{"id":6290,"date":"2012-08-31T11:10:40","date_gmt":"2012-08-31T09:10:40","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=6290"},"modified":"2012-09-26T11:15:04","modified_gmt":"2012-09-26T09:15:04","slug":"gemeinnutzigkeit-eines-islamischen-vereins-trotz-verstoses-gegen-das-grundgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gemeinnutzigkeit-eines-islamischen-vereins-trotz-verstoses-gegen-das-grundgesetz\/","title":{"rendered":"Gemeinn\u00fctzigkeit eines islamischen Vereins trotz Versto\u00dfes gegen das Grundgesetz?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Gemeinn\u00fctzigkeit eines islamischen Vereins trotz Versto\u00dfes gegen das Grundgesetz?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Eine gemeinn\u00fctzige Organisation darf keine Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder die freiheitlich demokratische Grundordnung f\u00f6rdern. Dies ist gesetzlich vorgesehen. Ebenso steht es nicht im Einklang mit der Gemeinn\u00fctzigkeit, wenn dem Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung zuwider gehandelt wird. Sofern eine K\u00f6rperschaft im Verfassungsschutzbericht des Bundes bzw. eines Landes als extremistische Organisation aufgef\u00fchrt wird, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen f\u00fcr einen Gemeinn\u00fctzigkeitsstaus nicht erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Ein islamischer Verein betreibt nach seiner Satzung und nach seiner tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung die F\u00f6rderung der Religion; er verfolgt grunds\u00e4tzlich gemeinn\u00fctzige Zwecke. Gleichwohl hat das Finanzamt dem Verein f\u00fcr 2008 die Gemeinn\u00fctzigkeit aberkannt. Begr\u00fcndet wird dies damit, dass er in einem Landesverfassungsschutzbericht wegen Einbindung in demokratiefeindliche salafistische Netzwerke erw\u00e4hnt worden sei.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl das S\u00e4chsische Finanzgericht als auch der Bundesfinanzhof (BFH) haben die Gemeinn\u00fctzigkeit anerkannt. Dass der Verein im Rahmen seiner tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gerade nicht gegen die Wertordnung des Grundgesetzes verst\u00f6\u00dft, ist vom Verein nur dann zu beweisen, wenn der Finanzverwaltung konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr einen Versto\u00df vorliegen. Ein solcher Anhaltspunkt kann der angef\u00fchrte Verfassungsschutzbericht sein. Eine blo\u00dfe Erw\u00e4hnung wie im vorliegenden Sachverhalt reicht indes nicht aus; vielmehr muss der betreffende Verein ausdr\u00fccklich als extremistisch eingestuft worden sein.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrung von Steuerverg\u00fcnstigungen ist an die Befolgung der Wertordnung des deutschen Grundgesetzes gekn\u00fcpft. Der vorliegende Sachverhalt verdeutlicht jedoch die Schwierigkeiten der praktischen Handhabung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gemeinn\u00fctzigkeit eines islamischen Vereins trotz Versto\u00dfes gegen das Grundgesetz? Kernproblem Eine gemeinn\u00fctzige Organisation darf keine Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder die freiheitlich demokratische Grundordnung f\u00f6rdern. Dies ist gesetzlich vorgesehen. Ebenso steht es nicht im Einklang mit der Gemeinn\u00fctzigkeit, wenn dem Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung zuwider gehandelt wird. 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