{"id":62887,"date":"2021-04-18T13:39:11","date_gmt":"2021-04-18T11:39:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62887"},"modified":"2021-04-18T13:39:11","modified_gmt":"2021-04-18T11:39:11","slug":"kommission-schlaegt-vor-von-der-eu-in-krisenzeiten-bereitgestellte-essenzielle-gueter-und-dienstleistungen-von-der-mehrwertsteuer-zu-befreien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kommission-schlaegt-vor-von-der-eu-in-krisenzeiten-bereitgestellte-essenzielle-gueter-und-dienstleistungen-von-der-mehrwertsteuer-zu-befreien\/","title":{"rendered":"Kommission schl\u00e4gt vor, von der EU in Krisenzeiten bereitgestellte essenzielle G\u00fcter und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer zu befreien"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 12.04.2021 vorgeschlagen, G\u00fcter und Dienstleistungen, die die Europ\u00e4ische Kommission und andere EU-Stellen und -Agenturen den EU-Mitgliedstaaten sowie den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern in Krisenzeiten bereitstellen, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Damit reagiert sie auf die Erfahrungen w\u00e4hrend der Coronavirus-Pandemie. Diese haben unter anderem gezeigt, dass die auf einige Ums\u00e4tze erhobene Mehrwertsteuer ein Kostenfaktor bei Beschaffungsvorg\u00e4ngen ist, der begrenzte Budgets belastet. Die heutige Initiative soll daher dazu beitragen, die EU-Mittel, die im \u00f6ffentlichen Interesse zur Bek\u00e4mpfung von Krisen wie Naturkatastrophen und Notlagen im Bereich der \u00f6ffentlichen Gesundheit eingesetzt werden, m\u00f6glichst effizient zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dferdem wird sie Einrichtungen des Katastrophen- und Krisenmanagements auf Unionsebene wie diejenigen im Rahmen der EU-Gesundheitsunion und des EU-Katastrophenschutzverfahrens st\u00e4rken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Inkrafttreten der Ma\u00dfnahme werden die Kommission und andere EU-Agenturen und -Stellen mehrwertsteuerfreie G\u00fcter und Dienstleistungen einf\u00fchren und erwerben d\u00fcrfen, wenn diese anschlie\u00dfend im Rahmen einer Notfallma\u00dfnahme der EU etwa an die Mitgliedstaaten oder Dritte wie nationale Beh\u00f6rden oder Einrichtungen (z. B. Krankenh\u00e4user, nationale Gesundheitsbeh\u00f6rden oder Beh\u00f6rden der Katastrophenhilfe) verteilt werden. Zu den G\u00fctern und Dienstleistungen, die unter die vorgeschlagene Regelung fallen, z\u00e4hlen beispielsweise:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Diagnosetests und Testmaterialien sowie Laborausr\u00fcstung<\/li><li>pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung wie Handschuhe, Atemschutzger\u00e4te, Masken, Schutzkittel sowie Desinfektionsmittel und -materialien<\/li><li>Zelte, Feldbetten, Kleidung und Lebensmittel<\/li><li>Such- und Rettungsausr\u00fcstung, Sands\u00e4cke, Rettungswesten und Schlauchboote<\/li><li>antimikrobielle Mittel und Antibiotika, Gegenmittel f\u00fcr chemische Bedrohungen, Behandlungen bei Strahlungssch\u00e4den, Antitoxine, Jodtabletten<\/li><li>Blutprodukte und Antik\u00f6rper<\/li><li>Strahlungsmessger\u00e4te<\/li><li>Entwicklung, Herstellung und Beschaffung notwendiger Produkte, Forschungs- und Innovationst\u00e4tigkeiten, strategische Bevorratung von Produkten pharmazeutische Zulassungen, Quarant\u00e4neeinrichtungen, klinische Studien, Desinfektion von R\u00e4umlichkeiten<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der f\u00fcr Wirtschaft zust\u00e4ndige Kommissar Paolo Gentiloni erkl\u00e4rte: \u201eDie COVID-19-Pandemie hat uns gelehrt, dass diese Art von Krisen vielschichtig ist und weitreichende Auswirkungen auf unsere Gesellschaften hat. Eine rasche und effiziente Reaktion ist von zentraler Bedeutung, und wir m\u00fcssen jetzt die bestm\u00f6glichen Antworten finden, um uns auf \u00e4hnliche Situationen in der Zukunft vorzubereiten. Der heutige Vorschlag dient dem Ziel der EU, auf Krisen und Notlagen in der EU zu reagieren. Er stellt au\u00dferdem sicher, dass die auf EU-Ebene ergriffenen Hilfsma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie und zur Unterst\u00fctzung der Erholung maximale finanzielle Wirkung entfalten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-n-chste-schritte\">N\u00e4chste Schritte<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Legislativvorschlag zur \u00c4nderung der Mehrwertsteuerrichtlinie wird nun dem Europ\u00e4ischen Parlament zur Stellungnahme und dem Rat zur Annahme vorgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mitgliedstaaten erlassen und ver\u00f6ffentlichen sp\u00e4testens am 30. April 2021 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie wenden diese Vorschriften r\u00fcckwirkend ab dem 1. Januar 2021 an.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-hintergrund\">Hintergrund<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Coronavirus-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie wichtig eine koh\u00e4rente, entschlossene und zentrale Vorbereitung und Reaktion auf EU-Ebene in Krisenzeiten sind. Die Kommission unter Pr\u00e4sidentin von der Leyen hat im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie bereits Pl\u00e4ne f\u00fcr eine bessere Vorsorge und ein besseres Management bei grenz\u00fcberschreitenden Gesundheitsbedrohungen umrissen und die Bausteine einer st\u00e4rkeren Europ\u00e4ischen Gesundheitsunion vorgestellt. Gleichzeitig hat sie vorgeschlagen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens zu st\u00e4rken, damit diese k\u00fcnftig besser auf nat\u00fcrliche oder vom Menschen verursachte Katastrophen reagieren k\u00f6nnen. So k\u00fcndigte die Kommission beispielsweise im Rahmen der neuen Europ\u00e4ischen Gesundheitsunion die Einrichtung der Beh\u00f6rde f\u00fcr die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) an, die im Fall einer medizinischen Notlage rasch die fortschrittlichsten medizinischen und sonstigen Ma\u00dfnahmen ergreifen soll, wobei sie die gesamte Wertsch\u00f6pfungskette von der Konzipierung bis zur Verteilung und Nutzung abdeckt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die EU hat in den Bereichen Steuern und Zoll bereits Ma\u00dfnahmen ergriffen, um die Bek\u00e4mpfung der Coronavirus-Pandemie und die anschlie\u00dfende Erholung zu unterst\u00fctzen. Im April 2020 vereinbarte sie, Einfuhren von Masken und anderen Schutzausr\u00fcstungen, die f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Pandemie erforderlich sind, von Zollgeb\u00fchren und Mehrwertsteuer zu befreien. Diese Befreiung gilt nach wie vor und soll au\u00dferdem verl\u00e4ngert werden. Im Dezember 2020 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der Kommission auf eine neue befristete Mehrwertsteuerbefreiung von an Krankenh\u00e4user, \u00c4rzte und Einzelpersonen abgegebenen Impfstoffen und Tests sowie von eng damit verbundenen Dienstleistungen. Gem\u00e4\u00df der ge\u00e4nderten Richtlinie k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten nun sowohl f\u00fcr Impfstoffe als auch Testkits niedrigere Steuers\u00e4tze anwenden oder sie ganz von der Mehrwertsteuer befreien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.04.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 12.04.2021 vorgeschlagen, G\u00fcter und Dienstleistungen, die die Europ\u00e4ische Kommission und andere EU-Stellen und -Agenturen den EU-Mitgliedstaaten sowie den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern in Krisenzeiten bereitstellen, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Damit reagiert sie auf die Erfahrungen w\u00e4hrend der Coronavirus-Pandemie. 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