{"id":6282,"date":"2012-08-31T11:06:11","date_gmt":"2012-08-31T09:06:11","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=6282"},"modified":"2012-09-26T11:10:18","modified_gmt":"2012-09-26T09:10:18","slug":"schokohase-mit-rotem-band-ist-nicht-als-marke-eintragungsfahig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schokohase-mit-rotem-band-ist-nicht-als-marke-eintragungsfahig\/","title":{"rendered":"Schokohase mit rotem Band ist nicht als Marke eintragungsf\u00e4hig"},"content":{"rendered":"<p><strong>Schokohase mit rotem Band ist nicht als Marke eintragungsf\u00e4hig<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist als Gemeinschaftsmarke mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsf\u00e4hig. Die Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, f\u00fcr die sie angemeldet worden ist, und im Hinblick auf den angesprochenen Verkehrskreis zu beurteilen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr 2004 meldete ein bekannter Schokoladenhersteller eine 3-dimensionale Marke in der Form &#8222;Hase aus Schokolade mit rotem Band&#8220; und den Farben Rot, Gold und Braun an. Das Markenamt wies die Anmeldung als Gemeinschaftsmarke mangels Unterscheidungskraft zur\u00fcck. Auch eine Unterscheidungskraft durch Benutzung l\u00e4ge nicht vor, da diese f\u00fcr die gesamte Europ\u00e4ische Union nachwiesen werden m\u00fcsste. Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos, ebenso wie die gegen die ablehnende Entscheidung eingereichte Klage sowie das dagegen eingelegte Rechtmittel.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) stellt letztinstanzlich fest, dass ein Eintragungshindernis der Markeneintragung entgegensteht. Die notwendige Unterscheidungskraft einer Marke liege nur dann vor, wenn sie erheblich von der Norm oder Branchen\u00fcblichkeit abweiche. Zu beurteilen sei dies im Hinblick auf die Art der Waren oder Dienstleistung sowie im Hinblick auf die Anschauung des angesprochenen Verkehrskreises. In Bezug auf die Form eines sitzenden oder kauernden Hasen in Goldverpackung f\u00fchrte das Gericht aus, dass dieses eine typische Form von Schokoladenhasen zur Osterzeit sei. Selbiges gelte f\u00fcr die Verzierung des Hasen mit B\u00e4ndern, Schleifen oder Glocken. Auch das Vorbringen des Schokoladenherstellers, dass die Eintragung der Marke in 15 Mitgliedstaaten f\u00fcr die Unterscheidungskraft spr\u00e4che, greife nicht durch, da das Gemeinschaftsmarkenamt sich nicht den Beurteilungen der nationalen Beh\u00f6rden zu eigen machen m\u00fcsse. Die Eintragung sei ebenfalls nicht gerechtfertigt, da die Marke nicht in der gesamten Union Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt habe und es an der Unterscheidungskraft von Haus aus fehle. Die entsprechenden Nachweise seien nur f\u00fcr die Deutschland erbracht.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn eine Marke in mehreren Mitgliedstaaten eingetragen ist, kann das f\u00fcr Gemeinschaftsmarken zust\u00e4ndige Markenamt eine Eintragung ablehnen. F\u00fcr die in der EG-Verordnung normierte Ausnahmeregelung muss die Marke in allen Mitgliedstaaten infolge von Benutzung Unterscheidungskraft erlangt haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schokohase mit rotem Band ist nicht als Marke eintragungsf\u00e4hig Kernaussage Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist als Gemeinschaftsmarke mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsf\u00e4hig. Die Unterscheidungskraft ist im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, f\u00fcr die sie angemeldet worden ist, und im Hinblick auf den angesprochenen Verkehrskreis zu beurteilen. 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