{"id":6176,"date":"2012-08-31T07:14:07","date_gmt":"2012-08-31T05:14:07","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=6176"},"modified":"2012-09-25T07:16:03","modified_gmt":"2012-09-25T05:16:03","slug":"schenkungsteuer-vom-schenker-trotz-entrichtung-durch-den-bedachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schenkungsteuer-vom-schenker-trotz-entrichtung-durch-den-bedachten\/","title":{"rendered":"Schenkungsteuer vom Schenker trotz Entrichtung durch den Bedachten?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Schenkungsteuer vom Schenker trotz Entrichtung durch den Bedachten?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Erstattet das Finanzamt zu Unrecht Steuern, entsteht der urspr\u00fcngliche Steueranspruch nicht erneut.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin schenkte einer Freundin 2 Mio. EUR. Hierauf wurde Schenkungssteuer gegen\u00fcber der Freundin festgesetzt und von ihr entrichtet. Einen m\u00f6glichen Steuererstattungsanspruch trat die Freundin an einen Dritten ab und erkl\u00e4rte dem Finanzamt gegen\u00fcber wahrheitswidrig, die Kl\u00e4gerin habe die Schenkung widerrufen. Wegen dieser Erkl\u00e4rung wurde der urspr\u00fcngliche Steuerbescheid ge\u00e4ndert und die dort festgesetzte Steuerlast reduziert. Die zuviel gezahlte Steuer wurde daraufhin an den Dritten ausgekehrt. Als das Finanzamt merkte, dass die Schenkung keineswegs widerrufen worden war, setzte es die Steuer gegen\u00fcber der Freundin in urspr\u00fcnglicher H\u00f6he wieder fest. Da diese jedoch nur teilweise zahlte, erging ein gleichlautender Bescheid an die Kl\u00e4gerin. Zur Begr\u00fcndung wurde ausgef\u00fchrt, sie schulde als Schenkerin die Schenkungssteuer. Die hiergegen gerichtete Klage blieb zun\u00e4chst erfolglos. Der Bundesfinanzhof gab schlie\u00dflich der Kl\u00e4gerin Recht.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die durch die Schenkung ausgel\u00f6ste Steuer sei durch die Zahlung der Beschenkten erloschen. Die &#8211; aufgrund der T\u00e4uschung erlangte &#8211; Erstattung f\u00fchre nicht dazu, dass der urspr\u00fcngliche Steueranspruch wieder auflebe oder neu begr\u00fcndet werde. Vielmehr sei der R\u00fcckforderungsanspruch des Finanzamtes aufgrund fehlerhafter Steuererstattung ein neuer &#8211; vom urspr\u00fcnglichen Schenkungssteueranspruch losgel\u00f6ster &#8211; Anspruch. Zwar gelte im Erbschaftsteuerrecht, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter die Schenkungssteuer schulden, doch k\u00f6nne diese Regelung auf den R\u00fcckforderungsanspruch der Finanzverwaltung nicht angewandt werden. Die Umst\u00e4nde, die den R\u00fcckforderungsanspruch begr\u00fcnden, sind n\u00e4mlich nicht in Person der Kl\u00e4gerin eingetreten. Die Kl\u00e4gerin schulde daher den erstatteten Betrag nicht. H\u00e4tte sich die Kl\u00e4gerin an wahrheitswidrigen Erkl\u00e4rung hinsichtlich des Widerrufs der Schenkung beteiligt, w\u00e4re gegebenenfalls eine Haftung f\u00fcr ausstehende Betr\u00e4ge in Betracht gekommen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Wird eine Steuer entrichtet, erlischt sie mit Wirkung f\u00fcr alle Steuerschuldner. Erschleicht sich danach einer der Steuerschuldner eine Erstattung, f\u00fchrt das nicht dazu, dass alle urspr\u00fcnglichen Schuldner die Steuer wieder schulden. Nur derjenige, in dessen Person die zur Erstattung f\u00fchrenden Umst\u00e4nde bestehen, schuldet die zu Unrecht erstattete Steuer.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schenkungsteuer vom Schenker trotz Entrichtung durch den Bedachten? Kernaussage Erstattet das Finanzamt zu Unrecht Steuern, entsteht der urspr\u00fcngliche Steueranspruch nicht erneut. Sachverhalt Die Kl\u00e4gerin schenkte einer Freundin 2 Mio. EUR. Hierauf wurde Schenkungssteuer gegen\u00fcber der Freundin festgesetzt und von ihr entrichtet. 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