{"id":6183,"date":"2012-08-31T07:26:51","date_gmt":"2012-08-31T05:26:51","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=6183"},"modified":"2012-09-25T07:34:13","modified_gmt":"2012-09-25T05:34:13","slug":"mindesthohe-fur-die-verzinsung-eines-geldbetrages","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mindesthohe-fur-die-verzinsung-eines-geldbetrages\/","title":{"rendered":"Mindesth\u00f6he f\u00fcr die Verzinsung eines Geldbetrages?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mindesth\u00f6he f\u00fcr die Verzinsung eines Geldbetrages?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Werden Anleger falsch beraten, hat die Bank die Einlagen als Schadensersatz zur\u00fcckzuzahlen. Daneben wird auch ein entgangener Gewinn geschuldet, der grunds\u00e4tzlich entgangene Anlagezinsen umfasst. Hierf\u00fcr muss der Anleger aber zweifelsfrei darlegen, f\u00fcr welche Alternativanlage er sich bei fehlerfreier Beratung entschieden h\u00e4tte. Denn es entspricht nicht schon dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge, dass Anlagezinsen in H\u00f6he des gesetzlichen Zinssatzes von 4 % erzielt worden w\u00e4ren oder die Geldanlage \u00fcberhaupt Gewinn abwirft.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin nimmt die beklagte Sparkasse als Prospektverantwortliche und Anlageberaterin im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds auf Schadensersatz in Anspruch. Die Kl\u00e4gerin hatte bei der Beklagten ihr Geld bisher in Sparb\u00fcchern, Festgeldanlagen und Sparkassenbriefen angelegt. Bei der Neuanlage von 100.000 DM empfahl ihr der Anlagenberater einen geschlossenen Immobilienfonds. Wegen fehlerhaften Prospektangaben und wegen schuldhafter Verletzung begehrt die Kl\u00e4gerin die R\u00fcckzahlung der Einlagen sowie die Erstattung entgangener Anlagezinsen Zug um Zug gegen \u00dcbertragung der Beteiligungsrechte.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl das Berufungsgericht als auch der Bundesgerichtshof sprachen der Kl\u00e4gerin einen Schadensersatzanspruch in H\u00f6he der investierten Summe zu. Hinsichtlich der Erstattung entgangener Anlagezinsen wurde die Klage jedoch abgewiesen. Hierzu h\u00e4tte die Kl\u00e4gerin zweifelsfrei darlegen m\u00fcssen, f\u00fcr welche Alternativanlage sie sich entschieden h\u00e4tte. Dies gelang nicht. Insbesondere konnte die Kl\u00e4gerin nicht beweisen, dass sie bei richtiger Aufkl\u00e4rung eine festverzinsliche Anlage gew\u00e4hlt und dort eine Mindestverzinsung von 4 % erzielt h\u00e4tte. Dass eine Geldanlage \u00fcberhaupt Gewinn abwirft, geschweige denn eine Mindestverzinsung, kann nach dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge nicht mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Insbesondere lagen die Umlaufrenditen von festverzinslichen Wertpapieren im Anlagezeitraum nach den Statistiken der Deutschen Bundesbank allenfalls bei 2 bis 3 %.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Anlagen in Form von unternehmerischen Beteiligungen sind typischerweise nicht mit festen Verzinsungen bzw. garantierten Renditen verbunden sondern mit blo\u00dfen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken. Daher lassen sich entgangene Anlagezinsen nicht ohne weiteres einklagen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mindesth\u00f6he f\u00fcr die Verzinsung eines Geldbetrages? Kernaussage Werden Anleger falsch beraten, hat die Bank die Einlagen als Schadensersatz zur\u00fcckzuzahlen. 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