{"id":63505,"date":"2021-06-12T13:50:05","date_gmt":"2021-06-12T11:50:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63505"},"modified":"2021-06-12T13:50:05","modified_gmt":"2021-06-12T11:50:05","slug":"mehr-schutz-auf-online-marktplaetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mehr-schutz-auf-online-marktplaetzen\/","title":{"rendered":"Mehr Schutz auf Online-Marktpl\u00e4tzen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Verbraucherinformation bei Online-Eink\u00e4ufen wird verbessert. Betreiber von Digitalen-Marktpl\u00e4tzen wie Amazon oder eBay sind k\u00fcnftig verpflichtet, vor Vertragsschluss \u00fcber wesentliche Umst\u00e4nde, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen k\u00f6nnen, aufzukl\u00e4ren. Finden Sie hier Antworten auf wichtige Fragen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-welche-produkte-sind-vom-neuen-gesetz-betroffen\">Welche Produkte sind vom neuen Gesetz betroffen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Erfasst werden Vertr\u00e4ge \u00fcber den Kauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Produkten, die \u00fcber einen Online-Marktplatz abgeschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Bestellung \u00fcber das Internet, per E-Mail oder Telefon erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die neuen Regeln gelten grunds\u00e4tzlich nicht, soweit auf dem Online-Marktplatz Vertr\u00e4ge \u00fcber Finanzdienstleistungen, wie etwa Kredite, Versicherungen und die Altersversorgung von Einzelpersonen, angeboten werden. Denn hier gelten zum Teil eigene, abweichende Informationspflichten.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-wor-ber-genau-sind-verbraucher-k-nftig-zu-informieren\">Wor\u00fcber genau sind Verbraucher k\u00fcnftig zu informieren?<\/h2>\n\n\n\n<p>Verbraucher m\u00fcssen k\u00fcnftig etwa \u00fcber die wesentlichen Kriterien und die Gewichtung f\u00fcr das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten informiert werden. Beispiele daf\u00fcr sind die Anzahl der Aufrufe des Angebots, das Datum der Einstellung des Angebots, seine Bewertung oder die des Anbieters, die Anzahl der Verk\u00e4ufe des Produkts oder die Nutzung der Dienstleistung (\u201eBeliebtheit\u201c), Provisionen oder Entgelte.<\/p>\n\n\n\n<p>Vergleichsportale m\u00fcssen zudem dar\u00fcber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs ber\u00fccksichtigt wurden. Ticketb\u00f6rsen werden verpflichtet, \u00fcber den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren muss der Betreiber eines Online-Marktplatzes k\u00fcnftig \u00fcber wirtschaftliche Verflechtungen zwischen ihm und den dortigen Anbietern informieren. Ebenso dar\u00fcber, ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer oder Verbraucher handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eF\u00fcr Online-Marktpl\u00e4tze f\u00fchren wir umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten ein. Plattformbetreiber m\u00fcssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft dar\u00fcber aufkl\u00e4ren, warum bestimmte Produkte ganz oben im Ranking angezeigt werden. Wenn ein Preis personalisiert berechnet wurde, muss darauf klar hingewiesen werden. Das schafft mehr Transparenz f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbrauchern und hilft ihnen bei der Entscheidungsfindung\u201c, erkl\u00e4rte dazu Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Gesetzentwurf, dem den der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2021 zugestimmt hat, wird die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften umgesetzt, soweit sie \u00c4nderungen an der EU-Verbraucherrechterichtlinie vorgenommen hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-welche-regeln-gelten-f-r-individualisierte-preise\">Welche Regeln gelten f\u00fcr \u201eindividualisierte Preise\u201c?<\/h2>\n\n\n\n<p>Verbraucher sind demn\u00e4chst vor Vertragsabschluss auch dar\u00fcber zu unterrichten, ob der Anbieter seine Preise anhand automatisierter Prozesse \u2013 auf Basis gesammelter personenbezogener Daten des K\u00e4ufers \u2013 individuell festlegt. Ein breiter Einsatz personalisierter Preisbildung konnte allerdings bisher in Deutschland nicht nachgewiesen werden. Davon nicht erfasst sind Techniken wie die dynamische Preissetzung oder die Preissetzung in Echtzeit. Hier \u00e4ndert sich der Preis in sehr flexibler und schneller Weise in Abh\u00e4ngigkeit von der Marktnachfrage, ohne dass eine Personalisierung auf Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Digitale Dienste, Online-H\u00e4ndler und Werbenetzwerke k\u00f6nnen \u00fcber personenbezogene Daten ein individuelles Verbraucherprofil erstellen (\u201eProfiling\u201c). Es l\u00e4sst pr\u00e4zise Aussagen etwa \u00fcber Vorlieben und Interessen des Verbrauchers zu. Unternehmen k\u00f6nnen anhand eines solchen Profils den Preis f\u00fcr bestimmte Verbraucher oder Verbrauchergruppen mittels automatisierter Mechanismen personalisieren. Deshalb sollte man bei der Weitergabe seiner Daten generell so sparsam wie m\u00f6glich vorgehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-was-wird-noch-geregelt\">Was wird noch geregelt?<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Unternehmen werden verpflichtet, Verbraucher auch bei einem Vertragsschluss \u00fcber \u201eFernkommunikationsmittel mit begrenzter Darstellungsm\u00f6glichkeit\u201c \u00fcber die Aus\u00fcbung ihres Widerrufsrechts in geeigneter Weise zu unterrichten. Ihnen ist in verst\u00e4ndlicher Form die Information \u00fcber die Widerrufsm\u00f6glichkeit vor Abschluss des Vertrages zur Verf\u00fcgung zu stellen. Beispiele daf\u00fcr sind Verbrauchervertr\u00e4ge, die \u00fcber Werbeprospekte mit beigef\u00fcgter Bestellpostkarte, SMS, Werbespots im Fernsehen und Rundfunk oder sprachgesteuerte digitale Assistenten angebahnt werden.<\/li><li>Die Voraussetzungen f\u00fcr das Erl\u00f6schen des Widerrufsrechts bei Vertr\u00e4gen zwischen Verbrauchern und Handwerkern wird unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht.<\/li><li>Weitere \u00c4nderungen betreffen Vertr\u00e4ge \u00fcber digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen (digitale Produkte). Das sind etwa E-Books oder Videoclips sowie soziale Netzwerke oder Videostreamingdienste. K\u00fcnftig besteht auch eine Informationspflicht \u00fcber f\u00fcr sie EU-weit bestehende umfassende und einheitliche Gew\u00e4hrleistungsrechte. Diese werden durch die Umsetzung der EU-Richtlinie \u00fcber digitale Inhalte begr\u00fcndet. Dazu hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.<\/li><li>Um k\u00fcnftig Verst\u00f6\u00dfe gegen verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften in der Europ\u00e4ischen Union einheitlicher sanktionieren zu k\u00f6nnen, wird ein neuer Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand geschaffen, der ausdr\u00fccklich auch die Verh\u00e4ngung Geldbu\u00dfen vorsieht.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Ein von der Bundesregierung ebenfalls beschlossener Gesetzentwurf zielt auf mehr Verbraucherschutz beim Kauf digitaler Produkte. So werden zum Beispiel umfassende Gew\u00e4hrleistungsrechte und eine Pflicht f\u00fcr die Bereitstellung von Sicherheitsupdates eingef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 11.06.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verbraucherinformation bei Online-Eink\u00e4ufen wird verbessert. 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