{"id":62562,"date":"2021-02-26T19:06:07","date_gmt":"2021-02-26T17:06:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62562"},"modified":"2021-04-26T16:28:40","modified_gmt":"2021-04-26T14:28:40","slug":"bundestag-beschliesst-das-sozialschutz-paket-iii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundestag-beschliesst-das-sozialschutz-paket-iii\/","title":{"rendered":"Bundestag beschlie\u00dft das Sozialschutz-Paket III"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Bundestag hat am 26.02.2021 das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen. Dem Gesetzentwurf \u201ezur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verl\u00e4ngerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur \u00c4nderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie\u201c (19\/26542) stimmten CDU\/CSU und SPD in der vom Ausschuss f\u00fcr Arbeit und Soziales ge\u00e4nderten Fassung (19\/26967) zu, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Lesung drei \u00c4nderungsantr\u00e4ge zum Gesetzentwurf abgelehnt. Dem \u00c4nderungsantrag der Linken&nbsp;(19\/26983),&nbsp;der&nbsp;die Einmalzahlung aus Anlass der Covid-19-Pandemie f\u00fcr Menschen in den Grundsicherungssystemen in eine monatliche Zuzahlung in H\u00f6he von 100 Euro umwandeln wollte, stimmten auch die Gr\u00fcnen zu, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen Fraktionen ihn ablehnten. Dem ersten&nbsp;\u00c4nderungsantrag der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen (19\/26984) stimmten auch FDP und Linksfraktion zu, w\u00e4hrend die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn ablehnten. Darin hatte die Fraktion&nbsp;eine tempor\u00e4re Anhebung der Regels\u00e4tze gefordert. Dem zweiten&nbsp;\u00c4nderungsantrag der Gr\u00fcnen (19\/26985) stimmte auch die Linksfraktion zu, w\u00e4hrend ihn die \u00fcbrigen Fraktionen ablehnten. Die Gr\u00fcnen wollten damit&nbsp;das Arbeitslosengeld f\u00fcr diejenigen einmalig um drei Monate verl\u00e4ngern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2021 endet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit den Stimmen aller&nbsp;\u00fcbrigen Fraktionen lehnte der Bundestag dar\u00fcber hinaus einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel \u201eUnterst\u00fctzung f\u00fcr Solo-Selbstst\u00e4ndige \u2013 Hilfe, die ankommt\u201c (19\/26901) ab. Den Antrag der Linken&nbsp;mit dem Titel \u201eSonderregelungen zum Arbeitslosengeld und zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verl\u00e4ngern und verbessern\u201c (19\/25068) lehnten die \u00fcbrigen Fraktionen mit Ausnahme der Gr\u00fcnen ab, die sich enthielten. Dazu lag eine&nbsp;Beschlussempfehlung&nbsp;des Ausschusses f\u00fcr Arbeit und Soziales (19\/26300) vor.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-gesetzentwurf-von-cdu-csu-und-spd\">Gesetzentwurf von CDU\/CSU und SPD<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das beschlossene dritte Sozialschutz-Paket erleichtert zum einen den Zugang in die&nbsp;Grundsicherungssysteme und die&nbsp;Verm\u00f6genspr\u00fcfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021. Au\u00dferdem wurden&nbsp;die Sonderregeln zu den Bedarfen f\u00fcr gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterst\u00fctzung in H\u00f6he von 150 Euro je Person f\u00fcr das erste Halbjahr 2021.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Sozialdienstleister-Einsatzgesetz<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der&nbsp;besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) war laut Koalitionsentwurf&nbsp;bis zum 31. M\u00e4rz 2021 befristet.&nbsp;Der Ausschuss f\u00fcr Arbeit und Soziales \u00e4nderte den&nbsp;Koalitionsentwurf am 24. Februar dahingehend,&nbsp;dass der Sicherstellungsauftrag nicht schon am 31. M\u00e4rz, sondern erst nach Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beziehungsweise am 31. Dezember 2021 endet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie f\u00fcr Versicherte wie f\u00fcr abgabepflichtige Unternehmen wurde&nbsp;im K\u00fcnstlersozialversicherungsgesetz geregelt, dass ein Unterschreiten des f\u00fcr eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der K\u00fcnstlersozialversicherung hat.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Abgelehnter Antrag der Linken<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19\/25068), die Sonderregeln beim Arbeitslosengeld I und den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung zu verl\u00e4ngern. Sie begr\u00fcndete ihre Initiative mit den enormen \u00f6konomischen und sozialen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie und kritisierte die Bundesregierung daf\u00fcr, die Sonderregeln f\u00fcr die Kurzarbeit bis Ende 2021 verl\u00e4ngert zu haben, ohne gleichzeitig die Sonderregeln beim Arbeitslosengeld I&nbsp;und in der Grundsicherung zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dadurch seien viele Menschen davon bedroht, ihren (verl\u00e4ngerten) Leistungsanspruch wieder zu verlieren. Die Krise zeige aber, wie wichtig die Arbeitslosenversicherung zur Abfederung existenzieller Risiken sei, schreibt Die Linke.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u201eArbeitslosengeld erh\u00f6hen\u201c<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sie forderte deshalb von der Bundesregierung mehrere Gesetzentw\u00fcrfe. Unter anderem sollte das Arbeitslosengeld auf einheitlich 68 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts erh\u00f6ht werden, um Arbeitslosen dauerhaft ein Mindestma\u00df an sozialer Sicherheit zu garantieren. Besch\u00e4ftigte mit kurzen Beitragszeiten sollten besser abgesichert werden, und die Leistungsdauer sollte sich wieder st\u00e4rker nach der Dauer der Beitragszahlung richten.&nbsp;Sperrzeiten sollten abgeschafft werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ferner verlangten die Abgeordneten eine Erh\u00f6hung des Regelbedarfs in der Grundsicherung auf 658 Euro f\u00fcr alle Erwachsenen. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sollte bis Ende 2021 verl\u00e4ngert werden. Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaften sollte f\u00fcr die Dauer der Corona-Pandemie ausgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Abgelehnter Antrag der AfD<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (19\/26901) dazu auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der w\u00e4hrend der fortlaufenden Pandemie eine rasche und unb\u00fcrokratische Hilfe f\u00fcr Solo-Selbstst\u00e4ndige in Form eines monatlichen Einkommensersatzes von maximal 1.100 Euro, zahlbar jeweils am Monatsanfang erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die H\u00f6he dieser Soforthilfe sollte auf dem durchschnittlichen Monatsnettoumsatz vor der Krise abz\u00fcglich einer Kostenpauschale von 15 Prozent basieren. Der zur Berechnung des Vorkriseneinkommens herangezogene Jahresnettoumsatz 2019 sollte rasch und unb\u00fcrokratisch durch Vorlage von Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuer-Jahressteuererkl\u00e4rungen glaubhaft gemacht werden k\u00f6nnen und die&nbsp;Soforthilfe soll nur hilfsbed\u00fcrftigen Solo-Selbstst\u00e4ndigen zugute kommen.&nbsp;(che\/hau\/26.02.2021)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Deutscher Bundestag, Meldung vom 26.02.2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat am 26.02.2021 das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen. 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