{"id":62495,"date":"2021-02-19T18:22:52","date_gmt":"2021-02-19T16:22:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62495"},"modified":"2021-11-30T17:55:36","modified_gmt":"2021-11-30T15:55:36","slug":"hessische-finanzverwaltung-unterstuetzt-betroffene-des-hochwassers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hessische-finanzverwaltung-unterstuetzt-betroffene-des-hochwassers\/","title":{"rendered":"Hessische Finanzverwaltung unterst\u00fctzt Betroffene des Hochwassers"},"content":{"rendered":"\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eDas Hochwasser hat viele Hessinnen und Hessen hart getroffen. Deshalb m\u00f6chten wir ihnen helfen.\u201c<\/p><cite>Finanzminister Michael Boddenberg<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-berschwemmungen-im-januar-und-februar-2021\">\u00dcberschwemmungen im Januar und Februar 2021<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch in Hessen machte den Menschen in den vergangenen Wochen vielerorts Hochwasser zu schaffen. Die Betroffenen k\u00f6nnen nun mit Unterst\u00fctzung in Form von steuerlichen Erleichterungen rechnen. Das gab am 12.02.2021 Finanzminister Michael Boddenberg bekannt: \u201eDurch die massiven Regenf\u00e4lle und die damit verbundenen \u00dcberschwemmungen Ende Januar und im Februar sind in Nord-, Mittel- und S\u00fcdhessen betr\u00e4chtliche Sch\u00e4den entstanden. Die Beseitigung dieser Sch\u00e4den wird bei vielen Menschen zu erheblichen finanziellen Belastungen f\u00fchren. Das Hochwasser hat viele hart getroffen. Deshalb m\u00f6chten wir ihnen helfen. Die Hessische Steuerverwaltung unterst\u00fctzt die Gesch\u00e4digten mit steuerlichen Hilfen. Diese Entlastung ist mir wichtig, denn sie ist auch ein besonderer Ausdruck des Zusammenhalts in dieser ohnehin schon schwierigen Zeit.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den \u00dcberschwemmungen betroffen ist, kann bis zum <strong>30. Juni dieses Jahres<\/strong>, unter Darlegung seiner\/ihrer Verh\u00e4ltnisse <strong>Antr\u00e4ge auf Stundung<\/strong> der bis zu diesem Zeitpunkt bereits f\u00e4lligen oder f\u00e4llig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Antr\u00e4ge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (K\u00f6rperschaftsteuer) stellen. Auch das <strong>Aussetzen von Vollstreckungsma\u00dfnahmen<\/strong> ist bis zum 30. Juni unter gewissen Voraussetzungen m\u00f6glich. Zudem gilt: Sind unmittelbar durch das Schadensereignis <strong>Buchf\u00fchrungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen<\/strong>, so ergeben sich hieraus <strong>steuerlich keine Nachteile<\/strong> f\u00fcr die Betroffenen. Diese sollten aber die Vernichtung beziehungsweise den Verlust zeitnah dokumentieren und soweit wie m\u00f6glich nachweisen oder glaubhaft machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer die vom Hochwasser Betroffenen finanziell unterst\u00fctzen m\u00f6chte und hierf\u00fcr Geld an eine Hilfsorganisation \u00fcberweist, muss sich im Rahmen der Steuererkl\u00e4rung nicht um eine Zuwendungsbest\u00e4tigung k\u00fcmmern. Hier gilt als Nachweis der \u00dcberweisung beispielsweise ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug. Beihilfen und Unterst\u00fctzungen des Arbeitgebers an vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer sind bis zu einem Betrag von 600 Euro je Kalenderjahr steuerfrei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbst\u00e4ndige k\u00f6nnen von <strong>Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau ihrer Betriebsgeb\u00e4ude<\/strong> in H\u00f6he von bis zu 30 Prozent der Herstellungs- oder Wiederherstellungskosten profitieren. <strong>Sonderabschreibungen f\u00fcr die Ersatzbeschaffung sogenannter beweglicher Anlageg\u00fcter<\/strong> \u2013 also etwa technischer Anlagen oder Maschinen \u2013 sind bis zu insgesamt 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten m\u00f6glich. Die Aufwendungen zur <strong>Beseitigung der Hochwassersch\u00e4den am Grund und Boden k\u00f6nnen sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden<\/strong>. Das Gleiche gilt f\u00fcr Aufwendungen zur Wiederherstellung von Hofbefestigungen und Wirtschaftswegen, wenn der bisherige Buchwert beibehalten wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese und weitere steuerliche Hilfen sowie deren konkrete Voraussetzungen sind einem Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu entnehmen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Erlass des FinMin Hessen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 12.02.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eDas Hochwasser hat viele Hessinnen und Hessen hart getroffen. Deshalb m\u00f6chten wir ihnen helfen.\u201c Finanzminister Michael Boddenberg \u00dcberschwemmungen im Januar und Februar 2021 Auch in Hessen machte den Menschen in den vergangenen Wochen vielerorts Hochwasser zu schaffen. Die Betroffenen k\u00f6nnen nun mit Unterst\u00fctzung in Form von steuerlichen Erleichterungen rechnen. 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