{"id":61784,"date":"2020-11-13T16:18:28","date_gmt":"2020-11-13T14:18:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61784"},"modified":"2020-11-13T16:18:28","modified_gmt":"2020-11-13T14:18:28","slug":"fuehrerschein-rechtmaessig-entzogen-nach-promillefahrt-mit-einem-e-scooter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuehrerschein-rechtmaessig-entzogen-nach-promillefahrt-mit-einem-e-scooter\/","title":{"rendered":"F\u00fchrerschein rechtm\u00e4\u00dfig entzogen nach Promillefahrt mit einem E-Scooter"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Verwaltungsgericht Neustadt\/Wstr. hat in einem gerichtlichen Eilverfahren best\u00e4tigt, dass eine Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum F\u00fchren von Kraftfahrzeugen entzogen werden darf, nachdem der Betroffene im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr einen E-Scooter (elektrisch betriebener Tretroller) mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,61 Promille gefahren und ein daraufhin nach Abschluss des Strafverfahrens von der Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht vorgelegt hatte. Dabei half es ihm auch nicht, dass ihm in dem vorangegangenen Strafverfahren durch das Amtsgericht der F\u00fchrerschein nicht entzogen, sondern dort nur ein Fahrverbot f\u00fcr 5 Monate angeordnet worden war.<\/p>\n\n\n\n<p>Darauf hatte sich der Antragsteller in dem gerichtlichen Eilverfahren vor allem berufen. Nach seiner Auffassung war die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde n\u00e4mlich an das strafgerichtliche Urteil gebunden und h\u00e4tte seine Fahreignung deshalb nicht nochmals durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten \u00fcberpr\u00fcfen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt folgte dieser Ansicht nicht: Eine rechtliche Bindung an die strafrichterliche Entscheidung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 4 des Stra\u00dfenverkehrsgesetzes (StVG) k\u00f6nne nur bestehen, wenn das Urteil des Amtsgerichts sich klar und eindeutig positiv zur Fahreignung des Betroffenen \u00e4u\u00dfere, sodass die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde sicher sein k\u00f6nne, dass die Eignung zum F\u00fchren von Kraftfahrzeugen vom Strafgericht positiv bewertet worden sei. Dem gen\u00fcge das Strafurteil des Amtsgerichts im vorliegenden Fall nicht, denn es stelle nicht eindeutig die Fahreignung des Antragstellers fest, sondern habe ein Fahrverbot als Nebenstrafe verh\u00e4ngt. Nach der Rechtsprechung sei auch nicht davon auszugehen, dass die Eignung durch den Verzicht auf den F\u00fchrerscheinentzug und die Verh\u00e4ngung (nur) eines Fahrverbots \u201estillschweigend\u201c bejaht worden sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Da somit keine Bindung an das Strafurteil bestehe, m\u00fcsse die Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde wegen der Fahrt mit dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss von mehr als 1,6 Promille BAK nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zwingend ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Kl\u00e4rung der Fahreignung anordnen. Weil der Antragsteller trotz wirksamer Aufforderung mit Fristsetzung kein Gutachten vorgelegt habe, sei von seiner fehlenden Fahreignung auszugehen und ihm m\u00fcsse die Fahrerlaubnis entzogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen den Beschluss kann der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz erheben.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: VG Neustadt, Pressemitteilung vom 06.11.2020 zum Beschluss 1 L 873\/20.NW vom 23.10.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht Neustadt\/Wstr. hat in einem gerichtlichen Eilverfahren best\u00e4tigt, dass eine Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zum F\u00fchren von Kraftfahrzeugen entzogen werden darf, nachdem der Betroffene im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr einen E-Scooter (elektrisch betriebener Tretroller) mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,61 Promille gefahren und ein daraufhin nach Abschluss des Strafverfahrens von der Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuehrerschein-rechtmaessig-entzogen-nach-promillefahrt-mit-einem-e-scooter\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">F\u00fchrerschein rechtm\u00e4\u00dfig entzogen nach Promillefahrt mit einem E-Scooter<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61784"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=61784"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61784\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=61784"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=61784"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=61784"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}