{"id":62209,"date":"2021-01-06T17:17:45","date_gmt":"2021-01-06T15:17:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62209"},"modified":"2026-07-10T11:46:28","modified_gmt":"2026-07-10T09:46:28","slug":"brexit-die-einigung-ist-da-was-bedeutet-der-erfolgreiche-abschluss-der-verhandlungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/brexit-die-einigung-ist-da-was-bedeutet-der-erfolgreiche-abschluss-der-verhandlungen\/","title":{"rendered":"Brexit: Die Einigung ist da \u2013 Was bedeutet der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der Einigung vom 24. Dezember 2020 haben die Europ\u00e4ische Union und das Vereinigte K\u00f6nigreich ein neues Kapitel in ihren Beziehungen aufgeschlagen. In den weniger als ein Jahr dauernden intensiven Verhandlungen ist es gelungen, das zuk\u00fcnftige Verh\u00e4ltnis zwischen der EU und dem Vereinigten K\u00f6nigreich umfassend neu zu gestalten. Die deutsche Ratspr\u00e4sidentschaft hat sich daf\u00fcr eingesetzt, dass der&nbsp;Partnerschaftsvertrag&nbsp;am 1. Januar 2021 vorl\u00e4ufig in Kraft treten kann. Er wird die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten K\u00f6nigreich auf eine neue Grundlage stellen. Dies ist ein gro\u00dfer Erfolg. Nie zuvor wurde ein derart umfassendes Abkommen der EU mit einem Drittstaat vereinbart, und dazu noch in Rekordzeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Von der erreichten Einigung werden beide Seiten, die EU und das Vereinigte K\u00f6nigreich, profitieren. Die Einigung kommt gerade noch rechtzeitig, um einen nahtlosen \u00dcbergang nach Ablauf der am 31. Dezember 2020 endenden \u00dcbergangsphase in einen neuen umfassenden vertraglichen Rahmen zu erm\u00f6glichen. Zur vorl\u00e4ufigen Anwendung haben alle 27 Mitgliedstaaten ihre Zustimmung gegeben. Das Abkommen kann zum 1. Januar 2021 zun\u00e4chst vorl\u00e4ufig angewendet werden. Das w\u00fcrde dem Europ\u00e4ischen Parlament gen\u00fcgend Zeit geben, seine Zustimmung im neuen Jahr zu erteilen. Die EU und das Vereinigte K\u00f6nigreich bleiben auch in Zukunft enge Partner und Freunde. Der Partnerschaftsvertrag bildet hierf\u00fcr eine hervorragende Grundlage.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-welche-regelungen-wurden-jetzt-vereinbart\">Welche Regelungen wurden jetzt vereinbart?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Abkommen \u00fcber die zuk\u00fcnftigen Beziehungen begr\u00fcndet unter anderem eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft. Diese beruht im Kern auf einem Freihandelsabkommen, das weder&nbsp;Z\u00f6lle&nbsp;noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine solche Partnerschaft braucht aber auch gerechte Rahmenbedingungen. Deshalb haben beide Seiten weitreichende Regelungen vereinbart, um fairen Wettbewerb zu garantieren. Dies betrifft den Bereich der Staatlichen Beihilfen ebenso wie Standards im Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz, Umwelt- und Klimabereich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die genauen Bestimmungen, die nun ab 1. Januar 2021 \u2013 zun\u00e4chst vorl\u00e4ufig \u2013 gelten werden, k\u00f6nnen Sie im Einzelnen auf den&nbsp;Internetseiten der jeweiligen Bundesministerien sowie der Europ\u00e4ischen Kommission&nbsp;einsehen. Einen kurzen tabellarischen \u00dcberblick finden Sie auch&nbsp;<a target=\"_blank\" href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/info\/publications\/eu-uk-trade-and-cooperation-agreement-new-relationship-big-changes-overview-consequences-and-benefits_de\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a>. Das Bundesministerium der Finanzen wird in K\u00fcrze detaillierte Informationen f\u00fcr die Bereiche&nbsp;Finanzmarkt, Steuern und Zoll auf dieser Seite ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Von einer echten Wirtschaftspartnerschaft k\u00f6nnte aber nicht die Rede sein, wenn die zuk\u00fcnftigen Beziehungen nicht auch \u00fcber Handelsfragen hinausgingen. Die Europ\u00e4ische Union und das Vereinigte K\u00f6nigreich haben sich deshalb auch in vielen anderen Feldern \u00fcber den Rahmen der k\u00fcnftigen Kooperation geeinigt: Hierbei geht es um Dienstleistungen, Berufsqualifikationen, \u00f6ffentliche Beschaffung, Umwelt- und Energiefragen, Luft-, See- und Schieneng\u00fcterverkehr sowie Regelungen zu Sozialversicherung und Forschung und Entwicklung. In diesem Zusammenhang wird sich das Vereinigte K\u00f6nigreich auch in Zukunft an einer Reihe von EU-Programmen beteiligen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um der engen Verflechtung und geographischen N\u00e4he von Europ\u00e4ischer Union und Vereinigtem K\u00f6nigreich Rechnung zu tragen, begr\u00fcndet das Abkommen dar\u00fcber hinaus auch eine enge Sicherheitspartnerschaft. Diese erm\u00f6glicht die zuk\u00fcnftige Kooperation bei Justiz und Inneres-Themen. Konkret hei\u00dft das, dass beide Seiten weiterhin bspw. im Rahmen von Europol eng bei der Verbrechensbek\u00e4mpfung zusammenarbeiten und sich gemeinsam in der Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche, transnationalem Verbrechen und Terrorismus abstimmen. Zudem regelt das Abkommen den gegenseitigen Datenaustausch, so zum Beispiel von Fluggastdaten oder Strafregistereintr\u00e4gen. All dies wird im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention geschehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entgegen dem Wunsch der Europ\u00e4ischen Union enth\u00e4lt das Abkommen leider keine Regelungen zur Zusammenarbeit in der Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik. Die EU und das Vereinigte K\u00f6nigreich bleiben aber wichtige Partner in NATO, OSZE oder VN.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-auf-welcher-basis-hat-die-europ-ische-kommission-all-das-verhandelt\">Auf welcher Basis hat die Europ\u00e4ische Kommission all das verhandelt?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem Austritt des Vereinigten K\u00f6nigreichs aus der Europ\u00e4ischen Union zum 1. Februar 2020 trat das bereits zuvor zwischen der EU und dem Vereinigten K\u00f6nigreich verhandelte Austrittsabkommen in Kraft. Das&nbsp;<a target=\"_blank\" href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=OJ:L:2020:029:TOC\" rel=\"noreferrer noopener\">Austrittsabkommen<\/a>&nbsp;regelt bereits wichtige Fragen wie etwa die Rechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Dieses Abkommen ist von einer&nbsp;<a target=\"_blank\" href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=OJ:C:2019:384I:TOC\" rel=\"noreferrer noopener\">Politischen Erkl\u00e4rung<\/a>&nbsp;begleitet, in der der inhaltliche Rahmen f\u00fcr die Verhandlungen zum zuk\u00fcnftigen Verh\u00e4ltnis einvernehmlich abgesteckt worden war. Im Einklang mit der Politischen Erkl\u00e4rung einigten sich die 27 EU-Mitgliedstaaten am 25. Februar 2020 auf das&nbsp;Verhandlungsmandat&nbsp;f\u00fcr die Europ\u00e4ische Kommission, welche im Auftrag der Mitgliedstaaten die Verhandlungen \u00fcber das zuk\u00fcnftige Verh\u00e4ltnis mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich f\u00fchrte. Unter erschwerten Bedingungen angesichts der COVID-19-Pandemie haben die EU und das Vereinigte K\u00f6nigreich seit M\u00e4rz fortlaufend verhandelt. Dabei stimmte sich die Europ\u00e4ische Kommission immer wieder sehr eng sowohl mit den 27 EU-Mitgliedstaaten als auch mit dem Europ\u00e4ischen Parlament ab. Zuletzt hatten beide Seiten die Verhandlungen noch einmal intensiviert, sodass am 24. Dezember 2020 eine Einigung erzielt wurde.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-wie-geht-es-nun-bis-zum-ende-des-jahres-weiter\">Wie geht es nun bis zum Ende des Jahres weiter?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bis zum 31. Dezember 2020 gilt noch die im Austrittsabkommen festgelegte \u00dcbergangsphase. Sie hat B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, Unternehmen und der \u00f6ffentlichen Verwaltung Zeit gegeben, sich auf das Ausscheiden des Vereinigten K\u00f6nigreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der EU-Zollunion vorzubereiten. Die EU muss die erzielte politische Einigung auf den Partnerschaftsvertrag noch einmal durch ihre Mitgliedstaaten im Rat der Europ\u00e4ischen Union pr\u00fcfen und billigen lassen; anschlie\u00dfend muss das Europ\u00e4ische Parlament dem Vertrag zustimmen. Dies wird in 2020 nicht mehr m\u00f6glich sein, sodass wir als Ratspr\u00e4sidentschaft alles daf\u00fcr tun, dass das Abkommen zum 1. Januar 2021 bereits vorl\u00e4ufig angewendet werden kann. Das w\u00fcrde es dem Europ\u00e4ischen Parlament erm\u00f6glichen, seine Zustimmung im neuen Jahr zu geben. Im Vereinigten K\u00f6nigreich muss das Abkommen ebenfalls ratifiziert werden. Wenn die beidseitige Ratifizierung erfolgreich ist, soll das Abkommen \u00fcber die zuk\u00fcnftigen Beziehungen mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich dann endg\u00fcltig in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-was-passiert-am-ende-der-bergangsphase-welche-vorbereitungen-sind-notwendig\">Was passiert am Ende der \u00dcbergangsphase? Welche Vorbereitungen sind notwendig?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die im Austrittsabkommen festgelegte \u00dcbergangsphase endet am 31. Dezember 2020. Somit wird das Vereinigte K\u00f6nigreich danach nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion sein. Das Verh\u00e4ltnis der EU zum Vereinigten K\u00f6nigreich wird sich daher zum Jahreswechsel grundlegend wandeln. Mit dem Abschluss des Abkommens \u00fcber das zuk\u00fcnftige Verh\u00e4ltnis treten neue umfassende Bestimmungen in Kraft, auf die sich Verwaltung, Unternehmen und B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Deutschland und in der ganzen EU mit dem Ende der \u00dcbergangsphase vorbereiten m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf die bereits vor dem Ende der \u00dcbergangsphase absehbaren, von den Verhandlungen \u00fcber das zuk\u00fcnftige Verh\u00e4ltnis unabh\u00e4ngigen \u00c4nderungen, ist die Bundesregierung umfassend vorbereitet. Sie steht innerhalb der EU mit der Europ\u00e4ischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten und auf nationaler Ebene mit allen Stakeholdern (Wirtschaft, Verb\u00e4nde, B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern) in sehr engem Kontakt und wird diesen fortsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine \u00dcbersicht \u00fcber die \u2013 unabh\u00e4ngig von den Vertragsverhandlungen \u2013 eintretenden \u00c4nderungen hat die Europ\u00e4ische Kommission am 9. Juli 2020 in einer Mitteilung (\u2018<a target=\"_blank\" href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:52020DC0324&amp;from=EN\" rel=\"noreferrer noopener\">readiness communication<\/a>\u2018) ver\u00f6ffentlicht. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ver\u00e4nderungen (zum Beispiel Reisen, Zollregelungen, Datenschutzrecht, Industrieprodukte, Chemikalien etc.) k\u00f6nnen den fast 100 sektorspezifischen Vorbereitungsmitteilungen an Interessentr\u00e4ger (\u2018readiness notices\u2018) entnommen werden und sollen die \u00f6ffentliche Verwaltung, Unternehmen und B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dabei unterst\u00fctzen, sich vorzubereiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Einen \u00dcberblick \u00fcber die zahlreichen Informationsangebote f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie Unternehmen finden Sie&nbsp;hier.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-welche-rolle-spielt-das-austrittsabkommen\">Welche Rolle spielt das Austrittsabkommen?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dank des Austrittsabkommens gilt die EU-Freiz\u00fcgigkeit, also das Recht, \u00fcberall in der EU und dem Vereinigten K\u00f6nigreich zu leben, zu arbeiten, zu studieren und sozial abgesichert zu sein, noch bis zum Ende der \u00dcbergangsphase weiter. Dar\u00fcber hinaus werden die Rechte der EU-B\u00fcrgerinnen und EU-B\u00fcrger, die im Vereinigten K\u00f6nigreich bisher wohnen, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die bereits in der EU wohnen, auf Lebenszeit umfassend gesch\u00fctzt; sie k\u00f6nnen weiterhin im Vereinigten K\u00f6nigreich bzw. der EU leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Rechte ergeben sich aus dem Austrittsabkommen; die sich daraus ergebenden Regelungsauftr\u00e4ge werden durch nationale Gesetzgebung und Ma\u00dfnahmen umgesetzt. In Deutschland ist am 24. November 2020 das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freiz\u00fcgigkeitsgesetzes\/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht in Kraft getreten, welches die Statusrechte von Britinnen und Briten und ihren freiz\u00fcgigkeitsberechtigten Familienangeh\u00f6rigen nach dem Austrittsabkommen ber\u00fccksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf der&nbsp;Webseite des Bundesministeriums des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den EU-Institutionen hat das Vereinigte K\u00f6nigreich bereits seit dem Austritt am 1. Februar 2020 kein Mitspracherecht mehr. Auch die britischen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sind seither von der Teilnahme an Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiativen ausgeschlossen und haben auch kein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der im Austrittsabkommen verankerten speziellen Regelung zu Nordirland bleibt die Integrit\u00e4t des EU-Binnenmarktes gewahrt; gleichzeitig ist sichergestellt, dass es keine Kontrollen an der Grenze zwischen Irland und Nordirland geben wird und das Karfreitags-Abkommen vollumf\u00e4nglich gewahrt bleibt. Die Regelung sieht vor, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Dazu notwendige Kontrollen und Zollerhebungen finden an den Eingangspunkten der Irischen Insel in Nordirland statt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zudem werden durch das Austrittsabkommen u. a. die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten K\u00f6nigreichs gegen\u00fcber der EU geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Austrittsabkommen sieht einen Gemeinsamen Ausschuss vor, in denen sich die EU und das Vereinigte K\u00f6nigreich regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die Umsetzung des Austrittsabkommens austauschen. Am 8. Dezember konnten die beiden Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses, der Vize-Pr\u00e4sident der Europ\u00e4ischen Kommission, Maro\u0161 \u0160efcovic, und der britische Vize-Premierminister Michael Gove, eine weitgehende Einigung \u00fcber die noch offenen Fragen erzielen. Die formelle Annahme durch den Gemeinsamen Ausschuss erfolgte am 17. Dezember, so dass das Austrittsabkommen und die dazugeh\u00f6rigen Protokolle ab dem 1. Januar 2021 vollst\u00e4ndig umgesetzt werden k\u00f6nnen. [Weitere Fragen zum Austrittsabkommen beantwortet die Europ\u00e4ische Kommission auf ihrer&nbsp;<a target=\"_blank\" href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/qanda_20_104\" rel=\"noreferrer noopener\">Internetseite<\/a>]<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMF, Mitteilung vom 30.12.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Einigung vom 24. 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