{"id":62487,"date":"2021-02-19T18:18:45","date_gmt":"2021-02-19T16:18:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62487"},"modified":"2021-02-19T18:18:45","modified_gmt":"2021-02-19T16:18:45","slug":"schadensersatzzahlungen-in-bezug-auf-entgangene-zinsertraege-sind-nicht-immer-steuerpflichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schadensersatzzahlungen-in-bezug-auf-entgangene-zinsertraege-sind-nicht-immer-steuerpflichtig\/","title":{"rendered":"Schadensersatzzahlungen in Bezug auf entgangene Zinsertr\u00e4ge sind nicht immer steuerpflichtig"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Umfasst ein aufgrund eines zivilgerichtlichen Vergleichs zu zahlender Verlustausgleich auch Zinsen, f\u00fchren diese nicht zu Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen, wenn der Steuerpflichtige lediglich so gestellt werden soll, als habe er von vornherein mit seinem Prozessgegner keinen Vertrag geschlossen. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster mit Urteil vom 15. Dezember 2020 (Az. 2 K 2866\/18 E) entschieden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kl\u00e4ger erwarb im Jahr 1994 eine Eigentumswohnung, die ihm von einer AG vermittelt worden war. Diese \u00fcbernahm auch die Finanzierung \u00fcber ein Vorausdarlehen, zwei Bausparvertr\u00e4ge und ein Bauspardarlehen. Das Vorausdarlehen und das Bauspardarlehen l\u00f6ste der Kl\u00e4ger vollst\u00e4ndig ab. Wegen vermeintlicher Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung der Eigentumswohnung f\u00fchrte der Kl\u00e4ger gegen die AG einen Zivilprozess und berief sich dabei unter anderem auf die Angabe extrem niedriger Ansparraten. Der Prozess wurde durch einen landgerichtlichen Vergleich beendet, wonach die AG das Objekt verwerten lassen und dem Kl\u00e4ger einen Verlustausgleich zahlen sollte. Dieser umfasste neben anderen Positionen auch entgangene Zinsertr\u00e4ge aus der Verzinsung des Bausparguthabens und der Sondertilgungen in H\u00f6he von insgesamt rund 33.000 Euro. Die entsprechende Zahlung erfolgte im Jahr 2013.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Finanzamt erfasste den Betrag von 33.000 Euro als Entsch\u00e4digung f\u00fcr entgangene Zinseinnahmen des Kl\u00e4gers und damit als Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen. Hiergegen wandte der Kl\u00e4ger ein, dass es ihm nicht um die Fortsetzung des Bausparvertrags gegangen sei, sondern um den Ausgleich des Nachteils, der dadurch entstanden sei, dass er die zur Tilgung aufgewendeten Gelder nicht gewinnbringend habe anlegen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Klage hatte vollumf\u00e4nglich Erfolg. Die Zahlung der AG aufgrund des Vergleichs stelle \u2013 so der 2. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster \u2013 kein Entgelt f\u00fcr die \u00dcberlassung von Kapitalverm\u00f6gen zur Nutzung und auch keine R\u00fcckzahlung von Kapitalverm\u00f6gen dar. Allein die Bezeichnung als \u201eZinsen\u201c im gerichtlichen Vergleich sei f\u00fcr die steuerrechtliche Einordnung unerheblich. Es handele sich nicht um Wertersatz f\u00fcr von der AG gezogene Nutzungsvorteile, da der Kl\u00e4ger im landgerichtlichen Verfahren nicht die R\u00fcckabwicklung der Darlehensvertr\u00e4ge beantragt habe. Vielmehr sei die Zahlung als Schadensersatz aufgrund der Falschberatung zu qualifizieren. Dies ergebe sich aus der zivilrechtlichen Klageschrift des Kl\u00e4gers, wonach er seine Anspr\u00fcche aus Pflichtverletzungen bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen (\u00a7 311 Abs. 2 BGB) und deliktische Anspr\u00fcche (\u00a7\u00a7 823 ff. BGB) gest\u00fctzt habe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Senat hat weiter ausgef\u00fchrt, dass es sich auch nicht um eine Entsch\u00e4digung im Sinne von \u00a7 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gehandelt habe. Hierf\u00fcr sei erforderlich, dass dem Steuerpflichtigen Einnahmen einer bestimmten Einkunftsart entgangen seien. F\u00fcr welche steuerpflichtigen Einnahmen des Kl\u00e4gers eine Entsch\u00e4digung gezahlt worden sein soll, sei jedoch nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar. Der Streitfall sei auch nicht vergleichbar mit Zahlungen von Bausparkassen f\u00fcr die vorzeitige Beendigung hochverzinslicher Bausparvertr\u00e4ge. In solchen F\u00e4llen werde das positive Interesse der Betroffenen gesch\u00fctzt. Der Kl\u00e4ger sei jedoch so gestellt worden, als ob er mit der AG nicht in Kontakt gekommen w\u00e4re, sodass sein negatives Interesse gesch\u00fctzt worden sei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: FG M\u00fcnster, Mitteilung vom 15.02.2021 zum Urteil 2 K 2866\/18 vom 15.12.2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umfasst ein aufgrund eines zivilgerichtlichen Vergleichs zu zahlender Verlustausgleich auch Zinsen, f\u00fchren diese nicht zu Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen, wenn der Steuerpflichtige lediglich so gestellt werden soll, als habe er von vornherein mit seinem Prozessgegner keinen Vertrag geschlossen. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster mit Urteil vom 15. Dezember 2020 (Az. 2 K 2866\/18 &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schadensersatzzahlungen-in-bezug-auf-entgangene-zinsertraege-sind-nicht-immer-steuerpflichtig\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Schadensersatzzahlungen in Bezug auf entgangene Zinsertr\u00e4ge sind nicht immer steuerpflichtig<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-62487","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/62487","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=62487"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/62487\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=62487"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=62487"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=62487"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}