{"id":63410,"date":"2021-05-22T15:14:56","date_gmt":"2021-05-22T13:14:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63410"},"modified":"2021-11-30T18:15:39","modified_gmt":"2021-11-30T16:15:39","slug":"bundestag-passt-urheberrecht-an-digitalen-eu-binnenmarkt-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundestag-passt-urheberrecht-an-digitalen-eu-binnenmarkt-an\/","title":{"rendered":"Bundestag passt Urheberrecht an digitalen EU-Binnenmarkt an"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19\/27426) in der vom Rechtsausschuss ge\u00e4nderten Fassung (19\/29894) angenommen. CDU\/CSU und SPD stimmten f\u00fcr den Entwurf, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen, die Gr\u00fcnen enthielten sich. In zweiter Beratung hatte das Parlament einen \u00c4nderungsantrag der AfD-Fraktion (19\/29905) mit den Stimmen aller \u00fcbrigen Fraktionen abgelehnt. In dritter Beratung wurden Entschlie\u00dfungsantr\u00e4ge der Linken (19\/29906) und von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen (19\/29907) abgelehnt. Linke und Gr\u00fcne stimmten jeweils daf\u00fcr, die \u00fcbrigen Fraktionen lehnten beide Initiativen ab.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-gesetzentwurf-der-bundesregierung\">Gesetzentwurf der Bundesregierung<\/h2>\n\n\n\n<p>Wie es im Gesetzentwurf (19\/27426) hei\u00dft, hat die EU den Mitgliedstaaten mit ihrer Richtlinie 2019 \/ 790 vom 17. April 2019 \u00fcber das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL; DSM f\u00fcr \u201eDigital Single Market\u201c) einen umfangreichen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die DSM-RL adressiere als Querschnittsrichtlinie eine Vielzahl urheberrechtlicher Fragen, zu ihrer Umsetzung seien daher etliche Rechts\u00e4nderungen erforderlich, die am 7. Juni 2021 in Kraft treten sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sei zudem die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019\/789 vom 17. April 2019 umzusetzen, die insbesondere die Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen teilweise neu ordnet. Der jetzt angenommene Entwurf enth\u00e4lt au\u00dferdem Rechts\u00e4nderungen aufgrund des Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Pelham vom 29. Juli 2019.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Einzelnen wird unter anderem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen f\u00fcr die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Um unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, enth\u00e4lt die Vorlage besondere Regeln f\u00fcr die \u00f6ffentliche Wiedergabe. Die Kreativen sollen f\u00fcr lizenzierte Nutzungen einen Direktverg\u00fctungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie \u00c4nderungen im Urhebervertragsrecht.<\/p>\n\n\n\n<h4>Antr\u00e4ge der FDP und der Linken abgelehnt<\/h4>\n\n\n\n<p>Keine Mehrheit fanden ein Antrag der FDP-Fraktion&nbsp;zur Verleihe von E-Books durch \u00f6ffentliche Bibliotheken (19\/23303)&nbsp;und zwei Antr\u00e4ge der Fraktion Die Linke zum Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts&nbsp;(19\/14155) und zum Verleihen von digitalen Medien in \u00f6ffentlichen Bibliotheken&nbsp;(19\/14370). Gegen den FDP-Antrag stimmten alle \u00fcbrigen Fraktion, die beiden Antr\u00e4ge der Linken wurden auch von den Gr\u00fcnen unterst\u00fctzt, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen Fraktionen dagegen stimmten. Den Entscheidungen lag&nbsp;eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19\/29894) zugrunde.<\/p>\n\n\n\n<h4>Antrag der FDP<\/h4>\n\n\n\n<p>Die FDP-Fraktion drang in ihrem abgelehnten Antrag (19\/23303)&nbsp;auf eine flexible und sachgerechte L\u00f6sung bei der Verleihe von E-Books durch \u00f6ffentliche Bibliotheken. Sie sprach&nbsp;sich unter anderem daf\u00fcr aus, im Urheberrechtsgesetz eine Legaldefinition der elektronischen Ausleihe vorzunehmen und entsprechende Rechte und Pflichten f\u00fcr die Vertragsparteien hinsichtlich der Bereitstellung von Lizenzen und deren angemessenen Verg\u00fctung zu formulieren. Nach den Vorstellungen der Liberalen sollte bei der elektronischen Ausleihe auf Schrankenregelungen verzichtet und weiterhin auf Lizenzvereinbarungen gesetzt werden. Streitigkeiten \u00fcber die Angemessenheit und Markt\u00fcblichkeit vertraglich festgelegter Konditionen zwischen Bibliotheken, Aggregatoren, Verlagen und Urhebern sollten in vorgelagerten Schiedsgerichten gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Fraktion verwies&nbsp;darauf, dass die elektronische Ausleihe in \u00f6ffentlichen Bibliotheken in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Allerdings werde die elektronische Ausleihe durch \u00fcberteuerte Lizenzen, geltende Ausschl\u00fcsse und Sperrfristen erschwert.<\/p>\n\n\n\n<h4>Erster Antrag der Linken<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Linke verwies in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19\/14155) auf das im M\u00e4rz 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft.&nbsp;Damit seien&nbsp;insbesondere die Schrankenregelungen, die die Nutzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Materialien f\u00fcr die Zwecke von Bildung und Wissenschaft erm\u00f6glichen, erweitert und systematisch zusammengefasst worden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Befristung der im Urheberrechtsgesetz geregelten Bildungs- und Wissenschaftsschranken (Paragrafen&nbsp;60a-f) aufhebt und die 2018 abgeschaffte Nutzungsm\u00f6glichkeit einzelner Beitr\u00e4ge aus Zeitungen und anderen als wissenschaftlichen Zeitschriften wieder einf\u00fchrt. Ferner trat&nbsp;sie daf\u00fcr ein, bei der bis M\u00e4rz 2022 anstehenden Evaluierung dieser Regelungen das Augenmerk auf eine m\u00f6gliche Weiterentwicklung zu einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu legen.<\/p>\n\n\n\n<h4>Zweiter Antrag der Linken<\/h4>\n\n\n\n<p>In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19\/14370) wollte die Fraktion&nbsp;das Verleihen von digitalen Medien in \u00f6ffentlichen Bibliotheken rechtlich absichern. Sie forderte&nbsp;die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Paragrafen 17 und 27 des Urheberrechtsgesetzes auf nichtk\u00f6rperliche Medien auszuweiten. Nach der derzeitigen Fassung des Paragrafen 17 Absatz 2 Urheberrechtsgesetzes sei der sogenannte Ersch\u00f6pfungsgrundsatz bislang grunds\u00e4tzlich nicht auf \u201eunk\u00f6rperliche \u201c Gegenst\u00e4nde wie beispielsweise E-Books anwendbar. Zudem m\u00fcssten nach Ansicht der Linksfraktion die von Bund und L\u00e4ndern aufgebrachten Mittel f\u00fcr die Verg\u00fctung, die gem\u00e4\u00df Paragraf 27 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz als Entsch\u00e4digung f\u00fcr durch Ausleihen entgangene Einnahmen an Verlage und Autoren gezahlt werden, in angemessener H\u00f6he aufgestockt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Linksfraktion verwies&nbsp;auf eine Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs vom 10. November 2016, nach der die \u201eelektronische Leihe\u201c von B\u00fcchern nach EU-Recht m\u00f6glich ist und die Mitgliedstaaten gesetzliche Regelungen einf\u00fchren d\u00fcrfen, die es Bibliotheken erm\u00f6glicht, E-Books zu verleihen. Voraussetzung sei, dass sich die E-Book-Datei nach Ablauf der Leihfrist automatisch unbrauchbar macht und die Rechteinhaber angemessen entsch\u00e4digt werden. Dies werde von \u00f6ffentlichen Bibliotheken bereits praktiziert. (mwo\/rol\/eis\/20.05.2021)<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.05.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19\/27426) in der vom Rechtsausschuss ge\u00e4nderten Fassung (19\/29894) angenommen. CDU\/CSU und SPD stimmten f\u00fcr den Entwurf, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen, die Gr\u00fcnen enthielten sich. 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