{"id":63666,"date":"2021-06-18T06:34:26","date_gmt":"2021-06-18T04:34:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63666"},"modified":"2021-06-18T06:34:26","modified_gmt":"2021-06-18T04:34:26","slug":"keine-bereicherungsansprueche-bei-verjaehrung-der-schadensersatzansprueche-im-zusammenhang-mit-dem-sog-dieselskandal-beim-gebrauchtwagenkauf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-bereicherungsansprueche-bei-verjaehrung-der-schadensersatzansprueche-im-zusammenhang-mit-dem-sog-dieselskandal-beim-gebrauchtwagenkauf\/","title":{"rendered":"Keine Bereicherungsanspr\u00fcche bei Verj\u00e4hrung der Schadensersatzanspr\u00fcche im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal beim Gebrauchtwagenkauf"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sind Schadensersatzanspr\u00fcche wegen vors\u00e4tzlich sittenwidriger Sch\u00e4digung verj\u00e4hrt, kann der K\u00e4ufer eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Gebrauchtwagens VW auch nicht auf Herausgabe eines Verm\u00f6genszuwachses \u00fcber die Grunds\u00e4tze der ungerechtfertigten Bereicherung in Anspruch nehmen (\u00a7 852 BGB). Durch das erstmalige Inverkehrbringen des Fahrzeugs hatte VW zwar einen Verm\u00f6gensvorteil erlangt, der Kl\u00e4ger jedoch keinen entsprechenden Verm\u00f6gensnachteil. Der sp\u00e4tere Gebrauchtwagenverkauf durch den Kl\u00e4ger hat dagegen zu keinem weiteren Verm\u00f6genszufluss der Beklagten gef\u00fchrt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Berufung des Kl\u00e4gers mit am 15.06.2021 ver\u00f6ffentlichtem Beschluss zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kl\u00e4ger begehrt mit seiner 2020 erhobenen Klage im Rahmen des sog. Abgasskandals als K\u00e4ufer eines gebrauchten Audi A4 Schadensersatz von der beklagten Motorherstellerin. Im Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Der Kl\u00e4ger erwarb das Fahrzeug im Juli 2015.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Landgericht hatte Anspr\u00fcche des Kl\u00e4gers wegen Verj\u00e4hrung zur\u00fcckgewiesen. Die Berufung hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Der Schadensersatzanspruch wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung sei verj\u00e4hrt, best\u00e4tigte das OLG. Jedenfalls seit<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2016 habe sich der Kl\u00e4ger in grob fahrl\u00e4ssiger Unkenntnis \u00fcber die den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nde befunden. Ihm sei eine Klage bereits 2016 zumutbar gewesen. Als Eigent\u00fcmer eines bereits zuvor erworbenen und mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs h\u00e4tten sich dem Kl\u00e4ger die f\u00fcr den Beginn der Verj\u00e4hrung erforderlichen Tatsachen aufgedr\u00e4ngt. Durch die M\u00f6glichkeit einer Abfrage auf der Herstellerwebseite habe der Kl\u00e4ger unter Eingabe der Fahrzeug-Identifikationsnummer auch \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen, ob sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sei. \u201eIm Streitfall den Weg zur Ermittlung der eigenen Schadensbetroffenheit jedoch nicht beschritten und die Internetabfrage nicht in Anspruch genommen zu haben, erscheint nach Lage des Falles geradezu unverst\u00e4ndlich\u201c, begr\u00fcndet das OLG seine Bewertung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kl\u00e4ger k\u00f6nne hier nach Eintritt der Verj\u00e4hrung des Schadensersatzanspruchs auch nicht Herausgabe des seitens der Beklagten durch die unerlaubte Handlung Erlangten gem\u00e4\u00df \u00a7 852 BGB fordern. Grunds\u00e4tzlich stehe bei den sog. Dieself\u00e4llen zwar dem Verm\u00f6gensverlust des Gesch\u00e4digten in Form des Kaufpreises ein Verm\u00f6gensvorteil der Beklagten in Form der Vereinnahmung des Kaufpreises (ggf. abz\u00fcglich einer H\u00e4ndlerprovision) gegen\u00fcber. Dies gelte aber nicht bei Gebrauchtwagenk\u00e4ufen. Dort erleide der Gebrauchtwagenk\u00e4ufer durch den mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs verbundenen Verm\u00f6genszuwachs auch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise keinen Verm\u00f6gensnachteil. Der Zuwachs trete vielmehr bereits und allein durch den Neuwagenverkauf ein. Der sp\u00e4tere Gebrauchtwagenverkauf f\u00fchre dagegen f\u00fcr die Beklagte weder unmittelbar noch mittelbar zu einem \u2013 weiteren \u2013 Verm\u00f6gensvorteil.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-erl-uterungen\">Erl\u00e4uterungen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-852-bgb-herausgabeanspruch-nach-eintritt-der-verj-hrung\">\u00a7 852 BGB Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verj\u00e4hrung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verj\u00e4hrung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften \u00fcber die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. 2Dieser Anspruch verj\u00e4hrt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne R\u00fccksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden ausl\u00f6senden Ereignis an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 15.06.2021 zum Hinweisbeschluss 26 U 71\/20 vom 12.05.2021 i. V. m. Zur\u00fcckweisungsbeschluss vom 07.06.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sind Schadensersatzanspr\u00fcche wegen vors\u00e4tzlich sittenwidriger Sch\u00e4digung verj\u00e4hrt, kann der K\u00e4ufer eines mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Gebrauchtwagens VW auch nicht auf Herausgabe eines Verm\u00f6genszuwachses \u00fcber die Grunds\u00e4tze der ungerechtfertigten Bereicherung in Anspruch nehmen (\u00a7 852 BGB). Durch das erstmalige Inverkehrbringen des Fahrzeugs hatte VW zwar einen Verm\u00f6gensvorteil erlangt, der Kl\u00e4ger jedoch keinen entsprechenden Verm\u00f6gensnachteil. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-bereicherungsansprueche-bei-verjaehrung-der-schadensersatzansprueche-im-zusammenhang-mit-dem-sog-dieselskandal-beim-gebrauchtwagenkauf\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Keine Bereicherungsanspr\u00fcche bei Verj\u00e4hrung der Schadensersatzanspr\u00fcche im Zusammenhang mit dem sog. 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