{"id":62828,"date":"2021-04-09T16:03:00","date_gmt":"2021-04-09T14:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62828"},"modified":"2021-04-09T16:03:00","modified_gmt":"2021-04-09T14:03:00","slug":"steuerliche-forschungsfoerderung-antrag-auf-forschungszulage-jetzt-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliche-forschungsfoerderung-antrag-auf-forschungszulage-jetzt-moeglich\/","title":{"rendered":"Steuerliche Forschungsf\u00f6rderung: Antrag auf Forschungszulage jetzt m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Seit dem 1. April 2021 k\u00f6nnen forschende Unternehmen in Deutschland beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Zulage k\u00f6nnen die Betriebe selbst \u00fcber das Portal \u201eMein ELSTER\u201c bzw. \u00fcber den Steuerberater beantragen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer von der Forschungszulage profitieren m\u00f6chte, muss zun\u00e4chst eine Bescheinigung dar\u00fcber vorlegen, dass das Unternehmen ein f\u00f6rderf\u00e4higes Forschungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes durchf\u00fchrt. Diese Bescheinigung erhalten die Unternehmen bei der sog. Bescheinigungsstelle Forschungszulage \u2013 mittels eines vollst\u00e4ndig digitalisierten Verfahrens \u00fcber deren Website.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-steuerbonus-f-r-lohnkosten-und-auftragsforschung\">Steuerbonus f\u00fcr Lohnkosten und Auftragsforschung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Forschende Unternehmen haben einen Anspruch auf eine Zulage in H\u00f6he von 25 Prozent ihrer Lohnkosten f\u00fcr die Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben betraut sind. Auch die Auftragsforschung wird gef\u00f6rdert \u2013 und zwar mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme. Gerade kleinere Unternehmen und solche ohne eigene Forschungsabteilung sollen dadurch einen Anreiz zum Einstieg in Forschung und Entwicklung (FuE) erhalten. Maximal k\u00f6nnen Kosten in H\u00f6he von 2 Millionen Euro angegeben werden \u2013 mit einer maximalen Forschungszulage von 500.000 Euro j\u00e4hrlich. F\u00fcr die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2026 betr\u00e4gt die maximale Bemessungsgrundlage sogar 4 Millionen Euro j\u00e4hrlich, wodurch ein Steuerbonus von bis zu einer Million Euro pro Jahr m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-dokumentation-der-forscher-stunden-ratsam\">Dokumentation der Forscher-Stunden ratsam<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zwar m\u00fcssen dem Finanzamt bei der Beantragung der Forschungszulage keine Belege beigef\u00fcgt werden, es ist aber mit Blick auf m\u00f6gliche Betriebspr\u00fcfungen sehr ratsam, aufgewendete Stunden f\u00fcr eingereichte FuE-Vorhaben zu dokumentieren. F\u00fcr die Dokumentation der f\u00f6rderf\u00e4higen Personalkosten hat das Bundesministerium der Finanzen hier einen Muster-Stundenzettel ver\u00f6ffentlicht. Dort findet sich auch eine ausf\u00fchrliche FAQ-Liste mit hilfreichen Antworten. Dazu z\u00e4hlt zum Beispiel der Hinweis, dass im Antrag beim Finanzamt das jeweilige Forschungsvorhaben so bezeichnet sein sollte, wie beim Antrag bei der Bescheinigungsstelle. Dies macht es der Finanzverwaltung leichter, die ihr \u00fcbermittelten Daten zuzuordnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-auszahlung-auch-dann-wenn-keine-gewinne-anfallen\">Auszahlung auch dann, wenn keine Gewinne anfallen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Forschungszulage wird nicht gesondert ausgezahlt, sondern mit der n\u00e4chsten Einkommen- beziehungsweise K\u00f6rperschaftsteuer verrechnet. Daher ist es hilfreich, den Antrag auf Forschungszulage m\u00f6glichst zeitnah und idealerweise vor der Abgabe der Steuererkl\u00e4rung zu stellen. Ergibt die Steuerkl\u00e4rung einen Verlust, wird die Forschungszulage ausgezahlt. Das d\u00fcrfte nicht zuletzt f\u00fcr forschungsaffine Start-ups oder Unternehmen von Interesse sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-keine-doppelte-f-rderung-m-glich\">Keine doppelte F\u00f6rderung m\u00f6glich<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die steuerliche Forschungsf\u00f6rderung stellt einen wichtigen Baustein in der Innovationsf\u00f6rderung in Deutschland dar \u2013 in Erg\u00e4nzung zur bew\u00e4hrten Projektf\u00f6rderung. Deshalb greift die Forschungszulage auch nur, wenn die Personalkosten eines Forschungsvorhabens nicht im Rahmen anderer F\u00f6rderungen unterst\u00fctzt werden. Es sollte deshalb \u2013 gegebenenfalls gemeinsam mit dem Steuerberater \u2013 gekl\u00e4rt werden, dass sich keine Doppelf\u00f6rderung ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: DIHK, Mitteilung vom 08.04.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 1. 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