{"id":61819,"date":"2020-11-16T18:08:20","date_gmt":"2020-11-16T16:08:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61819"},"modified":"2020-11-16T18:08:20","modified_gmt":"2020-11-16T16:08:20","slug":"corona-novemberhilfe-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-und-die-kultur-und-veranstaltungsbranche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/corona-novemberhilfe-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-und-die-kultur-und-veranstaltungsbranche\/","title":{"rendered":"Corona Novemberhilfe: Mehr Hilfe f\u00fcr Soloselbst\u00e4ndige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-novemberhilfe-weiter-konkretisiert-berbr-ckungshilfe-iii-kommt\">Novemberhilfe weiter konkretisiert \u2013 \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III kommt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verst\u00e4ndigt, weitere Konkretisierungen und Verbesserungen bei der Novemberhilfe vorzunehmen. So soll w\u00e4hrend der schwierigen Zeit der befristeten Schlie\u00dfungen im November betroffenen Unternehmen umfassend geholfen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sie haben sich au\u00dferdem darauf geeinigt, die bisherige \u00dcberbr\u00fcckungshilfe \u00fcber das Jahresende hinaus zu verl\u00e4ngern und auszuweiten: Diese \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu geh\u00f6rt auch die sog. Neustarthilfe f\u00fcr Soloselbst\u00e4ndige. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbst\u00e4ndigen, insbesondere K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden. Zu den zu ber\u00fccksichtigenden Kosten soll f\u00fcr diese Gruppe k\u00fcnftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum z\u00e4hlen. Die Neustarthilfe betr\u00e4gt einmalig bis zu 5.000 Euro&nbsp;&nbsp;und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p><q>Die Corona-Pandemie hat unser Land weiter im Griff. Das Virus ist nicht besiegt und wird uns noch weit ins n\u00e4chste Jahr hinein besch\u00e4ftigen. Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die Besch\u00e4ftigten und die Unternehmen k\u00f6nnen sich darauf verlassen, dass wir gemeinsam durch diese Krise gehen \u2013 das habe ich von Anfang an gesagt. Deshalb haben wir ein weiteres Paket an Hilfen geschn\u00fcrt, das bestehende Angebote bis Mitte n\u00e4chsten Jahres verl\u00e4ngert und auch Verbesserungen erh\u00e4lt f\u00fcr einige betroffene Branchen, die bislang weniger Unterst\u00fctzung erhalten haben. Mit der Neustarthilfe erhalten Soloselbst\u00e4ndige, die oft keine Betriebskosten geltend machen konnten, eine Sonderunterst\u00fctzung von einmalig bis zu 5.000 Euro \u2013 als unb\u00fcrokratischer Zuschuss. Das hilft gerade Selbst\u00e4ndigen aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die von den Auftrittsbeschr\u00e4nkungen der Pandemie besonders gebeutelt sind. Klar ist: Das Virus k\u00f6nnen wir nur gemeinsam besiegen. Wir m\u00fcssen jetzt zusammenstehen und denen helfen, die besonders hart getroffen sind \u2013 sei es gesundheitlich, sei es wirtschaftlich, sei es sozial. Nur mit massiver Hilfe k\u00f6nnen wir Besch\u00e4ftigung und Unternehmen erhalten und die Grundlage legen daf\u00fcr, dass wir nach Krise wieder voll durchstarten k\u00f6nnen. Das tun wir, wir halten mit aller Kraft dagegen.<\/q><\/p><cite>Bundesfinanzminister Olaf Scholz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p><q>Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Besch\u00e4ftigten in dieser weiterhin ernsten Lage nicht allein. Die Novemberhilfe wird weiter konkretisiert und die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III, die bis Juni n\u00e4chsten Jahres gilt, kommt. Der Umfang der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III wird erheblich erweitert. Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat betr\u00e4gt die neue F\u00f6rderh\u00f6chstsumme bis zu 200.000 pro Monat. Wir unterst\u00fctzen zudem insbesondere die Soloselbst\u00e4ndige, die mit der Neustarthilfe erstmals eine Betriebskostenpauschale geltend machen k\u00f6nnen. Das hilft gerade den vielen Soloselbst\u00e4ndigen in der Kultur- und Medienbranche. Solidarit\u00e4t ist das Gebot der Stunde und das gilt gerade auch f\u00fcr unsere kulturelle Identit\u00e4t, die wir in dieser schweren Krise nicht preisgeben d\u00fcrfen.<\/q><\/p><cite>Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu den Einzelheiten der neuen Regelungen:<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"novemberhilfe-konkretisierung-und-verbesserung-der-programmbedingungen\">Novemberhilfe \u2013 Konkretisierung und Verbesserung der Programmbedingungen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die umfassende Unterst\u00fctzung durch die Bundesregierung im Rahmen der Novemberhilfe hilft stark betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbst\u00e4ndigen, Vereinen und Einrichtungen durch die schwierige Zeit der befristeten Schlie\u00dfungen im November.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Direkt betroffene Unternehmen<\/strong>: Es wird klargestellt, dass auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsst\u00e4tten als direkt betroffene Unternehmen&nbsp;antragsberechtigt sind. Damit ist sichergestellt, dass&nbsp;z. B.&nbsp;auch Pensionen, Jugendherbergen und Konzerthallen im Rahmen der geltenden Bestimmungen die Novemberhilfe erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Mittelbar indirekt betroffene Unternehmen<\/strong>: Neben den direkt Betroffenen sind indirekt Betroffene antragsberechtigt, wenn sie regelm\u00e4\u00dfig 80 Prozent ihrer Ums\u00e4tze mit direkt von den Schlie\u00dfungs-Ma\u00dfnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dar\u00fcber hinaus sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die regelm\u00e4\u00dfig 80 Prozent ihrer Ums\u00e4tze durch Lieferung und Leistungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Ma\u00dfnahmen betroffen sind, \u00fcber Dritte erzielen. So wird auch Unternehmen geholfen, die mittelbar f\u00fcr ein Unternehmen arbeiten, das direkt von den Schlie\u00dfungs-Anordnungen betroffen ist. Das hilft zum Beispiel vielen Unternehmen und Selbst\u00e4ndigen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wie Tontechniker*innen, B\u00fchnenbauer*innen und Beleuchter*innen. Diese Unternehmen und Selbst\u00e4ndigen m\u00fcssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schlie\u00dfungsverordnungen vom 28. Oktober 2020 einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent erleiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Beispiel:<\/strong>&nbsp;Ein Caterer, der \u00fcber eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert, kann bei Erbringungen der oben genannten Nachweise einen Antrag stellen. Die Messe ist als direkt betroffenes Unternehmen geschlossen, die Veranstaltungsagentur gilt als indirekt betroffenes Unternehmen, wenn sie 80 Prozent ihres Umsatzes mit der Messe und anderen direkt betroffenen Unternehmen macht. Da aber Veranstaltungsagentur Vertragspartner des Caterers ist und nicht die Messe direkt, ist diese Klarstellung wichtig. Mit der Klarstellung erh\u00e4lt der Caterer als mittelbar indirekt betroffenes Unternehmen Unterst\u00fctzung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"%c3%bcberbr%c3%bcckungshilfe-wird-verl%c3%a4ngert-und-erweitert-die-%c3%bcberbr%c3%bcckungshilfe-iii-kommt\">\u00dcberbr\u00fcckungshilfe wird verl\u00e4ngert und erweitert \u2013 die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III kommt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe unterst\u00fctzt Unternehmen, Soloselbstst\u00e4ndige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Ma\u00dfnahmen zur Pandemie-Bek\u00e4mpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um unb\u00fcrokratische und schnelle Zusch\u00fcsse, die nicht zur\u00fcckgezahlt werden m\u00fcssen. Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe II l\u00e4uft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach dem Willen von Olaf Scholz und Peter Altmaier nun als \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III bis Ende Juni 2021 verl\u00e4ngert und erweitert werden. Die Details stehen fest und werden zeitnah bekannt gegeben. Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben,&nbsp;bspw.&nbsp;bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben f\u00fcr Instandhaltung, Modernisierungsma\u00dfnahmen oder auch Kosten f\u00fcr Abschreibungen. Bei der H\u00f6he sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat k\u00fcnftig bis zu&nbsp;max.&nbsp;200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung m\u00f6glich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III wird erhebliche Verbesserungen f\u00fcr Soloselbst\u00e4ndige bringen. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen k\u00fcnftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro f\u00fcr den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten k\u00f6nnen. Dazu wird die bisherige Erstattung von Fixkosten erg\u00e4nzt um eine einmalige <strong>Betriebskostenpauschale<\/strong> (Neustarthilfe). Damit k\u00f6nnen Soloselbst\u00e4ndige, die im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen k\u00f6nnen, aber dennoch hohe Umsatzeinbr\u00fcche hinnehmen mussten,&nbsp;<strong>einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019<\/strong>&nbsp;erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u. \u00e4. anzurechnen.<br \/><br \/>Es handelt sich um einen unb\u00fcrokratischen und schnellen&nbsp;<strong>Zuschuss<\/strong>, der \u2013 wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen \u2013&nbsp;<strong>nicht zur\u00fcckzuzahlen<\/strong>&nbsp;ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"antragsberechtigte\">Antragsberechtigte<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Antragsberechtigt sind Soloselbst\u00e4ndige, die ansonsten im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfen III keine Fixkosten geltend machen&nbsp;bzw.&nbsp;geltend machen k\u00f6nnen und die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu mindestens 51 Prozent aus selbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit erzielt haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die volle Betriebskostenpauschale wird gew\u00e4hrt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbst\u00e4ndigen w\u00e4hrend der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem siebenmonatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zur\u00fcckgegangen ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"h%c3%b6he-der-neustarthilfe\">H\u00f6he der Neustarthilfe<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Betriebskostenpauschale betr\u00e4gt einmalig 25 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 5.000 Euro.<br \/><br \/>Um den Referenzumsatz 2019 zu bestimmen, wird der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 zugrunde gelegt (Referenzmonatsumsatz). Der Referenzumsatz ist das Siebenfache dieses Referenzmonatsumsatzes.<br \/><br \/>Betroffene, die ihre selbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit nach dem 1. Oktober 2019 begonnen haben und daher keine Jahresums\u00e4tze f\u00fcr 2019 vorweisen k\u00f6nnen, k\u00f6nnen als Referenzmonatsumsatz entweder den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz des 3. Quartals 2020 (1. Juli bis 30. September 2020) w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"beispiele\">Beispiele:<\/h3>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Jahresumsatz 2019<\/th><th>Referenzumsatz<\/th><th>Neustarthilfe (max.&nbsp;25 Prozent)<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>ab 34.286 Euro<\/td><td>20.000 Euro und mehr<\/td><td>5.000 Euro (Maximum)<\/td><\/tr><tr><td>30.000 Euro<\/td><td>17.500 Euro<\/td><td>4.375 Euro<\/td><\/tr><tr><td>20.000 Euro<\/td><td>11.666 Euro<\/td><td>2.917 Euro<\/td><\/tr><tr><td>10.000 Euro<\/td><td>5.833 Euro<\/td><td>1.458 Euro<\/td><\/tr><tr><td>5.000 Euro<\/td><td>2.917 Euro<\/td><td>729 Euro<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"anrechnung-der-neustarthilfe-auf-sozialleistungen\">Anrechnung der Neustarthilfe auf Sozialleistungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf Leistungen der Grundsicherung und \u00e4hnliche Leistungen ist die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht anzurechnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"form-der-auszahlung\">Form der Auszahlung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Neustarthilfe soll als Vorschuss ausgezahlt werden, auch wenn die konkreten Umsatzeinbu\u00dfen w\u00e4hrend der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollte der Umsatz w\u00e4hrend der Laufzeit anders als zun\u00e4chst erwartet bei \u00fcber 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zur\u00fcckzuzahlen.<br \/><br \/>Bei einem Umsatz von 50 bis 70 Prozent ist ein Viertel der Neustarthilfe zur\u00fcckzuzahlen, bei einem Umsatz zwischen 70 und 80 Prozent die H\u00e4lfte und bei einem Umsatz zwischen 80 und 90 Prozent drei Viertel. Liegt der erzielte Umsatz oberhalb von 90 Prozent, so ist die Neustarthilfe vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzuzahlen. Wenn die so errechnete R\u00fcckzahlung unterhalb eines Bagatellbetrags von 500 Euro liegt, ist keine R\u00fcckzahlung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Beispiel:<\/strong>&nbsp;Bei 75 Prozent durchschnittlichem Umsatz im F\u00f6rderzeitraum m\u00fcsste eine Soloselbst\u00e4ndige, die 4.375 Euro Neustarthilfe erhalten hat, die H\u00e4lfte zur\u00fcckzahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beg\u00fcnstigten m\u00fcssen nach Ablauf des F\u00f6rderzeitraums eine Endabrechnung durch Selbstpr\u00fcfung erstellen. Im Rahmen dieser Selbstpr\u00fcfung sind etwaige Eink\u00fcnfte aus abh\u00e4ngiger Besch\u00e4ftigung zu den Ums\u00e4tzen aus selbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit zu addieren. Der Bewilligungsstelle sind anfallende R\u00fcckzahlungen bis zum 31. Dezember 2021 unaufgefordert mitzuteilen und zu \u00fcberweisen. Zur Bek\u00e4mpfung von Subventionsbetrug finden Nachpr\u00fcfungen statt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"zeitpunkt-der-antragstellung\">Zeitpunkt der Antragstellung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III, die die Neustarthilfe enthalten wird, soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Aufgrund der n\u00f6tigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den L\u00e4ndern und der&nbsp;EU-Kommission k\u00f6nnen die Antr\u00e4ge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden. Die Details zur Antragstellung werden vermutlich in den n\u00e4chsten Wochen feststehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 13.11.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Novemberhilfe weiter konkretisiert \u2013 \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III kommt Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verst\u00e4ndigt, weitere Konkretisierungen und Verbesserungen bei der Novemberhilfe vorzunehmen. So soll w\u00e4hrend der schwierigen Zeit der befristeten Schlie\u00dfungen im November betroffenen Unternehmen umfassend geholfen werden. 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