{"id":63267,"date":"2021-04-30T15:40:15","date_gmt":"2021-04-30T13:40:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63267"},"modified":"2021-04-30T15:40:15","modified_gmt":"2021-04-30T13:40:15","slug":"eu-wettbewerbshueter-genehmigen-erneuerbare-energien-gesetz-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eu-wettbewerbshueter-genehmigen-erneuerbare-energien-gesetz-2021\/","title":{"rendered":"EU-Wettbewerbsh\u00fcter genehmigen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die Europ\u00e4ische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verl\u00e4ngerung und \u00c4nderung des deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) gebilligt. Mit der Regelung f\u00f6rdert Deutschland die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas und gew\u00e4hrt Teilbefreiungen von der EEG-Umlage. Teilbefreiungen k\u00f6nnen i) stromintensive Unternehmen und ii) Schiffe am Liegeplatz in H\u00e4fen f\u00fcr die landseitige Stromversorgung erhalten. Die Regelung wird Deutschland dabei helfen, die Zielvorgaben f\u00fcr erneuerbare Energien ohne \u00fcberm\u00e4\u00dfige Wettbewerbsverf\u00e4lschungen zu erreichen. Ferner dient sie dem EU-Ziel der Klimaneutralit\u00e4t bis sp\u00e4testens 2050. Die Zahlungen im Rahmen der Regelung wurden f\u00fcr 2021 mit rund 33,1 Mrd. Euro veranschlagt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die f\u00fcr Wettbewerbspolitik zust\u00e4ndige Exekutiv-Vizepr\u00e4sidentin der Kommission Margrethe Vestager erkl\u00e4rte dazu: \u201eDie mit den EU-Vorschriften im Einklang stehende deutsche EEG-2021-Regelung wird einen erheblichen Beitrag zur F\u00f6rderung der umweltfreundlichen Stromerzeugung leisten. Durch diese Ma\u00dfnahme wird in Deutschland ein h\u00f6herer Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden, was, wie im Gr\u00fcnen Deal angestrebt, eine weitere Verringerung der Treibhausgasemissionen erm\u00f6glicht. Es gibt Neuerungen, um Beihilfen auf ein Minimum zu beschr\u00e4nken und die Stromerzeugung an den Marktsignalen auszurichten. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsf\u00e4higkeit stromintensiver Unternehmen gew\u00e4hrleistet und die Verschmutzung durch Schiffe im Hafen verringert werden. So bietet die Regelung den bestm\u00f6glichen Gegenwert f\u00fcr das Geld der Steuerzahler. Etwaige Wettbewerbsverzerrungen werden so gering wie m\u00f6glich gehalten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-regelung-deutschlands\">Regelung Deutschlands<\/h2>\n\n\n\n<p>Deutschland hat eine Verl\u00e4ngerung und \u00c4nderung der F\u00f6rderregelung f\u00fcr erneuerbare Energien bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Regelung soll die bisherige F\u00f6rderung erneuerbarer Energien im Rahmen einer bestehenden Regelung, die die Kommission im Rahmen ihrer Beschl\u00fcsse zum EEG 2017 (SA.45461) und zum EEG 2014 (SA.38632) genehmigt hat, ersetzen. Die neue Ma\u00dfnahme gilt bis Ende 2026.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die EEG-2021-Regelung sollen ab dem Jahr 2030 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden (gegen\u00fcber 40 Prozent im Jahr 2019).<\/p>\n\n\n\n<p>Beihilfeempf\u00e4nger erhalten in der Regel zus\u00e4tzlich zum Strommarktpreis eine gestaffelte Pr\u00e4mie, mit Ausnahme sehr kleiner Anlagen, die Einspeiseverg\u00fctungen erhalten k\u00f6nnen. Ferner werden Beihilfeempf\u00e4nger mehrheitlich im Wege von Ausschreibungen ermittelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere sind Ausschreibungen f\u00fcr die einzelnen Technologien geplant. Dabei wurden eine Trennung in Dach- und Boden-Solarstromanlagen sowie separate Ausschreibungen f\u00fcr Biomethan eingef\u00fchrt. Auch sollen innovative Ausschreibungen f\u00fcr Projekte durchgef\u00fchrt werden, die sich auf mehrere Technologien erstrecken, um einen gewissen Grad an Technologieneutralit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten und Erfahrungen damit zu sammeln, wie bei der Stromerzeugung in EE-Anlagen auftretende Unterbrechungen verringert werden k\u00f6nnen. Da bei den Ausschreibungen f\u00fcr Biomasse und Windenergie an Land das Ausschreibungsvolumen in der Vergangenheit wiederholt nicht gedeckt werden konnte, enth\u00e4lt das EEG 2021 klare Schutzbestimmungen, die gew\u00e4hrleisten, dass die Ausschreibungen wettbewerbsorientiert sind und somit ihr volles Potenzial entfalten. Ziel ist es, eine \u00dcberkompensation zu vermeiden und die Kosten f\u00fcr Verbraucher und Steuerzahler auf ein Minimum zu beschr\u00e4nken. Auch die Regeln f\u00fcr den Verkauf von Strom entsprechend den Marktsignalen wurden im EEG 2021 weiter verbessert.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Regelung werden ferner geringf\u00fcgige \u00c4nderungen an der Teilbefreiung von der EEG-Umlage f\u00fcr stromintensive Unternehmen, eine spezielle Regel f\u00fcr Teilbefreiungen von energieintensiven Unternehmen von der Umlage f\u00fcr Wasserstoff sowie Teilbefreiungen von der EEG-Umlage zur F\u00f6rderung der Nutzung landseitig bezogenen Stroms durch Schiffe am Liegeplatz in H\u00e4fen eingef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-beurteilung-durch-die-kommission\">Beurteilung durch die Kommission<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften gepr\u00fcft, insbesondere auf der Grundlage der Leitlinien f\u00fcr staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kommission hat festgestellt, dass die Beihilfen erforderlich sind, um die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Grubengas mit Blick auf die Umweltziele Deutschlands weiter auszubauen. Ferner ist die Beihilfe angemessen und auf das erforderliche Minimum beschr\u00e4nkt, da ihre H\u00f6he durch wettbewerbliche Ausschreibungen festgelegt wird. Bei beh\u00f6rdlicher Festsetzung der Verg\u00fctung beschr\u00e4nkt sich die Beihilfe auf die Erzeugungskosten, die durch die Markterl\u00f6se nicht wieder hereingeholt werden k\u00f6nnen. Schlie\u00dflich stellte die Kommission fest, dass die positiven Auswirkungen der Ma\u00dfnahme, insbesondere die positiven Auswirkungen auf die Umwelt, st\u00e4rker ins Gewicht fallen als ihre negativen Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Evaluierungsanforderung der Leitlinien f\u00fcr staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen hat Deutschland ferner einen detaillierten Plan f\u00fcr die unabh\u00e4ngige wirtschaftliche Bewertung des EEG 2021 erarbeitet und zugesagt, die einschl\u00e4gige Datenerhebung und Anwendung empirischer Methoden zu verbessern. Deutschland wird die Neuerungen der Regelung einer Bewertung unterziehen, unter anderem in Bezug auf die Ausschreibungen im Bereich Innovation und die Effizienz des Systems bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden von Deutschland ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die EEG-2021-Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, da sie F\u00f6rderprojekte f\u00fcr erneuerbare Energiequellen und geringere Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem europ\u00e4ischen Gr\u00fcnen Deal unterst\u00fctzt, ohne den Wettbewerb \u00fcberm\u00e4\u00dfig zu verf\u00e4lschen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/germany\/news\/20210429-erneuerbare-energien-gesetz_de\">Mehr Infos auf der Homepage der EU-Kommission.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.04.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verl\u00e4ngerung und \u00c4nderung des deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) gebilligt. 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