{"id":61755,"date":"2020-11-07T11:15:19","date_gmt":"2020-11-07T09:15:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61755"},"modified":"2020-11-07T11:15:19","modified_gmt":"2020-11-07T09:15:19","slug":"zweites-familienentlastungsgesetz-starke-familien-gesetz-mehr-geld-fuer-familien-mit-kleinen-einkommen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zweites-familienentlastungsgesetz-starke-familien-gesetz-mehr-geld-fuer-familien-mit-kleinen-einkommen\/","title":{"rendered":"Zweites Familienentlastungsgesetz: Starke-Familien-Gesetz: Mehr Geld f\u00fcr Familien mit kleinen Einkommen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Ab dem 1. Januar 2021 steigt der H\u00f6chstbetrag f\u00fcr den Kinderzuschlag \u2013 auf bis zu 205 Euro. F\u00fcr Kinder von Alleinerziehenden wird der Unterhaltsvorschuss erh\u00f6ht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kinderzuschlag (KiZ) f\u00fcr Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 deutlich erh\u00f6ht: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Laut dem am 29. Oktober vom Bundestag beschlossenen \u201cZweiten Familienentlastungsgesetz\u201d wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erh\u00f6ht. Das Kindergeld wird danach 219 Euro f\u00fcr das erste und zweite Kind, 225 Euro f\u00fcr das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind betragen. Damit steht auch die H\u00f6he des Kinderzuschlags von bis zu 205 Euro fest.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201cDer Kinderzuschlag, der zus\u00e4tzlich zum Kindergeld gezahlt wird, ist eines unserer wichtigsten Instrumente im Kampf gegen Kinderarmut. Wenn Eltern mit kleinen Einkommen f\u00fcr die Existenzsicherung ihrer Kinder mehr brauchen, dann ist es gut und richtig, dass auch der Kinderzuschlag steigt. Deshalb haben wir im Starke-Familien-Gesetz vorgesehen, dass der Kinderzuschlag entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums dynamisiert wird. Ab Januar 2021 haben Eltern, deren Einkommen f\u00fcr die ganze Familie kaum reicht, jeden Monat 20 Euro mehr pro Kind zur Verf\u00fcgung. Sie erhalten den Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro zus\u00e4tzlich zum Kindergeld und zum Wohngeld. Sie k\u00f6nnen auch von den Kita-Geb\u00fchren befreit werden. Als Bundesfamilienministerin ist es eines meiner wichtigsten Ziele, jedem Kind die Chance auf ein gutes Aufwachsen zu erm\u00f6glichen. Dass der Kinderzuschlag ankommt, zeigen auch die Zahlen: Seit Januar 2020 hat sich die Zahl der Kinder f\u00fcr die der KiZ gezahlt wird verdreifacht auf rund 900.000 Kinder. Der Anstieg best\u00e4tigt, dass die Reform des Kinderzuschlags durch das Starke- Familien-Gesetz, die Vereinfachung des Antrags und die Anpassungen im Rahmen des \u2018Notfall-KiZ\u2019 in der Corona-Zeit wirken.\u201d<\/p><cite>Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 id=\"h-kinderzuschlag-orientiert-sich-am-existenzminimum\">Kinderzuschlag orientiert sich am Existenzminimum<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kinderzuschlag sichert in Familien mit kleinen Einkommen gemeinsam mit dem Kindergeld und den Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe die Existenzgrundlage von Kindern. Im aktuellen 13. Existenzminimumbericht wird das monatliche s\u00e4chliche Existenzminimum f\u00fcr das Jahr 2021 f\u00fcr Kinder mit durchschnittlich 451 Euro angegeben. Von diesem bezifferten Existenzminimum eines Kindes h\u00e4ngt seit der Dynamisierung des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz, die zum 1. Januar 2021 das erste Mal greift, auch die H\u00f6he des Kinderzuschlags ab. Der H\u00f6chstbetrag des Kinderzuschlags berechnet sich aus dem s\u00e4chlichen Existenzminimum abz\u00fcglich des Kindergelds f\u00fcr das erste Kind und abz\u00fcglich des Betrags f\u00fcr Bildung und Teilhabe; ma\u00dfgeblich sind die entsprechenden Betr\u00e4ge im Existenzminimumbericht.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-viele-entlastungen-f-r-familien-mit-kleinen-einkommen\">Viele Entlastungen f\u00fcr Familien mit kleinen Einkommen<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kinderzuschlag unterst\u00fctzt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp f\u00fcr die gesamte Familie reicht. Derzeit betr\u00e4gt die Familienleistung pro Monat und Kind bis zu 185 Euro \u2013 sie wird zus\u00e4tzlich zum Kindergeld gezahlt. Au\u00dferdem werden die Eltern von den Kita-Geb\u00fchren befreit und haben diverse andere finanzielle Vorz\u00fcge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>das Schulbedarfspaket mit 150 Euro pro Kind pro Schuljahr, das ab 2021 auf 154,50 Euro pro Jahr erh\u00f6ht wird,<\/li><li>kostenlose Sch\u00fclerfahrkarten,<\/li><li>kostenloses Mittagessen in Kita und Schule und<\/li><li>kostenlose Nachhilfe sowie<\/li><li>einen monatlichen Zuschuss von 15 Euro f\u00fcr die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 id=\"h-anpassungen-w-hrend-der-corona-pandemie\">Anpassungen w\u00e4hrend der Corona-Pandemie<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kinderzuschlag wurde mit dem Starke-Familien-Gesetz grundlegend ausgebaut. Auch die Anpassungen zum \u201cNotfall-KiZ\u201d im Zuge der Corona-Krise helfen, dass der Kinderzuschlag bei vielen Kindern direkt ankommt. Au\u00dferdem hat sich infolge der Krise und der damit vielfach verbundenen Einkommenseinbu\u00dfen der Kreis der Anspruchsberechtigten nochmals vergr\u00f6\u00dfert, so dass mehr Familien mit dem Kinderzuschlag erreicht werden. Im Januar 2020 waren es noch 299.168 Kinder, die den Zuschlag erhalten haben \u2013 aktuell sind es 888.398 Kinder. Und schlie\u00dflich helfen die verst\u00e4rkte Bekanntmachung und die erfolgreiche Digitalisierung der Leistung, dass mehr Kinder den Kinderzuschlag bekommen. Um angesichts der anhaltenden Corona-Krise Familien mit kleinem Einkommen weiter zu unterst\u00fctzen, wurde im Rahmen des Notfall-KiZ die erleichterte Verm\u00f6genspr\u00fcfung im Kinderzuschlag bis 31. Dezember 2020 verl\u00e4ngert. Verm\u00f6gen wird damit nur ber\u00fccksichtigt, wenn es erheblich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kinderzuschlag ist ein auf Dauer angelegtes Instrument \u2013 nicht zu verwechseln mit dem Kinderbonus \u2013 der Einmalzahlung in H\u00f6he von 300 Euro im Rahmen des Konjunkturpakets.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-anspruch-auf-kinderzuschlag-pr-fen-und-antrag-online-stellen\">Anspruch auf Kinderzuschlag pr\u00fcfen und Antrag online stellen<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse k\u00f6nnen Eltern und Alleinerziehende pr\u00fcfen, ob der Kinderzuschlag f\u00fcr sie in Betracht kommt. F\u00e4llt ihre Pr\u00fcfung positiv aus, k\u00f6nnen sie den <a href=\"https:\/\/con.arbeitsagentur.de\/prod\/kiz\/ui\/einstieg\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Antrag online bei der Familienkasse<\/a> ausf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-unterhaltszuschuss-steigt-2021-ebenfalls\">Unterhaltszuschuss steigt 2021 ebenfalls<\/h2>\n\n\n\n<p>Durch die h\u00f6here Festlegung des Existenzminimums steigt auch der Unterhaltsvorschuss. Das Bundesjustizministerium wird daf\u00fcr die Mindestunterhaltsverordnung f\u00fcr das Jahr 2021 \u00e4ndern. In der Folge steigt f\u00fcr Kinder alleinerziehender Elternteile der Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2021 um neun bis 16 Euro. Kinder unter sechs Jahren erhalten dann monatlich bis zu 174 Euro, Kinder von sechs bis elf Jahren bis zu 232 Euro und Jugendliche von zw\u00f6lf bis 17 Jahren bis zu 309 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMFSFJ, Pressemitteilung vom 30.10.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 1. Januar 2021 steigt der H\u00f6chstbetrag f\u00fcr den Kinderzuschlag \u2013 auf bis zu 205 Euro. F\u00fcr Kinder von Alleinerziehenden wird der Unterhaltsvorschuss erh\u00f6ht. Der Kinderzuschlag (KiZ) f\u00fcr Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. 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