{"id":62339,"date":"2021-01-30T13:00:41","date_gmt":"2021-01-30T11:00:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62339"},"modified":"2021-04-26T16:25:29","modified_gmt":"2021-04-26T14:25:29","slug":"gruenes-licht-fuer-elternzeit-und-elterngeld-reform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gruenes-licht-fuer-elternzeit-und-elterngeld-reform\/","title":{"rendered":"Gr\u00fcnes Licht f\u00fcr Elternzeit- und Elterngeld-Reform"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Familienausschuss hat der geplanten Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes zugestimmt. Mit der Reform werden vor allem die Teilzeitm\u00f6glichkeiten flexibilisiert und die Elternzeit und der Bezug von Elterngeld im Fall von Fr\u00fchgeburten verl\u00e4ngert. Der Ausschuss verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19\/24438) in ge\u00e4nderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU\/CSU und SPD gegen das Votum der AfD-Fraktion. Die Oppositionsfraktionen der FDP, Linken und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen enthielten sich der Stimme. Mehrheitlich abgelehnt wurden hingegen ein Antrag der FDP (19\/17284) und ein Antrag der Linken (19\/15799) zu Reform des Elterngeldes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ausschuss hatte die Gesetzesvorlage der Regierung noch einmal durch einen \u00c4nderungsantrag der Koalition, dem alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD zustimmten, ge\u00e4ndert. Er sieht ein Stufenmodell im Fall von Fr\u00fchgeburten vor. So verl\u00e4ngert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verl\u00e4ngert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zw\u00f6lf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate. Der urspr\u00fcngliche Gesetzentwurf hatte nur eine Verl\u00e4ngerung des Elterngeldes um pauschal einen Monat bei allen Fr\u00fchgeburten vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass die erlaubte w\u00f6chentliche Arbeitszeit f\u00fcr Eltern, die w\u00e4hrend des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern erm\u00f6glicht, soll k\u00fcnftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Finanziert werden sollen die \u00c4nderungen durch eine Absenkung der Einkommensgrenze f\u00fcr den Bezug des Elterngeldes. So sollen Eltern, die gemeinsam \u00fcber ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verf\u00fcgen, kein Elterngeld mehr beziehen k\u00f6nnen. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze f\u00fcr Alleinerziehende soll unver\u00e4ndert bei 250.000 Euro liegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Oppositionsfraktionen bem\u00e4ngelten im Ausschuss, dass der Gesetzentwurf trotz vieler zu begr\u00fc\u00dfender Regelungen nicht der erhoffte \u201egro\u00dfe Wurf\u201c sei. So k\u00e4men Pflegeeltern noch immer nicht in den Genuss des Elterngeldes. Zudem m\u00fcssten die Mindest- und Maximalbetr\u00e4ge neu berechnet und angehoben werden. Sie seien seit der Einf\u00fchrung des Elterngeldes im Jahr 2007 unver\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.01.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Familienausschuss hat der geplanten Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes zugestimmt. Mit der Reform werden vor allem die Teilzeitm\u00f6glichkeiten flexibilisiert und die Elternzeit und der Bezug von Elterngeld im Fall von Fr\u00fchgeburten verl\u00e4ngert. 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