{"id":63662,"date":"2021-06-18T06:31:58","date_gmt":"2021-06-18T04:31:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63662"},"modified":"2021-06-18T06:31:58","modified_gmt":"2021-06-18T04:31:58","slug":"hessen-modell-gesetzentwurf-zur-reform-der-grundsteuer-vorgestellt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hessen-modell-gesetzentwurf-zur-reform-der-grundsteuer-vorgestellt\/","title":{"rendered":"Hessen-Modell: Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer vorgestellt"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Finanzminister Michael Boddenberg hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Grundsteuer in Hessen vorgestellt: \u201eDas Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verst\u00e4ndlich.\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eDas Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verst\u00e4ndlich. Gerecht, weil sich Gr\u00f6\u00dfe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerh\u00f6he auswirken. Einfach, weil nur wenige Angaben zu machen sind. Verst\u00e4ndlich, weil die Berechnung kurz und der Einfluss der Angaben auf das Ergebnis klar ist. Das alles sind f\u00fcr Grundst\u00fcckseigner wie f\u00fcr die Verwaltung klare Vorz\u00fcge gegen\u00fcber dem komplizierteren Bundes-Modell. Deshalb gehen wir in Hessen unseren eigenen Weg, der dadurch auch die Chance auf eine h\u00f6here Akzeptanz f\u00fcr diese wichtige kommunale Steuer bietet\u201c, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Er stellte den j\u00fcngst vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Landesregierung f\u00fcr die Neuregelung der Grundsteuer in Hessen vor.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-ab-2025-neue-bemessungsgrundlagen\">Ab 2025 neue Bemessungsgrundlagen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unver\u00e4nderten Einheitswerte m\u00fcssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundes-Modell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig. Hessen strebt deshalb \u2013 wie andere L\u00e4nder auch \u2013 eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-das-hessen-modell\">Das Hessen-Modell<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eGrundlage des Hessen-Modells ist das Fl\u00e4chen-Faktor-Verfahren. Die Grundsteuer ist eine Gegenleistung der Grundst\u00fccksnutzer f\u00fcr Infrastruktur, die eine Kommune bereitstellt. Je gr\u00f6\u00dfer Grundst\u00fcck und Haus sind, desto mehr Nutznie\u00dfer kommunaler Infrastruktur haben dort Platz. Daher ist die Fl\u00e4che der Ausgangspunkt der Berechnung. Hinzu kommt aber die Lage, denn auch von ihr ist es abh\u00e4ngig, welchen Zugang zu kommunaler Infrastruktur man hat\u201c, erl\u00e4uterte Finanzminister Boddenberg die Grundz\u00fcge des Hessen-Modells. \u201eEinfache Lagen werden gegen\u00fcber dem reinen Fl\u00e4chenmodell niedriger, gute Lagen h\u00f6her besteuert. Beides aber mit Augenma\u00df.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hessen m\u00f6chte f\u00fcr die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. Das Modell nimmt auf die Gegebenheiten vor Ort R\u00fccksicht. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau f\u00fchrt es zu gleichen Ergebnissen wie das reine Fl\u00e4chenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom \u00f6rtlichen Durchschnitt der Bodenrichtwerte in st\u00e4rkerem Ma\u00dfe ab, f\u00fchrt dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eAuf ein Grundst\u00fcck in einer guten Lage entf\u00e4llt durch unseren Faktor stets mehr Grundsteuer als auf ein identisches in einer m\u00e4\u00dfigen Lage. Das ist gerecht\u201c, sagte Boddenberg.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-rund-3-millionen-grundst-cke-neu-bewerten\">Rund 3 Millionen Grundst\u00fccke neu bewerten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Hessen m\u00fcssen in knapp zwei Jahren rund 3 Millionen Grundst\u00fccke neu bewertet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eJedes Reformmodell wird im Vergleich zur verfassungswidrigen Einheitsbewertung Gewinner und Verlierer erzeugen. Die einen werden mehr Grundsteuer zahlen als bisher, die anderen weniger, weil sie bislang nach den Einheitswerten in verfassungswidriger Weise zu wenig oder zu viel zahlen. Eine Reform ohne Belastungs\u00e4nderungen im Einzelfall gibt es nicht, denn die Fortf\u00fchrung der Einheitswerte \u00fcber 2024 hinaus ist untersagt. Das Hessen-Modell sorgt aber daf\u00fcr, dass es beim Neustart der Grundsteuer gerecht zugeht\u201c, betonte Boddenberg.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Summe sollen die Kommunen aber nicht mehr Grundsteuer erhalten. Die Reform soll \u2013 und das ist auch die Haltung der Kommunalen Spitzenverb\u00e4nde \u2013 aufkommensneutral sein. Um auch zuk\u00fcnftig das bisherige Grundsteueraufkommen zu erhalten, werden St\u00e4dte und Gemeinden ihre Hebes\u00e4tze anpassen, also mancherorts heben, andernorts senken m\u00fcssen. \u201eDie Landesregierung wird die Kommunen dabei unterst\u00fctzen und errechnen, welche Hebesatzver\u00e4nderungen zuk\u00fcnftig f\u00fcr das gleiche Steueraufkommen sorgen k\u00f6nnen\u201c, bot Finanzminister Boddenberg an. \u201eKlar ist: Es wird fast \u00fcberall ver\u00e4nderte Hebes\u00e4tze geben. Noch aber ist ihre H\u00f6he offen. Erst nach der Bearbeitung der 3 Millionen F\u00e4lle k\u00f6nnen wir sie bestimmen. Es bringt also nichts au\u00dfer vermeidbarer Unruhe, mit dem heutigen Hebesatz bereits jetzt ausrechnen zu wollen, welche Auswirkungen die Reform f\u00fcr ein konkretes Grundst\u00fcck haben wird. Hier m\u00fcssen wir alle zusammen noch Geduld aufbringen und die Finanz\u00e4mter zun\u00e4chst arbeiten lassen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-steuererkl-rung-f-r-neue-grundsteuer-ab-juli-2022-m-glich\">Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr neue Grundsteuer ab Juli 2022 m\u00f6glich<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Abgabe der Steuererkl\u00e4rungen f\u00fcr die neue Grundsteuer durch die Eigent\u00fcmer soll ab Juli 2022 m\u00f6glich sein. Hierzu wird rechtzeitig vorher aufgefordert. Die Finanz\u00e4mter sind f\u00fcr die anfallenden Arbeiten personell und organisatorisch gut aufgestellt. Das einfache Recht und eine gute IT-Struktur erm\u00f6glichen eine verwaltungs\u00f6konomische und b\u00fcrokratiearme L\u00f6sung. \u201eWir nutzen die Reform der Grundsteuer, um unsere Steuerverwaltung noch effektiver aufzustellen. Nicht nur das: Wir st\u00e4rken auch l\u00e4ndlichere Gegenden in Hessen, denn die k\u00fcnftig 7 statt bisher 29 Bewertungsstellen f\u00fcr die Grundsteuer werden in \u00c4mtern jenseits der Ballungszentren angesiedelt. So bringen wir einmal mehr Arbeit zu den Menschen und in die Heimat und verlagern rund 200 Arbeitspl\u00e4tze dorthin\u201c, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird nun Verb\u00e4nden und Experten zur schriftlichen Anh\u00f6rung zur Verf\u00fcgung gestellt. Dabei gewonnene Erkenntnisse flie\u00dfen in die erneute Kabinettbefassung nach der Sommerpause ein. Anschlie\u00dfend startet das Gesetzgebungsverfahren im Landtag. Ziel ist dessen Abschluss noch in diesem Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 14.06.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanzminister Michael Boddenberg hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Grundsteuer in Hessen vorgestellt: \u201eDas Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verst\u00e4ndlich.\u201c \u201eDas Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verst\u00e4ndlich. Gerecht, weil sich Gr\u00f6\u00dfe, Lage und Nutzung der Immobilien auf die Steuerh\u00f6he auswirken. Einfach, weil nur wenige Angaben zu machen sind. 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