{"id":61912,"date":"2020-11-27T19:52:31","date_gmt":"2020-11-27T17:52:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=61912"},"modified":"2021-11-30T17:55:17","modified_gmt":"2021-11-30T15:55:17","slug":"stark-durch-die-krise-dezemberhilfe-kommt-ueberbrueckungshilfe-wird-deutlich-erweitert-und-verlaengert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/stark-durch-die-krise-dezemberhilfe-kommt-ueberbrueckungshilfe-wird-deutlich-erweitert-und-verlaengert\/","title":{"rendered":"Stark durch die Krise: Dezemberhilfe kommt, \u00dcberbr\u00fcckungshilfe wird deutlich erweitert und verl\u00e4ngert"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Um den von den tempor\u00e4ren Schlie\u00dfungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbst\u00e4ndigen, Vereinen und Einrichtungen (im Weiteren: Unternehmen) durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die au\u00dferordentliche Wirtschaftshilfe (\u201eNovemberhilfe\u201c) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verl\u00e4ngerung der Schlie\u00dfungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des\u00a0EU-Beihilferechts verl\u00e4ngert. Damit sollen auch f\u00fcr die Zeit der Ma\u00dfnahmen im Dezember von diesen Schlie\u00dfungen betroffenen Unternehmen Zusch\u00fcsse in H\u00f6he von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verf\u00fcgung stehen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Da in vielen Wirtschaftszweigen die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit weiterhin nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich sein wird, haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und&nbsp;Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier&nbsp;au\u00dferdem darauf verst\u00e4ndigt, die bisherige \u00dcberbr\u00fcckungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verl\u00e4ngern und noch einmal deutlich auszuweiten. Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe unterst\u00fctzt Unternehmen, die von den Ma\u00dfnahmen zur Pandemie-Bek\u00e4mpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zusch\u00fcsse, die nicht zur\u00fcckgezahlt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eDie&nbsp;Corona-Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Die Einschr\u00e4nkungen belasten uns, es ist ein Kraftakt f\u00fcr alle. Es gilt daher weiterhin: Wir stehen fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen, wir halten entschlossen gegen die Krise. Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe wird nochmal deutlich verbessert, au\u00dferdem gibt es eine unb\u00fcrokratische Dezemberhilfe. Das kostet viel Geld, aber die Alternative einer Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen w\u00e4re noch viel teurer f\u00fcr uns alle. Gemeinsam meistern wird das, gemeinsam sind wir f\u00fcr alles ger\u00fcstet.\u201c<\/p><cite>Bundesfinanzminister Olaf Scholz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eDie Corona-Pandemie wird uns und unsere Wirtschaft noch einige Zeit in Atem halten. Zusammenhalt und Solidarit\u00e4t sind daher weiter das Gebot der Stunde. Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Besch\u00e4ftigten in dieser schweren Zeit nicht allein. Wir stellen mit Unterst\u00fctzungsangeboten f\u00fcr den Dezember sicher, dass es auch im Monat Dezember keine Solidarit\u00e4tsl\u00fccke gibt. F\u00fcr das kommende Jahr verl\u00e4ngern und erweitern wir die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III bis Ende Juni 2021. Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat betr\u00e4gt die neue F\u00f6rderh\u00f6chstsumme bei der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III bis zu 200.000 Euro pro Monat. Mit dem Instrument der Neustarthilfe als Teil der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III unterst\u00fctzen wir Soloselbst\u00e4ndige mit einer Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro. Die Neustarthilfe ist damit gerade f\u00fcr viele Einzelk\u00e4mpfer in der Kultur- und Medienbranche ein zentrales Unterst\u00fctzungsangebot.\u201c<\/p><cite>Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 id=\"h-die-dezemberhilfe-im-berblick\">Die Dezemberhilfe im \u00dcberblick:<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Das&nbsp;<strong>Finanzvolumen<\/strong>&nbsp;der Dezemberhilfe wird sich voraussichtlich auf ca. 4,5 Milliarden Euro pro Woche der F\u00f6rderung belaufen.<\/li><li><strong>Antragsberechtigt<\/strong>&nbsp;sind direkt von den tempor\u00e4ren Schlie\u00dfungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.<\/li><li>Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut&nbsp;<strong>Zusch\u00fcsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes<\/strong>&nbsp;aus Dezember 2019 anteilig f\u00fcr die Anzahl an Tagen der Schlie\u00dfung im Dezember 2020 gew\u00e4hrt. Das europ\u00e4ische Beihilferecht erlaubt eine F\u00f6rderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gew\u00e4hrter Beihilfen zul\u00e4sst, wird f\u00fcr die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in H\u00f6he von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden k\u00f6nnen. Zusch\u00fcsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von Br\u00fcssel genehmigt. Die Bundesregierung wird sich zudem im Gespr\u00e4ch mit der Europ\u00e4ischen Kommission daf\u00fcr einsetzen, dass die H\u00f6chstbetr\u00e4ge f\u00fcr Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erh\u00f6ht werden. F\u00fcr Zusch\u00fcsse von \u00fcber 4 Millionen Euro sind weitere Abstimmungen mit der Europ\u00e4ischen Kommission n\u00f6tig, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des&nbsp;EU-Beihilferechts zu erreichen.<\/li><li>Die&nbsp;<strong>Antragstellung<\/strong>&nbsp;wird aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage ist derzeit noch nicht m\u00f6glich. Die Antragstellung wird aber wieder \u00fcber die&nbsp;IT-Plattform der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe (<a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<\/a>) erfolgen k\u00f6nnen. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe \u00fcber Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstst\u00e4ndige, die nicht mehr als 5.000 Euro F\u00f6rderung beantragen, k\u00f6nnen die Antr\u00e4ge mit ihrem&nbsp;ELSTER-Zertifikat direkt stellen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 id=\"h-die-berbr-ckungshilfe-iii-im-berblick\">Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III im \u00dcberblick:<\/h2>\n\n\n\n<ul><li><strong>\u201eNovember- und Dezember-Fenster\u201c in der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe:<\/strong>&nbsp;Erweiterung des Zugangs zu den \u00dcberbr\u00fcckungshilfen f\u00fcr die Monate November&nbsp;bzw.&nbsp;Dezember 2020 auch f\u00fcr Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und\/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schlie\u00dfungsma\u00dfnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der November- und\/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein. Im \u00dcbrigen bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzr\u00fcckgang f\u00fcr zwei aufeinanderfolgende Monate&nbsp;bzw.&nbsp;30 Prozent seit April 2020.<\/li><li><strong>Erh\u00f6hung des F\u00f6rderh\u00f6chstbetrags<\/strong>&nbsp;pro Monat von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro und&nbsp;<strong>Ausweitung der Antragsberechtigung<\/strong>&nbsp;durch den Wegfall der Beschr\u00e4nkung auf kleine und mittlere Unternehmen. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.<\/li><li>Die&nbsp;<strong>Situation von Soloselbst\u00e4ndigen<\/strong>&nbsp;wird besonders ber\u00fccksichtigt. Da sie meist nur geringe Fixkosten nach dem Kostenkatalog \u2013 wie Mieten oder Leasingkosten \u2013 nachweisen k\u00f6nnen und daher von der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe bisher wenig profitierten, k\u00f6nnen sie alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten k\u00fcnftig eine&nbsp;<strong>einmalige Betriebskostenpauschale<\/strong>&nbsp;in H\u00f6he von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen \u2013 die&nbsp;<strong>\u201eNeustarthilfe<\/strong>\u201c. So erhalten sie einen einmaligen Betrag von bis zu 5.000 Euro als Zuschuss.<\/li><li><strong>Der Katalog erstattungsf\u00e4higer Kosten<\/strong>&nbsp;wird&nbsp;<strong>erweitert<\/strong>&nbsp;um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbauma\u00dfnahmen f\u00fcr Hygienema\u00dfnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen zu erf\u00fcllen. Au\u00dferdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in H\u00f6he der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 f\u00f6rderf\u00e4hig.<\/li><li><strong>Abschreibungen<\/strong>&nbsp;von Wirtschaftsg\u00fctern werden&nbsp;<strong>bis zu 50 Prozent<\/strong>&nbsp;als f\u00f6rderf\u00e4hige Kosten anerkannt. So kann etwa ein Schausteller, der ein Karussell gekauft hat und per Kredit oder aus dem Eigenkapital finanziert hat, die H\u00e4lfte der monatlichen Abschreibung als Kosten in Ansatz bringen.<\/li><li><strong>Die branchenspezifische Fixkostenregelung f\u00fcr<\/strong>&nbsp;die&nbsp;<strong>Reisebranche<\/strong>&nbsp;wird&nbsp;<strong>erweitert<\/strong>. Das Ausbleiben oder die R\u00fcckzahlung von Provisionen von Reiseb\u00fcros&nbsp;bzw.&nbsp;vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen bleiben f\u00f6rderf\u00e4hig. Die vorherige Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Auch kurzfristige Buchungen werden ber\u00fccksichtigt. Au\u00dferdem sind f\u00fcr die Reisewirtschaft zus\u00e4tzlich zu der F\u00f6rderung von Provisionen oder Margen im ersten Halbjahr 2021 auch externe sowie durch eine erh\u00f6hte Personalkostenpauschale abgebildete interne Ausfallkosten f\u00fcr den Zeitraum M\u00e4rz bis Dezember 2020 f\u00f6rderf\u00e4hig.<\/li><li>Unternehmen der&nbsp;<strong>Veranstaltungs- und Kulturbranch<\/strong>e k\u00f6nnen f\u00fcr den Zeitraum M\u00e4rz bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen. Dabei sind sowohl interne als auch externe Ausfallkosten f\u00f6rderf\u00e4hig.<\/li><li>Mit einem&nbsp;<strong>Sonderfonds f\u00fcr die Kulturbranche<\/strong>&nbsp;wollen wir unter anderem Bonuszahlungen f\u00fcr Kulturveranstaltungen erm\u00f6glichen und das Risiko von Veranstaltungsplanungen in der unsicheren Zeit der Pandemie abfedern. Zu den Details laufen derzeit noch die Arbeiten.<\/li><li><strong>Soloselbst\u00e4ndige<\/strong>&nbsp;sind k\u00fcnftig bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten&nbsp;<strong>direkt antragsberechtigt<\/strong>&nbsp;(also auch ohne Einschaltung&nbsp;z. B.&nbsp;von Steuerberater*innen).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 27.11.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um den von den tempor\u00e4ren Schlie\u00dfungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbst\u00e4ndigen, Vereinen und Einrichtungen (im Weiteren: Unternehmen) durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die au\u00dferordentliche Wirtschaftshilfe (\u201eNovemberhilfe\u201c) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verl\u00e4ngerung der Schlie\u00dfungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des\u00a0EU-Beihilferechts verl\u00e4ngert. Damit &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/stark-durch-die-krise-dezemberhilfe-kommt-ueberbrueckungshilfe-wird-deutlich-erweitert-und-verlaengert\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Stark durch die Krise: Dezemberhilfe kommt, \u00dcberbr\u00fcckungshilfe wird deutlich erweitert und verl\u00e4ngert<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61912"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=61912"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61912\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=61912"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=61912"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=61912"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}