{"id":62925,"date":"2021-04-23T15:12:23","date_gmt":"2021-04-23T13:12:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=62925"},"modified":"2021-04-23T15:12:23","modified_gmt":"2021-04-23T13:12:23","slug":"aufenthalt-des-vaters-ausserhalb-des-zeit-und-ortsnahen-bereiches-wegen-geburt-des-kindes-steht-hartz-iv-bezug-bis-max-3-wochen-nicht-entgegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aufenthalt-des-vaters-ausserhalb-des-zeit-und-ortsnahen-bereiches-wegen-geburt-des-kindes-steht-hartz-iv-bezug-bis-max-3-wochen-nicht-entgegen\/","title":{"rendered":"Aufenthalt des Vaters au\u00dferhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches wegen Geburt des Kindes steht Hartz IV-Bezug bis max. 3 Wochen nicht entgegen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Zur Frage, ob ein Hartz IV-Empf\u00e4nger Anspruch auf Leistungen hat, wenn er sich wegen der Geburt seines Kindes au\u00dferhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufh\u00e4lt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der 1981 geborene Kl\u00e4ger K bezog seit M\u00e4rz 2017 Arbeitslosengeld II (ALG II). Am 18.05.2018 sprach K beim Jobcenter vor und teilte mit, am 26.05.2018 zu seiner hochschwangeren Freundin nach Schleswig-Holstein fahren zu wollen. Er wurde darauf hingewiesen, dass er dem Jobcenter eine Ortsabwesenheit melden m\u00fcsse, nur 21 Tage \u201ebezahlten Urlaub\u201c habe und, bevor er am 26.05.2018 in die Ortsabwesenheit gehe, beim Jobcenter noch einmal vorsprechen m\u00fcsse. Eine Genehmigung sei noch nicht m\u00f6glich, \u201eda \u00fcber eine Woche davor\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>K hielt sich sodann vom 26.05. bis 15.07.2018 bei der Kindsmutter in Schleswig-Holstein auf. Das gemeinsame Kind wurde am 28.05.2018 geplant per Kaiserschnitt entbunden. K erlebte die Geburt des Kindes mit und unterst\u00fctzte die Kindsmutter in der Folgezeit u. a. beim F\u00fchren des Haushalts und bei der Betreuung des Neugeborenen. Die Kindsmutter wurde 10 Tage nach der Geburt aus dem Krankenhaus entlassen. K erkannte die Vaterschaft an.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Jobcenter hob die Bewilligung von ALG II f\u00fcr den Zeitraum der Ortsabwesenheit des K auf und forderte rund 958 Euro zur\u00fcck (Bescheid vom 31.08.2018). Denn K habe sich die Ortsabwesenheit nicht im Voraus genehmigen lassen. Eine nachtr\u00e4gliche Genehmigung komme nicht in Betracht, weil die Kindsmutter nicht der Betreuung durch K bedurft h\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf die hiergegen gerichtete Klage des K hob das Sozialgericht den angefochtenen Bescheid auf: Denn der Eingliederung in den Arbeitsmarkt habe im streitigen Zeitraum ein wichtiger Grund (Wahrnehmung des verfassungsrechtlich garantierten Elternrechts) entgegen gestanden.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf die deswegen vom Jobcenter (nach eigenen Angaben aufgrund der Vielzahl gleichgelagerter F\u00e4lle) eingelegte Berufung hat der 12. Senat des Landessozialgerichts Baden-W\u00fcrttemberg das Urteil des SG \u00fcberwiegend best\u00e4tigt: Zwar habe sich K ab dem 26.05.2018 au\u00dferhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufgehalten und sei deshalb nicht mehr f\u00fcr die Eingliederung in Arbeit zur Verf\u00fcgung gestanden. Der Aufenthalt in Schleswig-Holstein sei indes f\u00fcr die rechtlich maximal zul\u00e4ssige Abwesenheit von 3 Wochen, d. h. bis einschlie\u00dflich 15.06.2018 leistungsunsch\u00e4dlich gewesen. Denn insoweit w\u00e4re das Jobcenter verpflichtet gewesen, den Antrag auf Ortsabwesenheit zu genehmigen. Der in Art. 6 Abs. 1 GG zuerkannte besondere Schutz der Familie umfasse auch das Recht des Kindsvaters, die unmittelbare Zeit der Geburt des Kindes zu begleiten sowie im weiteren Verlauf die Kindsmutter zu unterst\u00fctzen und das Neugeborene zu betreuen. K habe auch mit Antragstellung am 18.05.2018 alles seinerseits Erforderliche getan, um die rechtlich vorgesehene Zustimmung des Jobcenters zu erlangen. Im Hinblick auf die zeitlich feststehende Entbindung am 28.05.2018 sei das Beharren des Jobcenters auf eine weitere Antragstellung unmittelbar vor der geplanten Abreise nicht gerechtfertigt gewesen. Zudem h\u00e4tte das Jobcenter Eingliederungsma\u00dfnahmen im betreffenden Dreiwochenzeitraum gar nicht beabsichtigt. Eine au\u00dfergew\u00f6hnliche H\u00e4rte als Voraussetzung f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung des rechtlich maximal zul\u00e4ssigen Zeitraums der Ortsabwesenheit von 3 Wochen liege hingegen nicht vor. Diese M\u00f6glichkeit sei auf besondere, die R\u00fcckreise \u00fcberraschend verz\u00f6gernde Ereignisse, wie beispielsweise eine pl\u00f6tzliche Erkrankung, ein Verkehrsunfall oder ein Streik bei der Bahn beschr\u00e4nkt. Schlie\u00dflich gebe es auch keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die Kindsmutter knapp 3 Wochen nach der Geburt und 10 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht im Stande gewesen sein sollte, unterst\u00fctzt durch Freunde und eine Familienhelferin den Haushalt zu f\u00fchren und das Neugeborene zu betreuen. Dem K h\u00e4tte es dar\u00fcber hinaus frei gestanden, zur \u00dcberwindung der r\u00e4umlichen Distanz zur Kindsmutter oder zumindest in deren N\u00e4he zu ziehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-hinweis-zur-rechtslage\">Hinweis zur Rechtslage<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Abs. 4a SGB II<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Erwerbsf\u00e4hige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zust\u00e4ndigen Tr\u00e4gers nach diesem Buch au\u00dferhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht f\u00fcr die Eingliederung in Arbeit zur Verf\u00fcgung stehen. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn f\u00fcr den Aufenthalt au\u00dferhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeintr\u00e4chtigt wird. (\u2026) Die Zustimmung kann auch erteilt werden, wenn f\u00fcr den Aufenthalt au\u00dferhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs kein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Die Dauer der Abwesenheiten (\u2026) soll in der Regel insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: LSG Baden-W\u00fcrttemberg, Pressemitteilung vom 21.04.2021 zum Urteil L 12 AS 1677\/19 vom 09.04.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Frage, ob ein Hartz IV-Empf\u00e4nger Anspruch auf Leistungen hat, wenn er sich wegen der Geburt seines Kindes au\u00dferhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufh\u00e4lt. Der 1981 geborene Kl\u00e4ger K bezog seit M\u00e4rz 2017 Arbeitslosengeld II (ALG II). Am 18.05.2018 sprach K beim Jobcenter vor und teilte mit, am 26.05.2018 zu seiner hochschwangeren Freundin nach &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aufenthalt-des-vaters-ausserhalb-des-zeit-und-ortsnahen-bereiches-wegen-geburt-des-kindes-steht-hartz-iv-bezug-bis-max-3-wochen-nicht-entgegen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Aufenthalt des Vaters au\u00dferhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches wegen Geburt des Kindes steht Hartz IV-Bezug bis max. 3 Wochen nicht entgegen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/62925"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=62925"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/62925\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=62925"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=62925"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=62925"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}