{"id":62851,"date":"2021-04-18T13:16:05","date_gmt":"2021-04-18T11:16:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62851"},"modified":"2021-04-18T13:16:32","modified_gmt":"2021-04-18T11:16:32","slug":"gesetzentwurf-zur-eindaemmung-von-share-deals-nimmt-wichtige-huerde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gesetzentwurf-zur-eindaemmung-von-share-deals-nimmt-wichtige-huerde\/","title":{"rendered":"Grunderwerbsteuer: Gesetzentwurf zur Eind\u00e4mmung von Share Deals nimmt wichtige H\u00fcrde"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der Gesetzentwurf zur Eind\u00e4mmung sog. Share Deals hat am 14. April 2021 den Finanzausschuss des Bundestages passiert. Damit nimmt das Gesetzgebungsverfahren, das Steuergestaltungsmodelle beim indirekten Erwerb von Grundst\u00fccken m\u00f6glichst unattraktiv machen soll, eine wichtige H\u00fcrde. Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat k\u00f6nnte es zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eEs ist h\u00f6chste Zeit, dass die gro\u00dfe Koalition in Berlin ihren Widerstand aufgibt\u201c, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. \u201eEndlich ist die Eind\u00e4mmung von Steuervermeidung bei der Grunderwerbsteuer greifbar, f\u00fcr die sich Baden-W\u00fcrttemberg in den vergangenen Jahren stark gemacht hat.\u201c Kern der geplanten Regelungen ist, dass bei einem indirekten Erwerb von Grundst\u00fccken \u00fcber eine Beteiligung an einer grundst\u00fcckshaltenden Gesellschaft nur dann keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Zus\u00e4tzliche Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine weiteren Anteile dazu erworben werden. Derzeit gilt eine Frist von f\u00fcnf Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eIch bin \u00fcberzeugt davon, dass die strengeren Regelungen Share Deals deutlich unattraktiver machen\u201c, so Sitzmann. \u201eDas alles h\u00e4tten wir schon viel fr\u00fcher haben k\u00f6nnen. Die L\u00e4nder hatten ihren Teil getan.\u201c Baden-W\u00fcrttemberg hatte sich immer wieder \u00fcber den Bundesrat f\u00fcr eine gesetzliche Regelung zur Eind\u00e4mmung von Share Deals eingesetzt. \u201eIm Kampf f\u00fcr mehr Steuergerechtigkeit ist leider viel Zeit verloren gegangen\u201c, sagte Sitzmann. \u201eDoch jetzt scheint sich unser kontinuierlicher Einsatz doch zu lohnen. Die Prognosen der Fachleute geben Anlass f\u00fcr Optimismus, dass Share Deals damit deutlich an Attraktivit\u00e4t verlieren.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-weitere-informationen\">Weitere Informationen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundst\u00fcck selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundst\u00fcckhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter \u00fcbergeht. Bleibt die Beteiligung unter 95 Prozent und wird diese Beteiligungsgrenze f\u00fcr mindestens f\u00fcnf Jahre nicht \u00fcberschritten, f\u00e4llt nach aktueller Gesetzeslage keine Grunderwerbsteuer an. Erst bei einem \u00dcbergang von 95 Prozent und mehr wird ein Grundst\u00fcckserwerb fingiert und es f\u00e4llt Grunderwerbsteuer in H\u00f6he des gesamten Grundst\u00fcckswerts an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2016 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die gesetzliche \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge erarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals unattraktiv zu machen. Nach einem Beschluss der Finanzministerkonferenz im November 2018 waren die Vorschl\u00e4ge von der Bundesregierung zun\u00e4chst nicht weiterverfolgt worden. Erst im Juli 2019 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der im Wesentlichen auf den Formulierungsvorschl\u00e4gen der Finanzministerkonferenz beruht. Trotz positiver Stellungnahme des Bundesrates im September 2019 hatte sich der Finanzausschuss des Bundestages bis heute nicht abschlie\u00dfend mit dem Gesetzentwurf befasst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach der Befassung im Finanzausschuss des Bundestages wird der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages behandelt. Im Anschluss werden sich der Finanzausschuss und das Plenum des Bundesrates damit befassen. Mit deren Zustimmung kann das Gesetz zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: FinMin Baden-W\u00fcrttemberg, Pressemitteilung vom 14.04.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesetzentwurf zur Eind\u00e4mmung sog. Share Deals hat am 14. April 2021 den Finanzausschuss des Bundestages passiert. Damit nimmt das Gesetzgebungsverfahren, das Steuergestaltungsmodelle beim indirekten Erwerb von Grundst\u00fccken m\u00f6glichst unattraktiv machen soll, eine wichtige H\u00fcrde. 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