16","date_gmt":"2020-11-07T09:09:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61751"},"modified":"2020-11-07T11:09:16","modified_gmt":"2020-11-07T09:09:16","slug":"neuregelungen-beim-elterngeld-laender-fordern-aenderungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neuregelungen-beim-elterngeld-laender-fordern-aenderungen\/","title":{"rendered":"Neuregelungen beim Elterngeld \u2013 L\u00e4nder fordern \u00c4nderungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Bundesrat hat am 6. November 2020 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung das Elterngeld flexibler gestalten will.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-fr-hgeburten-und-finanzierung\">Fr\u00fchgeburten und Finanzierung<\/h2>\n\n\n\n<p>Korrekturen will die L\u00e4nderkammer insbesondere bei den Regelungen zu Fr\u00fchgeburten erreichen. Zwar begr\u00fc\u00dft sie die Absicht, Eltern solcher Kinder einen l\u00e4ngeren Leistungsbezug zu erm\u00f6glichen. Die Gew\u00e4hrung eines zus\u00e4tzlichen Elterngeldmonates greife jedoch tief in die Systematik des Elterngeldes ein und mache das Gesetz un\u00fcbersichtlich. Nach dem Willen der L\u00e4nder soll daher stattdessen bei sechs Wochen vor dem errechneten Termin geborenen Kindern nicht auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt werden, sondern auf den Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus. Da in diesen F\u00e4llen l\u00e4nger Mutterschaftsgeld bezahlt wird und der sp\u00e4ter beginnende Elterngeldbezug dann l\u00e4nger fortgesetzt werden kann, k\u00f6nnen betroffene Eltern dann mehr Leistungen erhalten.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-beteiligung-des-bundes\">Beteiligung des Bundes<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bundesrat fordert den Bund zudem auf, sich an den Kosten der zu Lasten der L\u00e4nder und Kommunen neu geschaffenen Aufgaben zu beteiligen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-was-die-bundesregierung-plant\">Was die Bundesregierung plant<\/h2>\n\n\n\n<p>Die w\u00e4hrend des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zul\u00e4ssige Arbeitszeit soll von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus f\u00fcr die parallele Teilzeit beider Eltern soll mit 24 \u2013 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 \u2013 30 Wochenstunden gelten und vereinfacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Antragsrecht f\u00fcr Eltern mit geringen selbst\u00e4ndigen Nebeneink\u00fcnften soll diesen eine bessere Ber\u00fccksichtigung ihrer Einnahmen erm\u00f6glichen. Eltern, die w\u00e4hrend des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, m\u00fcssen nur im Ausnahmefall nachtr\u00e4glich Nachweise \u00fcber ihre Arbeitszeit erbringen. Grunds\u00e4tzlich soll davon ausgegangen werden, dass sie die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Elterngeld sollen k\u00fcnftig nur noch Eltern erhalten, die bis zu 300.000 Euro (bisher 500.000) im Jahr verdienen. F\u00fcr Alleinerziehende soll die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro liegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-n-chste-schritte\">N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegen\u00e4u\u00dferung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschlie\u00dfend kommt das Gesetz noch einmal abschlie\u00dfend in den Bundesrat.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 06.11.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat am 6. November 2020 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung das Elterngeld flexibler gestalten will. Fr\u00fchgeburten und Finanzierung Korrekturen will die L\u00e4nderkammer insbesondere bei den Regelungen zu Fr\u00fchgeburten erreichen. Zwar begr\u00fc\u00dft sie die Absicht, Eltern solcher Kinder einen l\u00e4ngeren Leistungsbezug zu erm\u00f6glichen. 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