{"id":61817,"date":"2020-11-16T18:07:19","date_gmt":"2020-11-16T16:07:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61817"},"modified":"2020-11-16T18:17:34","modified_gmt":"2020-11-16T16:17:34","slug":"bafoeg-sterbegeld-ist-kein-einkommen-im-sinne-des-ausbildungsfoerderungsrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bafoeg-sterbegeld-ist-kein-einkommen-im-sinne-des-ausbildungsfoerderungsrechts\/","title":{"rendered":"BAf\u00f6G: Sterbegeld ist kein Einkommen im Sinne des Ausbildungsf\u00f6rderungsrechts"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts G\u00f6ttingen hat mit Urteil vom 22.10.2020 entschieden, dass das sog. Sterbegeld bei der Ermittlung des Ausbildungsf\u00f6rderungsanspruchs eines Auszubildenden nicht als Einkommen anzurechnen ist (Az. 2 A 336\/19).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gem. \u00a7 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 NBeamtVG erhalten beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten die \u00fcberlebende Ehefrau oder der \u00fcberlebende Ehemann und die Abk\u00f6mmlinge der oder des Verstorbenen Sterbegeld. Das Sterbegeld ist in H\u00f6he des Zweifachen der monatlichen Dienstbez\u00fcge oder der Anw\u00e4rterbez\u00fcge der oder des Verstorbenen ausschlie\u00dflich der Auslandskinderzuschl\u00e4ge, des Auslandsverwendungszuschlags und der Verg\u00fctungen in einer Summe zu zahlen. Das Sterbegeld soll dazu dienen, die Kosten der letzten Krankheit und der Bestattung des Verstorbenen zu decken. Gleichzeitig soll den Hinterbliebenen damit die Umstellung auf die ver\u00e4nderten Lebensverh\u00e4ltnisse infolge des Todesfalls erleichtert werden. Die Sterbegeldzahlung ist nicht davon abh\u00e4ngig, dass den berechtigten Personen derartige Kosten tats\u00e4chlich oder mindestens in H\u00f6he des Sterbegeldes entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Universit\u00e4t G\u00f6ttingen hatte bei einem BAf\u00f6G-Empf\u00e4nger dieses Sterbegeld als Einkommen der Mutter angesetzt. Hiergegen hat sich der betroffene Student mit seiner Klage zur Wehr gesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht hat entschieden, dass das Sterbegeld gem\u00e4\u00df \u00a7 21 Abs. 4 Nr. 4 BAf\u00f6G nicht als Einkommen anzurechnen ist, weil es im Wesentlichen einem anderen Zweck als der Deckung des Lebensunterhalts oder der Ausbildungskosten diene. Auch soweit sein Zweck sei, nach dem Tod eines nahen Angeh\u00f6rigen die Anpassung an die neuen Lebens- und Einkommensverh\u00e4ltnisse zu erleichtern und es damit auch Elemente des Lebensunterhalts enthalte, sei eine Einkommensanrechnung ausgeschlossen. Denn bei einer Anrechnung des Sterbegeldes als Einkommen w\u00fcrde dieser Anpassungszweck verfehlt werden. Im \u00dcbrigen lie\u00dfe sich nicht feststellen, in welcher H\u00f6he das Sterbegeld welchem Zweck dienen solle.<\/p>\n\n\n\n<p>Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass die Auszahlung des Sterbegeldes gem. \u00a7 22 Abs. 1 NBeamtVG nicht davon abh\u00e4ngt, ob der berechtigten Person tats\u00e4chlich die Kosten entstanden sind, f\u00fcr die das Sterbegeld bestimmt ist. Eine gesetzliche Zweckbindung und eine Pflicht, Ausgaben nachzuweisen bestehe beim Sterbegeld nicht. Dies sei jedoch auch nicht Voraussetzung f\u00fcr die Anwendbarkeit von \u00a7 21 Abs. 4 Nr. 4 BAf\u00f6G. Zu ber\u00fccksichtigen sei insoweit, dass auch andere Leistungen, die anerkannterma\u00dfen nicht angerechnet w\u00fcrden, wie das Pflegegeld oder das Blindengeld an die berechtigten Personen ausgezahlt w\u00fcrden, ohne dass Nachweise daf\u00fcr erbracht werden m\u00fcssten, f\u00fcr welche konkreten Aufwendungen diese Leistungen verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich l\u00e4ge hier auch kein Versto\u00df gegen das Gleichbehandlungsgebot vor. Dieses von der Universit\u00e4t herangezogene Argument, mit dem ber\u00fccksichtigt werden sollte, dass andere Gruppen von Arbeitnehmern Sterbegeld nicht erhielten, lie\u00df das Gericht nicht gelten. Es handele sich um unterschiedliche Arten von Einnahmen und es sei nicht geboten, Personen, die unterschiedlich zu bewertende Einnahmen h\u00e4tten, so zu stellen, als h\u00e4tten sie dieselben Eink\u00fcnfte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Universit\u00e4t G\u00f6ttingen kann gegen diese Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in L\u00fcneburg stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: VG G\u00f6ttingen, Pressemitteilung vom 11.11.2020 zum Urteil 2 A 336\/19 vom 22.10.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts G\u00f6ttingen hat mit Urteil vom 22.10.2020 entschieden, dass das sog. Sterbegeld bei der Ermittlung des Ausbildungsf\u00f6rderungsanspruchs eines Auszubildenden nicht als Einkommen anzurechnen ist (Az. 2 A 336\/19). Gem. \u00a7 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 NBeamtVG erhalten beim Tod einer Beamtin oder eines Beamten die \u00fcberlebende Ehefrau oder der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bafoeg-sterbegeld-ist-kein-einkommen-im-sinne-des-ausbildungsfoerderungsrechts\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BAf\u00f6G: Sterbegeld ist kein Einkommen im Sinne des Ausbildungsf\u00f6rderungsrechts<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61817"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=61817"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61817\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=61817"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=61817"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=61817"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}