{"id":62472,"date":"2021-02-19T17:41:27","date_gmt":"2021-02-19T15:41:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62472"},"modified":"2021-02-19T17:41:27","modified_gmt":"2021-02-19T15:41:27","slug":"die-neustarthilfe-startet-antraege-koennen-gestellt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/die-neustarthilfe-startet-antraege-koennen-gestellt-werden\/","title":{"rendered":"Die Neustarthilfe startet \u2013 Antr\u00e4ge k\u00f6nnen gestellt werden"},"content":{"rendered":"\n<p>Soloselbst\u00e4ndige, die im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, k\u00f6nnen <strong>einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro<\/strong> erhalten. Antr\u00e4ge k\u00f6nnen seit dem 16.02.2021 \u00fcber <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/UBH\/Navigation\/DE\/Neustarthilfe\/neustarthilfe.html\" target=\"_blank\">ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<\/a> gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eMit der Neustarthilfe entwickeln wir unser Corona-Hilfspaket weiter. Soloselbst\u00e4ndige sind von den bestehenden Einschr\u00e4nkungen h\u00e4ufig besonders schwer betroffen, k\u00f6nnen aber aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschr\u00e4nkt \u00dcberbr\u00fcckungshilfen beantragen. F\u00fcr sie gibt es jetzt die Neustarthilfe. F\u00fcr die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.\u201c<\/p><cite>Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eDie Pandemie stellt uns alle vor enorme Herausforderungen. Besonders schwierig ist die Situation f\u00fcr viele Soloselbst\u00e4ndige. Deshalb ist mir sehr wichtig, dass wir jetzt mit der Neustarthilfe eine zielgenaue Unterst\u00fctzung f\u00fcr Soloselbst\u00e4ndige geschaffen haben. Ab heute k\u00f6nnen die Antr\u00e4ge daf\u00fcr gestellt werden, damit m\u00f6glichst rasch das Geld bei den Soloselbst\u00e4ndigen ankommt. Darum geht es jetzt: Schnell und effektiv die Hilfen bereit zu stellen, damit sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden.\u201c<\/p><cite>Bundesfinanzminister Olaf Scholz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eDie Neustarthilfe ist das zentrale Hilfsangebot f\u00fcr K\u00fcnstlerinnen, K\u00fcnstler und Kreative im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III. Ich danke meinen Kabinettskollegen daf\u00fcr, dass die komplexe Lebenswirklichkeit im Kulturbereich sich nun explizit in den F\u00f6rderbedingungen widerspiegelt und dort die gr\u00f6\u00dfte finanzielle Not gelindert werden kann. Dies betrifft neben den Soloselbst\u00e4ndigen vor allem die kurz befristet Besch\u00e4ftigten in den darstellenden K\u00fcnsten, die erstmals unmittelbar von den Wirtschaftshilfen des Bundes profitieren. Im Zusammenspiel mit dem Programm \u201eNEUSTART KULTUR\u201c aus dem Kulturetat k\u00f6nnen wir so daf\u00fcr sorgen, dass die kulturelle Infrastruktur und die Vielfalt in Deutschland gesch\u00fctzt werden und ihr wertvoller Beitrag f\u00fcr unser Gemeinwesen nicht verloren geht.\u201c<\/p><cite>Kulturstaatsministerin Monika Gr\u00fctters<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p><strong>H\u00f6he der Neustarthilfe:<\/strong> Die Neustarthilfe betr\u00e4gt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gew\u00e4hrt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbst\u00e4ndigen w\u00e4hrend des F\u00f6rderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zur\u00fcckgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Auszahlung:<\/strong> Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Die Beg\u00fcnstigten verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstpr\u00fcfung nach Ablauf des F\u00f6rderzeitraums. Sollte der Umsatz w\u00e4hrend der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zur\u00fcckzuzahlen. Liegt der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, so ist die Neustarthilfe vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzuzahlen. Zur Bek\u00e4mpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenhaft Nachpr\u00fcfungen statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Heute ist die Antragstellung f\u00fcr <strong>Soloselbst\u00e4ndige gestartet, die als nat\u00fcrliche Personen selbst\u00e4ndig t\u00e4tig sind<\/strong>. Antragstellungen f\u00fcr Soloselbst\u00e4ndige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in K\u00fcrze.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe als <strong>steuerbarer Zuschuss<\/strong> gew\u00e4hrt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Details der Neustarthilfe, zum Beispiel zur Anrechenbarkeit von Einnahmen und Ums\u00e4tzen, werden in den <a href=\"https:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\/UBH\/Redaktion\/DE\/FAQ\/FAQ-Neustarthilfe\/neustarthilfe.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">FAQs <\/a>erl\u00e4utert.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesregierung\/BMWi, Pressemitteilung vom 16.02.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Soloselbst\u00e4ndige, die im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, k\u00f6nnen einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. 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