{"id":62213,"date":"2021-01-06T17:25:00","date_gmt":"2021-01-06T15:25:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62213"},"modified":"2021-01-06T17:25:00","modified_gmt":"2021-01-06T15:25:00","slug":"keine-beschaeftigung-ohne-maske","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-beschaeftigung-ohne-maske\/","title":{"rendered":"Keine Besch\u00e4ftigung ohne Maske"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung w\u00e4hrend der Arbeitszeit anordnen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kl\u00e4ger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus besch\u00e4ftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den R\u00e4umlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung f\u00fcr Besucher und Besch\u00e4ftigte an. Der Kl\u00e4ger legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gr\u00fcnden von der Maskenpflicht befreite. Sein Arbeitgeber wies ihn daraufhin an, ein Gesichtsvisier beim Betreten des Rathauses und bei G\u00e4ngen \u00fcber die Flure und in Gemeinschaftsr\u00e4umen zu tragen. Der Kl\u00e4ger legte ein neues Attest vor, das ihn wiederum ohne Angabe von Gr\u00fcnden von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreite. Ohne Gesichtsbedeckung wollte die Beklagte den Kl\u00e4ger nicht im Rathaus besch\u00e4ftigen. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung begehrte der Kl\u00e4ger im Eilverfahren seine Besch\u00e4ftigung im Rathaus ohne Gesichtsbedeckung; alternativ wollte er im Homeoffice besch\u00e4ftigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit Urteil vom 16.12.2020 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Antr\u00e4ge des Kl\u00e4gers ab. Nach Auffassung des Gerichts \u00fcberwiegt der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher des Rathauses das Interesse des Kl\u00e4gers an einer Besch\u00e4ftigung ohne Gesichtsvisier oder Mund-Nase-Abdeckung. Zudem hatte die Kammer Zweifel an der Richtigkeit der \u00e4rztlichen Atteste. Die Kammer ging \u2013 wie auch das OVG M\u00fcnster bei der Maskentragepflicht an Schulen \u2013 davon aus, dass ein solches Attest konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten muss, warum eine Maske nicht getragen werden k\u00f6nne, da der Kl\u00e4ger mithilfe der \u00e4rztlichen Bescheinigungen einen rechtlichen Vorteil f\u00fcr sich erwirken will, n\u00e4mlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Betreten des Rathauses ohne Maske. Einen Anspruch auf Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes verneinte die Kammer in diesem Fall.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht K\u00f6ln eingelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: ArbG Siegburg, Pressemitteilung vom 04.01.2021 zum Urteil 4 Ga 18\/20 vom 16.12.2020 (nrkr)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung w\u00e4hrend der Arbeitszeit anordnen. Der Kl\u00e4ger ist bei der Beklagten als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus besch\u00e4ftigt. Die Beklagte ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den R\u00e4umlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung f\u00fcr Besucher und Besch\u00e4ftigte an. Der Kl\u00e4ger legte ein Attest vor, das ihn &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-beschaeftigung-ohne-maske\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Keine Besch\u00e4ftigung ohne Maske<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-62213","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/62213","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=62213"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/62213\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=62213"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=62213"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=62213"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}