{"id":6273,"date":"2012-08-31T10:57:26","date_gmt":"2012-08-31T08:57:26","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=6273"},"modified":"2012-09-26T11:00:46","modified_gmt":"2012-09-26T09:00:46","slug":"anspruch-auf-bestimmten-inhalt-einer-verbindlichen-auskunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anspruch-auf-bestimmten-inhalt-einer-verbindlichen-auskunft\/","title":{"rendered":"Anspruch auf bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Anspruch auf bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>In der Praxis besteht oftmals ein erhebliches Interesse, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft \u00fcber die steuerliche Behandlung bestimmter geplanter Sachverhalte zu erhalten. Wird sodann eine Negativauskunft erteilt, kann diese nur dahingehend gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft werden, ob die gegenw\u00e4rtige rechtliche Einordnung schl\u00fcssig und nicht offensichtlich unrichtig ist.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger beantragte eine verbindliche Auskunft zur Steuerbarkeit einer Erbbaurechtsbestellung an 2 landwirtschaftlichen Grundst\u00fccken zu Erschlie\u00dfungszwecken. Nach seiner Auffassung sollte durch diese Erbbaurechtsbestellung noch kein einkommensteuerlich relevantes privates Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft realisiert werden, weil das wirtschaftliche Eigentum nicht bereits bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrags auf den Erbbauberechtigten \u00fcbergehe. Das beklagte Finanzamt stimmte dem nicht zu und teilte dies in seiner verbindlichen Auskunft mit. Hiergegen richtet sich die Klage, mit der der Kl\u00e4ger die erteilte Auskunft auf ihre inhaltliche Richtigkeit voll \u00fcberpr\u00fcft haben m\u00f6chte. Klage und Revision blieben erfolglos.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte fest, dass eine verbindliche Auskunft gerichtlich nur dahingehend zu \u00fcberpr\u00fcfen ist, ob die rechtliche Einordnung des Sachverhalts in sich schl\u00fcssig ist und nicht evident rechtsfehlerhaft ist. Die verbindlichen Auskunft hat damit lediglich den Anforderungen eines fairen rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens zu gen\u00fcgen. Die materielle (inhaltliche) Richtigkeit der Auskunft ist hingegen erst im Besteuerungsverfahren, also im Rahmen der Anfechtung des konkreten Steuerbescheides zu \u00fcberpr\u00fcfen. Diese beschr\u00e4nkte \u00dcberpr\u00fcfbarkeit ergibt sich aus der Funktion bzw. dem Regelungsgehalt der verbindlichen Auskunft. Sie soll dem Steuerpflichtigen insoweit Planungs- und Entscheidungssicherheit geben, als sie lediglich regelt, wie die Finanzbeh\u00f6rde gegenw\u00e4rtig eine hypothetische Gestaltung beurteilen w\u00fcrde. die verbindliche Auskunft trifft indes keine Aussage \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer Steuerfestsetzung.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Auch die Negativauskunft enth\u00e4lt die Zusicherung einer bestimmten k\u00fcnftigen steuerlichen Behandlung. Will der Steuerpflichtige dennoch den Sachverhalt verwirklichen, wird er zwangsl\u00e4ufig mit einem Rechtsstreit rechnen m\u00fcssen. Weshalb nicht bereits im Vorfeld eine umfassende gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung stattfinden soll, ist f\u00fcr den Steuerpflichtigen unter prozess\u00f6konomischen Aspekt schwer nachvollziehbar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anspruch auf bestimmten Inhalt einer verbindlichen Auskunft? 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