{"id":63342,"date":"2021-05-07T16:38:54","date_gmt":"2021-05-07T14:38:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63342"},"modified":"2026-07-10T11:46:32","modified_gmt":"2026-07-10T09:46:32","slug":"koemog-optionsmodell-zum-ersten-zum-zweiten-zum-dritten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/koemog-optionsmodell-zum-ersten-zum-zweiten-zum-dritten\/","title":{"rendered":"K\u00f6MoG: Optionsmodell zum Ersten, zum Zweiten\u2026 zum Dritten?"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die M\u00f6glichkeit der Option f\u00fcr Personenhandelsgesellschaften zur Besteuerung als K\u00f6rperschaft steht nach \u00fcber 20 Jahren erneut zur Abstimmung. In Windeseile sollen die weitreichenden \u00c4nderungen diesmal Gesetz werden. Doch die Regelungen sind umstritten. Auch der DStV hat seine Bedenken ge\u00e4u\u00dfert.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des K\u00f6rperschaftsteuerrechts (K\u00f6MoG, BT-Drs. 19\/28656) seit langem mal wieder eine weitreichende Reform. Gro\u00dfem Gegenwind m\u00f6chte sie sich dabei scheinbar aber nicht aussetzen und so blieb der Praxis eine erste M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses verwehrt. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) bezweifelt, dass der weiterhin geplante z\u00fcgige Ritt durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren \u2013 angesichts der Komplexit\u00e4t der Neuregelungen \u2013 angebracht ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-gesetzentwurf-mit-handicap\">Gesetzentwurf mit Handicap<\/h2>\n\n\n\n<p>Die H\u00fcrden f\u00fcr eine breite Anwendung der Option sind vielf\u00e4ltig. Der DStV hat in Gespr\u00e4chen mit MdB StBin Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU\/CSU, und MdB Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD, sowie in seiner Stellungnahme S 03\/21 den Blick auf einige neuralgische Punkte gerichtet. Hierzu z\u00e4hlen u. a.:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die Reichweite des Optionsmodells ist stark begrenzt. Einzelunternehmen und die GbR scheitern gegenw\u00e4rtig bereits am pers\u00f6nlichen Anwendungsbereich. F\u00fcr grunds\u00e4tzlich optionsf\u00e4hige Gesellschaften, wie die OHG, d\u00fcrfte das notwendige Thesaurierungsverhalten zum Hindernis werden. Nur wenn die Personengesellschaft die Gewinne vollst\u00e4ndig und langfristig einbeh\u00e4lt, gereicht der Steuerartenwechsel zum Vorteil.<\/li><li>Die vorgesehene Mehrheitsentscheidung zur Aus\u00fcbung der Option mit mindestens \u00be der abgegebenen Stimmen der Personengesellschafter kann f\u00fcr die unterlegenen Gesellschafter zu erheblichen Steuernachteilen f\u00fchren. Insbesondere bei Gesellschaftern mit umfangreichem Sonderbetriebsverm\u00f6gen d\u00fcrfte dies zu entsprechendem Widerstand f\u00fchren.<\/li><li>Auch der geplante \u201eUntergang\u201c verrechenbarer Verluste i. S. von \u00a7 15a EStG und des gewerbesteuerlichen Fehlbetrags, mangelnde Regelungen zu Antragsform, -frist und -zeitpunkt sowie fehlende L\u00f6sungsans\u00e4tze zum Umgang mit funktional wesentlichem Sonderbetriebsverm\u00f6gen stellen derzeit noch \u201ePferdef\u00fc\u00dfe\u201c f\u00fcr an einer Option interessierte Gesellschaften dar.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der DStV hat sich daher \u2013 statt f\u00fcr die Einf\u00fchrung des Optionsmodells \u2013 erneut f\u00fcr die Verbesserung und \u00d6ffnung der Thesaurierungsbeg\u00fcnstigung f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen ausgesprochen (vgl. auch DStV-Positionspapier zur Bundestagswahl 2021). Dies w\u00e4re gleichfalls ein wirkungsvolles Mittel zur Eigenkapitalst\u00e4rkung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen unter Ber\u00fccksichtigung des mit dem Optionsmodell verfolgten Ziels der rechtsformneutralen Besteuerung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberdies forderte der DStV zur Abmilderung der Belastungen infolge der Corona-Pandemie die Verl\u00e4ngerung der Abgabefrist f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rungen 2020 bis zum 30.06.2022. Er regte gleichzeitig an, die Investitionszeitr\u00e4ume des \u00a7 7g EStG f\u00fcr die in den Jahren 2017-2019 gebildeten Investitionsabzugsbetr\u00e4ge auszuweiten (vgl. auch DStV-Stellungnahmen S 06\/20 und S 12\/20).<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-weitere-schrammen-zeichnen-sich-ab\">Weitere Schrammen zeichnen sich ab<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Vielzahl an Kritikpunkten brachten zudem die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses des Bundesrats (BR-Drs. 244\/1\/21) zutage. \u00dcberdies stand das Optionsmodell in der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags unter Beschuss (vgl. BT-Information vom 04.05.2021).<\/p>\n\n\n\n<p>Es bleibt daher abzuwarten, ob das Gesetzesvorhaben tats\u00e4chlich vor dem Ende der Legislaturperiode in seiner derzeitigen Form ins Ziel einl\u00e4uft oder ob es nach der Bundestagswahl einen dritten Anlauf zu einem Optionsmodell geben wird.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: DStV, Mitteilung vom 05.05.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die M\u00f6glichkeit der Option f\u00fcr Personenhandelsgesellschaften zur Besteuerung als K\u00f6rperschaft steht nach \u00fcber 20 Jahren erneut zur Abstimmung. In Windeseile sollen die weitreichenden \u00c4nderungen diesmal Gesetz werden. Doch die Regelungen sind umstritten. Auch der DStV hat seine Bedenken ge\u00e4u\u00dfert. 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