{"id":62425,"date":"2021-02-12T19:28:12","date_gmt":"2021-02-12T17:28:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62425"},"modified":"2023-08-25T12:14:01","modified_gmt":"2023-08-25T10:14:01","slug":"bundeskabinett-staerkt-verbraucherrechte-bei-der-kaufgewaehrleistung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundeskabinett-staerkt-verbraucherrechte-bei-der-kaufgewaehrleistung\/","title":{"rendered":"Bundeskabinett st\u00e4rkt Verbraucherrechte bei der Kaufgew\u00e4hrleistung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\" id=\"h-update-pflichten-f-r-verk-ufer-von-digitalen-ger-ten\"><strong>Update-Pflichten f\u00fcr Verk\u00e4ufer von digitalen Ger\u00e4ten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bundesregierung hat am 10.02.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags beschlossen. Der Regierungsentwurf dient der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eEinige Elektronikprodukte wie Smartphones oder Tablets funktionieren nur einwandfrei und sicher, wenn auch die dahinterliegende Software auf dem neusten Stand ist. Wer hochpreisige digitale Produkte erwirbt, darf zu Recht erwarten, dass diese auch lange nach dem Kauf problemlos und ohne Sicherheitsl\u00fccken funktionieren. Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht daher Update-Pflichten f\u00fcr Verk\u00e4uferinnen und Verk\u00e4ufer von digitalen Produkten vor, wenn diese an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Auf diese Weise wird eine dauerhafte Funktionst\u00fcchtigkeit und IT-Sicherheit von digitalen G\u00fctern gew\u00e4hrleistet. Zugleich f\u00f6rdern wir dadurch die Nachhaltigkeitsziele und schonen unsere Ressourcen.<\/p><p>Dar\u00fcber hinaus st\u00e4rken wir die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Gew\u00e4hrleistungsrechte: Tritt nach dem Kauf einer Sache ein Mangel auf, so wird k\u00fcnftig ein Jahr statt bisher sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und damit ein Gew\u00e4hrleistungsfall vorliegt.\u201c<\/p><cite>Bundesjustizministerin Christine Lambrecht<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie wird das Kaufgew\u00e4hrleistungsrecht in Europa weiter vereinheitlicht. Auf diese Weise wird der grenz\u00fcberschreitende elektronische Handel gef\u00f6rdert und das Wachstumspotenzial des Online-Handels ausgenutzt. Insbesondere kleinere und mittelst\u00e4ndische Unternehmen profitieren von einheitlichen Gew\u00e4hrleistungsregeln, weil die Kosten f\u00fcr die Anpassung von Vertr\u00e4gen geringer ausfallen. Durch die F\u00f6rderung des grenz\u00fcberschreitenden Handels sollen den H\u00e4ndlern weitere Absatzm\u00f6glichkeiten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine gr\u00f6\u00dfere Produktvielfalt mit attraktiven Preisen er\u00f6ffnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie sieht der Entwurf insbesondere folgende \u00c4nderungen des geltenden Rechts vor:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>F\u00fcr Sachen mit digitalen Elementen wie Smartphones, die eine Verbraucherin oder ein Verbraucher von einem H\u00e4ndler erwirbt, wird eine Verpflichtung zur Aktualisierung (Updateverpflichtung) eingef\u00fchrt, so dass die Funktionsf\u00e4higkeit und IT-Sicherheit auch nach \u00dcbergabe der Kaufsache zu gew\u00e4hrleisten sind. Die Aktualisierungsverpflichtung besteht f\u00fcr den Zeitraum, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten kann. F\u00fcr die Dauer dieser berechtigten Erwartungen k\u00f6nnen etwa Aussagen in der Werbung, die zur Herstellung der Kaufsache verwendeten Materialien und der Preis ma\u00dfgeblich sein.<\/li><li>F\u00fcr Sachen, f\u00fcr die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist, wie beispielsweise ein Notebook mit integrierten und f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum bereitgestellten Software-Anwendungen, werden Sonderbestimmungen eingef\u00fchrt. So muss der Verk\u00e4ufer etwa daf\u00fcr Sorge tragen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente w\u00e4hrend des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.<\/li><li>Bei Kaufvertr\u00e4gen, an denen eine Verbraucherin oder ein Verbraucher beteiligt ist, wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verl\u00e4ngert.<\/li><li>Die Bestimmungen f\u00fcr Garantien werden erg\u00e4nzt. So muss eine Garantieerkl\u00e4rung der Verbraucherin oder dem Verbraucher zuk\u00fcnftig auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger \u2013 etwa in Papierform oder aber auch per E-Mail \u2013 zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Aus der Garantieerkl\u00e4rung muss zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie die daneben bestehenden gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte unber\u00fchrt l\u00e4sst und die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegen\u00e4u\u00dferung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag \u00fcbermittelt.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Entwurf<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMJV, Pressemitteilung vom 10.02.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Update-Pflichten f\u00fcr Verk\u00e4ufer von digitalen Ger\u00e4ten Die Bundesregierung hat am 10.02.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags beschlossen. 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