{"id":61834,"date":"2020-11-16T18:24:01","date_gmt":"2020-11-16T16:24:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61834"},"modified":"2020-11-16T18:24:01","modified_gmt":"2020-11-16T16:24:01","slug":"zur-pflicht-des-nachlassgerichts-erben-zu-ermitteln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-pflicht-des-nachlassgerichts-erben-zu-ermitteln\/","title":{"rendered":"Zur Pflicht des Nachlassgerichts, Erben zu ermitteln"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wenn der Erbe zu sp\u00e4t bekannt wird<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hat ein Erblasser kein Testament hinterlassen, so gilt das gesetzliche Erbrecht und die Verwandten erben. Die Pflicht, m\u00f6gliche Erben zu ermitteln, trifft das Nachlassgericht. Gibt es keine Verwandten oder schlagen alle bekannten Verwandten das Erbe aus, erbt der Staat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber ein Verfahren, in dem sich ein erbberechtigter Verwandter meldete, nachdem das Land Niedersachsen vom Nachlassgericht als Erbe bestimmt worden war, hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig durch Beschluss vom 28.08.2020 entschieden (Az. 11 U 65\/19).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Land hatte in seiner Erbenstellung ein Grundst\u00fcck des Erblassers nach Einholung eines Wertgutachtens verkauft. Den Erl\u00f6s hatte es dann nach Abzug der Kosten an den bekannt gewordenen Erben ausgekehrt. Dieser, ein Sohn des Erblassers aus erster Ehe, der erst \u00fcber zwei Jahre sp\u00e4ter vom Tod seines Vaters erfahren hatte, klagte nun gegen das Land Niedersachsen wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz in H\u00f6he von 120.000 Euro. Seiner Ansicht nach habe das Nachlassgericht keine ausreichenden Ermittlungen bez\u00fcglich der Verwandten des Erblassers angestellt. Weil das vom Nachlassgericht schlie\u00dflich als Erbe festgestellte Land Niedersachsen das eigentlich von ihm selbst geerbte Grundst\u00fcck zu g\u00fcnstig verkauft habe, sei ihm ein Schaden entstanden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der 11. Zivilsenat sah dies anders und best\u00e4tigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Braunschweig. Das Nachlassgericht habe ausreichend nach m\u00f6glichen Erben gesucht, bevor es das Erbrecht des Landes Niedersachsen festgestellt habe. Eine Nichte des Erblassers habe eine Liste mit Verwandten eingereicht, auf der der Kl\u00e4ger nicht vermerkt gewesen sei. Auch die Befragung der auf der Liste angegebenen Verwandten habe keinen Hinweis auf den Kl\u00e4ger ergeben, der seit seinem zweiten Lebensjahr keinen Kontakt mehr zu seinem Vater gehabt habe. Der Erblasser selbst habe zudem in einem gemeinsamen Testament mit seiner zweiten Ehefrau erkl\u00e4rt, dass er au\u00dfer einer bereits vorverstorbenen Tochter keine anderen Kinder habe. Angesichts dieser Umst\u00e4nde sei das Nachlassgericht nicht verpflichtet gewesen, weitere Ermittlungen durchzuf\u00fchren, etwa Standes\u00e4mter anzuschreiben oder einen gewerblichen Erbenermittler zu beauftragen. Vielmehr habe es, da alle ihm bekannten Verwandten das Erbe ausgeschlagen h\u00e4tten, das Land Niedersachsen als Erben feststellen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: OLG Braunschweig, Pressemitteilung vom 16.11.2020 zum Beschluss 11 U 65\/19 vom 28.08.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn der Erbe zu sp\u00e4t bekannt wird Hat ein Erblasser kein Testament hinterlassen, so gilt das gesetzliche Erbrecht und die Verwandten erben. Die Pflicht, m\u00f6gliche Erben zu ermitteln, trifft das Nachlassgericht. 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