{"id":63350,"date":"2021-05-07T16:47:04","date_gmt":"2021-05-07T14:47:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63350"},"modified":"2021-05-07T16:47:04","modified_gmt":"2021-05-07T14:47:04","slug":"bundesrat-stimmt-massnahmen-gegen-share-deals-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesrat-stimmt-massnahmen-gegen-share-deals-zu\/","title":{"rendered":"Bundesrat stimmt Ma\u00dfnahmen gegen Share Deals zu"},"content":{"rendered":"\n<p>Die sog. Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, werden erschwert: Nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-gesch-ftsanteile-statt-grundst-cksk-ufe\">Gesch\u00e4ftsanteile statt Grundst\u00fccksk\u00e4ufe<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Fokus stehen missbr\u00e4uchliche Steuergestaltungen insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen, bei denen bewusst nur bestimmte prozentuale Gesch\u00e4ftsanteile ver\u00e4u\u00dfert werden, um die Grundsteuer zu umgehen: Investoren kaufen nicht direkt ein Grundst\u00fcck einschlie\u00dflich Geb\u00e4ude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die kleiner als 95 Prozent sein muss. H\u00e4ufig werden zu diesem Zweck eigens Unternehmen gegr\u00fcndet. Hierdurch entstehen den L\u00e4ndern erhebliche Steuerausf\u00e4lle. Diese hatten in der Vergangenheit immer wieder auf das Problem im geltenden Steuerrecht hingewiesen (zuletzt in BR-Drs. 503\/20, BR-Drs. 355\/19).<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-anteilsgrenze-k-nftig-bei-90-prozent\">Anteilsgrenze k\u00fcnftig bei 90 Prozent<\/h2>\n\n\n\n<p>Um solche Share Deals einzud\u00e4mmen, senkt der Bundestag die bisherige 95-Prozent-Grenze in den Erg\u00e4nzungstatbest\u00e4nden des Grundsteuergesetzes auf 90 Prozent ab. Zudem f\u00fchrt er einen neuen Erg\u00e4nzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften ein und verl\u00e4ngert die Haltefristen von f\u00fcnf auf zehn Jahre. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundst\u00fccksverk\u00e4ufe wird auch im R\u00fcckwirkungszeitraum von Umwandlungsf\u00e4llen angewendet. Die so genannte Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-inkrafttreten-zum-1-juli-geplant\">Inkrafttreten zum 1. Juli geplant<\/h2>\n\n\n\n<p>Damit das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespr\u00e4sidenten unterzeichnet und anschlie\u00dfend im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-bundesrat-mahnt-weitere-ma-nahmen-an\">Bundesrat mahnt weitere Ma\u00dfnahmen an<\/h2>\n\n\n\n<p>In einer begleitenden Entschlie\u00dfung weist der Bundesrat auf die Auswirkungen der Share Deals auf den Landwirtschafts- und Forstbereich hin, der rund 80 Prozent deutscher Immobilien ausmacht. Gerade in Ostdeutschland sei dies von gro\u00dfer Bedeutung: Bei jedem Share Deal w\u00fcrden dort durchschnittlich 380.000 Euro umgangen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-absenkung-auf-75-prozent-gefordert\">Absenkung auf 75 Prozent gefordert<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bundesrat begr\u00fc\u00dft zwar das Ziel des Gesetzes, bem\u00e4ngelt aber die Absenkung auf 90 Prozent als nicht ausreichend, um den Erwerb von Boden durch au\u00dferlandwirtschaftliche Investoren wirksam zu beschr\u00e4nken. F\u00fcr landwirtschaftliche Unternehmen m\u00fcsse die Grenze bei 75 Prozent liegen. Insgesamt sei zu pr\u00fcfen, ob das bisherige Besteuerungssystem nicht besser durch ein quotales System bei der Anteils\u00fcbertragung an grundbesitzenden Gesellschaften ersetzt werden sollte.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-steuerbefreiung-f-r-durchgangserwerb\">Steuerbefreiung f\u00fcr Durchgangserwerb<\/h2>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus h\u00e4lt der Ausschuss einen Steuerbefreiungstatbestand f\u00fcr erforderlich, wenn eine gemeinn\u00fctzige Siedlungsgesellschaft ihr gesetzliches Vorkaufsrecht aus\u00fcbt, um die Fl\u00e4che direkt anschlie\u00dfend einem Landwirt zu ver\u00e4u\u00dfern. Bei solchem Durchgangserwerb, der ausschlie\u00dflich dazu diene, Landwirten Eigentum zu verschaffen, d\u00fcrfe die Steuer nicht zweifach anfallen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-bundesregierung-am-zug\">Bundesregierung am Zug<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Entschlie\u00dfung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob und wann sie die Forderungen der L\u00e4nder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierf\u00fcr nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 07.05.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die sog. Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, werden erschwert: Nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. 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