{"id":63292,"date":"2021-05-04T17:12:14","date_gmt":"2021-05-04T15:12:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63292"},"modified":"2021-05-04T17:12:14","modified_gmt":"2021-05-04T15:12:14","slug":"rechtsanspruch-auf-homeoffice-neue-studie-zeigt-warum-er-sinnvoll-ist-und-was-geregelt-werden-muss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rechtsanspruch-auf-homeoffice-neue-studie-zeigt-warum-er-sinnvoll-ist-und-was-geregelt-werden-muss\/","title":{"rendered":"Rechtsanspruch auf Homeoffice: Neue Studie zeigt, warum er sinnvoll ist und was geregelt werden muss"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Corona-Pandemie hat mobiler Arbeit, vor allem im Homeoffice, einen enormen Schub gegeben. Allerdings fehlen immer noch gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass auch jenseits der Sondersituation wirklich die positiven Potenziale mobiler Arbeit zum Tragen kommen: Vor allem bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch weniger Zeitverlust und CO2-Aussto\u00df durch Pendelei oder eine Linderung regionaler Fachkr\u00e4fteengp\u00e4sse, weil Besch\u00e4ftigte nicht am Arbeitsort wohnen m\u00fcssen. Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung halten ein Recht auf mobiles Arbeiten in Zukunft daher f\u00fcr notwendig. In einer neuen Studie erkl\u00e4ren die Rechts- und Sozialwissenschaftlerinnen die Gr\u00fcnde und zeigen, wie entsprechende Gesetze ausgestaltet sein m\u00fcssten. Heute nehmen die Expertinnen auch an einer Anh\u00f6rung zum Thema im Bundestagsausschuss f\u00fcr Arbeit und Soziales teil.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nur ein Rechtsanspruch, \u201eder mobile Arbeit legitimiert und normalisiert, holt mobile Arbeit aus der `Grauzone\u00b4 der betrieblichen Arbeitsgestaltung\u201c, analysieren Dr. Yvonne Lott, Dr. Elke Ahlers, Dr. Johanna Wenckebach und Dr. Aline Zucco. Erst wenn die M\u00f6glichkeit zum Arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs, anders als heute oft noch, nicht mehr als \u201eGunst\u201c des Arbeitgebers angesehen wird, k\u00f6nnten Schattenseiten mobiler Arbeit vermieden werden. Die belasten viele Besch\u00e4ftigte: Etwa erhebliche Ungleichheit beim Zugang zum Homeoffice oder unbezahlte Mehrarbeit von mobil Arbeitenden, die nicht selten glauben, sich den empfundenen \u201eVertrauensvorschuss\u201c des Arbeitgebers durch besonderen Einsatz verdienen zu m\u00fcssen. Derzeit zeigen zahlreiche Untersuchungen, dass mobile Arbeit und Homeoffice f\u00fcr Besch\u00e4ftigte nicht nur Chancen, sondern auch Risiken bergen. So gaben rund 60 Prozent der befragten Besch\u00e4ftigten mit Homeoffice in der aktuellen Erwerbst\u00e4tigenbefragung der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung an, die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit w\u00fcrden f\u00fcr sie verschwimmen. Zu Hause f\u00fchlen sich Besch\u00e4ftigte etwa h\u00e4ufiger verpflichtet, st\u00e4ndig erreichbar zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eEin Rechtsanspruch auf mobile Arbeit muss nicht nur so ausgestaltet sein, dass es in der Hand der Besch\u00e4ftigten liegt, diese auch in Anspruch zu nehmen, sondern auch einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen schaffen, anhand dessen im Streitfall eindeutig \u00fcber Rechte oder Anspr\u00fcche entschieden werden kann\u201c, sagt Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des HSI. Folgende Aspekte m\u00fcssten dabei unbedingt gekl\u00e4rt sein, analysieren die Forscherinnen: Mobile Arbeit m\u00fcsse f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten immer freiwillig sein, sie sollte flexibel, also ohne lange Vorlauffristen, genommen und beendet werden k\u00f6nnen. Ein neues zwingendes Mitbestimmungsrecht zur betrieblichen Einf\u00fchrung und Ausgestaltung mobiler Arbeit m\u00fcsse das individuelle Recht auf mobile Arbeit flankieren. Hierzu bedarf es einer Erg\u00e4nzung des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Arbeitsschutz, insbesondere die Zeiterfassung, gelte zwar selbstverst\u00e4ndlich schon nach heutiger Rechtslage auch bei mobiler Arbeit, dies sollte jedoch gesetzlich klargestellt werden. Des Weiteren m\u00fcssten Regelungen zum Datenschutz, f\u00fcr den Versicherungsschutz und zur Ausstattung der Arbeitspl\u00e4tze sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit mit einem Rechtsanspruch auf mobile Arbeit einhergehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-die-anforderungen-im-einzelnen\">Die Anforderungen im Einzelnen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Rechtsanspruch:<\/strong> Ein Rechtsanspruch w\u00fcrde grunds\u00e4tzlich einheitliche Rahmenbedingungen f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten und Unternehmen schaffen. Arbeitgeber m\u00fcssten dann alle Antr\u00e4ge auf mobile Arbeit nach vergleichbaren, gesetzlich definierten Kriterien pr\u00fcfen. Um maximale Sicherheit zu schaffen, sollten m\u00f6gliche Ablehnungsgr\u00fcnde explizit im Gesetz genannt werden, empfehlen die Expertinnen. Zudem sei es sinnvoll, analog zur Elternzeit, f\u00fcr eine Ablehnung \u201edringende\u201c betriebliche Gr\u00fcnde zu verlangen, wenn der Wunsch nach mobiler Arbeit seinerseits auch mit dringenden Gr\u00fcnden unterlegt wird, also etwa akuten famili\u00e4ren Verpflichtungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Freiwilligkeit und Flexibilit\u00e4t:<\/strong> Mobile Arbeit m\u00fcsse f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten freiwillig sein, wenn sie positiv etwa auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirken solle. Nur Besch\u00e4ftigte, \u201edie (mit)entscheiden k\u00f6nnen, wo sie arbeiten, sind weniger gestresst, erkranken seltener an Burnout bzw. Depression, haben seltener K\u00fcndigungsabsichten und sind zufriedener im Job\u201c, schreiben die Forscherinnen. \u201eAbh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigte d\u00fcrfen daher durch ihre Arbeitgeber*in nicht verpflichtet werden, sich selbst einen Arbeitsplatz zu schaffen.\u201c Das hei\u00dft auch: Der Pr\u00e4senzarbeitsplatz im Betrieb darf nicht gestrichen werden. Zudem sollte der Rechtsanspruch flexibel gestaltet werden: Antrag und Beendigung m\u00fcssten ohne langen Vorlauf m\u00f6glich sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Mitbestimmung: <\/strong>Hier formulieren die Wissenschaftlerinnen zwei Anforderungen: Notwendig sei ein neues, erzwingbares Recht f\u00fcr Betriebsr\u00e4te, bei der Einf\u00fchrung und Ausgestaltung mobiler Arbeit mitzubestimmen. Letzteres ist im geplanten Betriebsr\u00e4temodernisierungsgesetz vorgesehen. Zudem m\u00fcssten Betriebsr\u00e4ten, aber auch Gewerkschaften, vom Unternehmen digitale Zug\u00e4nge zu den Besch\u00e4ftigten zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Das sei unverzichtbar, um Mitbestimmung und Tarifautonomie auch bei weiter Verbreitung mobiler Digitalarbeit mit Leben zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Arbeitsschutz, Zeiterfassung:<\/strong> Arbeitsschutz und -zeiterfassung m\u00fcssen auch bei mobiler Arbeit gew\u00e4hrleistet werden. Dazu solle gesetzlich noch einmal ganz klargestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen, etwa zu Ruhezeiten, auch im Homeoffice gelten. Mehr Klarheit sei auch bei den Regeln f\u00fcr die Praxis wichtig. Kernpunkt dabei: Arbeitgeber m\u00fcssen ein objektives und zug\u00e4ngliches System zur Erfassung der Arbeitszeit bereitstellen, auf das Besch\u00e4ftigte auch von mobilen Endger\u00e4ten aus zugreifen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Versicherungsschutz und Ausstattung der Arbeitspl\u00e4tze:<\/strong> Wie es um den Versicherungsschutz steht, wenn Besch\u00e4ftigten etwa aus dem Homeoffice ein Kind aus der Kita abholen, ist bisher nicht gesetzlich geregelt. Die L\u00fccke k\u00f6nnte aber bald geschlossen werden, loben die Expertinnen, das Bundesarbeitsministerium bereite eine entsprechende Regelung vor. Klarstellen solle der Gesetzgeber auch, dass der Arbeitgeber die notwendige Grundausstattung f\u00fcr ein ergonomisch gutes mobiles Arbeiten finanzieren muss. Also zum Beispiel mobile Endger\u00e4te, Bildschirme oder Tastatur. Schlie\u00dflich sollte dauerhaft steuerlich ber\u00fccksichtigt werden, wenn Besch\u00e4ftigte im Homeoffice zus\u00e4tzliche Kosten \u00fcbernehmen, etwa f\u00fcr Heizung, Strom oder B\u00fcromaterial.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Datenschutz:<\/strong> Die Expertinnen pl\u00e4dieren f\u00fcr ein Besch\u00e4ftigtendatenschutzgesetz. Das k\u00f6nne unter anderem die Privatsph\u00e4re von mobil arbeitenden Besch\u00e4ftigten angemessen sch\u00fctzen und Besch\u00e4ftigten, Arbeitgebern und Interessenvertretungen Sicherheit \u00fcber ihre Rechte und Pflichten verschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neben dem rechtlichen Anspruch auf mobile Arbeit m\u00fcssten noch weitere Rahmenbedingungen verbessert werden, schreiben die Expertinnen. So sollte das Angebot an Kita-Pl\u00e4tzen unbedingt weiter ausgebaut werden. \u201eHomeoffice darf keinesfalls ein Substitut f\u00fcr mangelnde institutionelle Kinderbetreuung sein.\u201c Um einer Entgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeit vorzubeugen, sollten Arbeitgeber au\u00dferdem Schulungen und Weiterbildungsangebote zu agiler Arbeitsweise und selbstorganisiertem Arbeiten anbieten. Vor allem weniger technikaffine Besch\u00e4ftigte d\u00fcrften nicht ausgegrenzt oder abgeh\u00e4ngt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn in Zukunft mehr Besch\u00e4ftigte teilweise oder ausschlie\u00dflich aus dem Homeoffice arbeiten, hat das laut der Forscherinnen auch abseits der Arbeitswelt positive Effekte. Durch die wegfallenden Arbeitswege verringert sich der Berufsverkehr und damit der CO2-Aussto\u00df. Auch die Suche nach Fachkr\u00e4ften k\u00f6nne die Arbeitsweise erleichtern. \u201eOrtsflexibles Arbeiten kann den Arbeitsmarkt \u00fcber regionale Grenzen hinweg \u00f6ffnen und so den Zugang zu Fachkr\u00e4ften in gr\u00f6\u00dferer r\u00e4umlicher Entfernung er\u00f6ffnen\u201c, schreiben die Forscherinnen. Wenn Umz\u00fcge verhindert werden k\u00f6nnen und lange Fahrtwege entfallen, sei eine Entscheidung f\u00fcr einen weit entfernten Arbeitsplatz leichter.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Mischung aus B\u00fcro- und Homeofficetagen k\u00f6nnte in Zukunft das Arbeitsmodell vieler Menschen sein. Bisherige Studien zeigen, dass durch gut geregelte mobile Arbeit Vereinbarkeit und Arbeitszufriedenheit steigen. Ausschlie\u00dfliche Heimarbeit sei aber meist keine Option, betonen die Wissenschaftlerinnen. Die Forschung zeige deutlich, dass das zu \u201eStress und zu \u00b4professioneller Isolation\u00b4, also zu Vereinsamung im Homeoffice f\u00fchre. Untersuchungen haben au\u00dferdem ergeben, dass sich eine flexible und eigenst\u00e4ndige Einteilung der Arbeitszeit positiv auf die Produktivit\u00e4t und Gesundheit von Besch\u00e4ftigten auswirkt. Davon profitiere letztlich die gesamte Wirtschaft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: Hans-B\u00f6ckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 03.05.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Corona-Pandemie hat mobiler Arbeit, vor allem im Homeoffice, einen enormen Schub gegeben. 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