{"id":62427,"date":"2021-02-12T19:29:12","date_gmt":"2021-02-12T17:29:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62427"},"modified":"2021-02-12T19:29:12","modified_gmt":"2021-02-12T17:29:12","slug":"bundeskabinett-beschliesst-formulierungshilfe-fuer-das-sozialschutz-paket-iii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundeskabinett-beschliesst-formulierungshilfe-fuer-das-sozialschutz-paket-iii\/","title":{"rendered":"Bundeskabinett beschlie\u00dft Formulierungshilfe f\u00fcr das Sozialschutz-Paket III"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Bundeskabinett hat am 9. Februar 2021 die Formulierungshilfen f\u00fcr die Regierungsfraktionen zu einem Entwurf f\u00fcr ein Sozialschutz-Paket III beschlossen. Damit sollen sowohl der Corona-Zuschlag f\u00fcr Leistungsberechtigte der Grundsicherungssysteme als auch weitere Ma\u00dfnahmen gesetzlich festgelegt werden, die die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie f\u00fcr besonders hilfsbed\u00fcrftige Menschen abmildern. Der Entwurf wird nun durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das Gesetz soll am 1. April 2021 in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eDie Corona-Pandemie ist f\u00fcr die Menschen in unserem Land eine enorme Belastung. Besonders hilfsbed\u00fcrftige Menschen werden durch die lang andauernden Ma\u00dfnahmen besonders hart getroffen und brauchen jetzt konkrete Unterst\u00fctzung. Mit kostenlosen FFP2-Masken und der Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr digitale Endger\u00e4te dort, wo die Schulen diese nicht zur Verf\u00fcgung stellen, sind konkrete Ma\u00dfnahmen f\u00fcr viele Betroffene in die Wege geleitet. Dar\u00fcber hinaus st\u00e4rken wir jetzt mit dem Sozialschutz-Paket III den Sozialstaat in der Pandemie weiter. Mit dem Corona-Zuschlag von 150 Euro mildern wir die Belastungen der lang anhaltenden Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Menschen ab, die Grundsicherung beziehen. Wir verl\u00e4ngern den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und nehmen den Menschen die Sorgen vor dem Verlust der Wohnung oder des Ersparten. Diese und die weiteren Ma\u00dfnahmen des Sozialschutz-Pakets unterst\u00fctzen Menschen konkret, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Das ist wichtig, um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu st\u00e4rken.\u201c<\/p><cite>Bundesminister f\u00fcr Arbeit und Soziales, Hubertus Heil<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Sozialschutz-Paket III sieht insbesondere folgende Ma\u00dfnahmen vor:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Einmalzahlung in H\u00f6he von 150 Euro erhalten alle erwachsenen Personen, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, leistungsberechtigt nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zw\u00f6lften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind oder erg\u00e4nzende Hilfe zum Lebensunterhalt als f\u00fcrsorgerische Leistung der Sozialen Entsch\u00e4digung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte im SGB II und SGB XII in der Regelbedarfsstufe 3 erhalten die Einmalzahlung, sofern ein etwaig gezahltes Kindergeld und somit auch der Kinderbonus nicht von ihren Eltern an sie weitergeleitet wird.<\/li><li>Die Verl\u00e4ngerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen stellt sicher, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch k\u00fcnftig m\u00f6glichst einfach und schnell die n\u00f6tige Unterst\u00fctzung erhalten. Daher werden die im SGB II, SGB XII, BVG und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) getroffenen Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021 verl\u00e4ngert. Im Einzelnen betrifft das die befristete Aussetzung der Ber\u00fccksichtigung von Verm\u00f6gen bis zu 60.000 Euro f\u00fcr das erste, zuz\u00fcglich 30.000 Euro f\u00fcr jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und eine befristete Anerkennung der tats\u00e4chlichen Aufwendungen f\u00fcr Unterkunft und Heizung als angemessen. Das gilt auch f\u00fcr die erleichterte Verm\u00f6genspr\u00fcfung beim Kinderzuschlag.<\/li><li>Die Schlie\u00dfungen der Schulen und sozialen Einrichtungen f\u00fchren zum Wegfall der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, die daher individuell sichergestellt werden muss. Die Regelungen im SGB II, dem SGB XII und dem BVG zur Kostenerstattung f\u00fcr die Mittagsverpflegung inklusive der Lieferkosten werden bis 30. Juni 2021 verl\u00e4ngert.<\/li><li>Soziale Dienstleister und Einrichtungen der F\u00fcrsorge in Deutschland sollen weiterhin finanziell unterst\u00fctzt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gef\u00e4hrdet sind. Der Sicherstellungsauftrag der \u00f6ffentlichen Hand f\u00fcr die sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzb\u00fcchern und anderen Gesetzen erbringen, wird bis zum 30. Juni 2021 verl\u00e4ngert.<\/li><li>F\u00fcr Versicherte nach dem K\u00fcnstlersozialversicherungsgesetz wird geregelt, dass ein Unterschreiten des mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der K\u00fcnstlersozialversicherung hat.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Service\/Presse\/Pressemitteilungen\/2021\/wir-staerken-den-sozialstaat-in-der-pandemie.html\" target=\"_blank\">Weitere Infos  auf der Homepage des BMAS.<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 09.02.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 9. Februar 2021 die Formulierungshilfen f\u00fcr die Regierungsfraktionen zu einem Entwurf f\u00fcr ein Sozialschutz-Paket III beschlossen. Damit sollen sowohl der Corona-Zuschlag f\u00fcr Leistungsberechtigte der Grundsicherungssysteme als auch weitere Ma\u00dfnahmen gesetzlich festgelegt werden, die die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie f\u00fcr besonders hilfsbed\u00fcrftige Menschen abmildern. 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