{"id":63344,"date":"2021-05-07T16:43:31","date_gmt":"2021-05-07T14:43:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63344"},"modified":"2021-05-07T16:43:31","modified_gmt":"2021-05-07T14:43:31","slug":"betriebsgewoehnliche-nutzungsdauer-eines-festverankerten-hausboots-betraegt-30-jahre","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/betriebsgewoehnliche-nutzungsdauer-eines-festverankerten-hausboots-betraegt-30-jahre\/","title":{"rendered":"Betriebsgew\u00f6hnliche Nutzungsdauer eines festverankerten Hausboots betr\u00e4gt 30 Jahre"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Das FG D\u00fcsseldorf hatte \u00fcber die steuerliche Behandlung der Vermietung eines Hausboots zu entscheiden. Streitig waren dabei die Qualifizierung der Eink\u00fcnfte und die f\u00fcr die Abschreibung ma\u00dfgebliche betriebliche Nutzungsdauer des Hausboots (Az. 11 K 3321\/17).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin vermietete ein festverankertes Hausboot an Ferieng\u00e4ste. Das Boot konnte beheizt und ganzj\u00e4hrig genutzt werden. In ihren Steuererkl\u00e4rungen gab die Kl\u00e4gerin gewerbliche Eink\u00fcnfte an. Die von ihr durchgef\u00fchrte G\u00e4stebeherbung sei professionell und gehe \u00fcber eine Verm\u00f6gensverwaltung hinaus. Zudem erbringe sie Sonderleistungen an ihre G\u00e4ste, wie z. B. bezogene Betten, Gestellung von Fahrr\u00e4dern oder einen W\u00e4scheservice. Bei ihrer Gewinnermittlung nahm die Kl\u00e4gerin Sonderabschreibungen, die nur f\u00fcr gewerbliche Eink\u00fcnfte vorgesehen sind, in Anspruch. Dabei legte sie eine betriebsgew\u00f6hnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren f\u00fcr das Hausboot zugrunde.<\/p>\n\n\n\n<p>Das beklagte Finanzamt ordnete die Eink\u00fcnfte dagegen als Vermietungseink\u00fcnfte ein und lehnte die Gew\u00e4hrung von Sonderabschreibungen ab. Es liege kein hotel\u00e4hnlicher Beherbungsbetrieb vor. Au\u00dferdem betrage die betriebsgew\u00f6hnliche Nutzungsdauer des Hausboots 20 Jahre.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Finanzgericht hat die dagegen gerichtete Klage mit Urteil vom 25.03.2021 abgewiesen. Die Richter best\u00e4tigten die Einordnung der Eink\u00fcnfte als Vermietungseink\u00fcnfte. Die Vermietung des Hausboots verlasse nicht den Rahmen einer privaten Verm\u00f6gensverwaltung. Die Vermietung habe von der Kl\u00e4gerin ohne Besch\u00e4ftigung zus\u00e4tzlichen Personals nebenbei organisiert werden k\u00f6nnen. Das Gesch\u00e4ft sei nicht auf einen t\u00e4glichen G\u00e4stewechsel ausgerichtet gewesen und das Einchecken habe nicht pers\u00f6nlich erfolgen m\u00fcssen. Die von der Kl\u00e4gerin angebotenen weiteren Leistungen w\u00fcrden keine f\u00fcr die Vermietung von Ferienwohnungen un\u00fcblichen Sonderleistungen darstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Richter entschieden au\u00dferdem, dass die betriebliche Nutzungsdauer des Hausboots 30 Jahre betr\u00e4gt. Das Hausboot sei nicht motorisiert, sondern fest verankert und werde zum Wohnen genutzt. Die Wohnr\u00e4ume w\u00fcrden auf Pontons ruhen, deren betriebliche Nutzungsdauer in der AfA-Tabelle f\u00fcr den Wirtschaftszweig \u201eHochsee-, K\u00fcsten- und Binnenschifffahrt\u201c mit 30 Jahren angegeben werde. F\u00fcr den entschiedenen Fall bleibe dies allerdings letztlich ohne Auswirkung. Denn der Ber\u00fccksichtigung einer l\u00e4ngeren Nutzungsdauer und der damit einhergehenden Reduzierung der Abschreibungsbetr\u00e4ge stehe in den Streitjahren das im Finanzgerichtsprozess geltende Verb\u00f6serungsverbot entgegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht hat keine Revision zugelassen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: FG D\u00fcsseldorf, Mitteilung vom 07.05.2021 zum Urteil 11 K 3321\/17 vom 25.03.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das FG D\u00fcsseldorf hatte \u00fcber die steuerliche Behandlung der Vermietung eines Hausboots zu entscheiden. Streitig waren dabei die Qualifizierung der Eink\u00fcnfte und die f\u00fcr die Abschreibung ma\u00dfgebliche betriebliche Nutzungsdauer des Hausboots (Az. 11 K 3321\/17). Die Kl\u00e4gerin vermietete ein festverankertes Hausboot an Ferieng\u00e4ste. Das Boot konnte beheizt und ganzj\u00e4hrig genutzt werden. 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