{"id":63791,"date":"2021-06-30T17:12:28","date_gmt":"2021-06-30T15:12:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63791"},"modified":"2021-06-30T17:12:28","modified_gmt":"2021-06-30T15:12:28","slug":"mehrwertsteuer-reform-der-eu-erleichtert-online-einkaeufe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mehrwertsteuer-reform-der-eu-erleichtert-online-einkaeufe\/","title":{"rendered":"Mehrwertsteuer-Reform der EU erleichtert Online-Eink\u00e4ufe"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Zum 1. Juli treten die neuen Mehrwertsteuervorschriften f\u00fcr Online-Eink\u00e4ufe in Kraft: Sie gew\u00e4hrleisten einheitlichere Wettbewerbsbedingungen f\u00fcr alle Unternehmen, vereinfachen den grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Handel und schaffen eine transparentere Preisgestaltung und Auswahl f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher. Am 28. Juni hat die Europ\u00e4ische Kommission zudem einen Bericht \u00fcber aktuelle Steuertrends ver\u00f6ffentlicht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dem Bericht zufolge sind die Steuereinnahmen in der EU im Jahr 2019 gestiegen und lagen bei 40,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), jedoch wird f\u00fcr 2020 und 2021 ein R\u00fcckgang erwartet.<\/p>\n\n\n\n<p>Neue Regeln zur Mehrwertsteuer bei Online-Eink\u00e4ufen<\/p>\n\n\n\n<p>Das Mehrwertsteuersystem der EU wurde zuletzt im Jahr 1993 aktualisiert. Es konnte mit dem zunehmenden elektronischen Handel, der den Einzelhandel in den letzten Jahren drastisch ver\u00e4ndert hat, nicht Schritt halten. Die Corona-Krise hat den Boom im Online-Einzelhandel noch weiter beschleunigt und erneut gezeigt, dass das System dahingehend reformiert werden muss, dass die auf Online-Verk\u00e4ufe f\u00e4llige Mehrwertsteuer an das Land des Verbrauchers geht. Die neuen Vorschriften sollen K\u00e4ufern und H\u00e4ndlern das Leben erleichtern. Sie betreffen Online-Verk\u00e4ufer und -Marktpl\u00e4tze\/Plattformen sowohl innerhalb als auch au\u00dferhalb der EU, Postbetreiber und Kurierdienste, Zoll- und Steuerbeh\u00f6rden sowie Verbraucher\/innen.<\/p>\n\n\n\n<p>Was \u00e4ndert sich?<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Juli 2021 wird die Art und Weise, wie die Mehrwertsteuer auf Online-Verk\u00e4ufe erhoben wird, ge\u00e4ndert \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob die Verbraucher bei H\u00e4ndlern innerhalb oder au\u00dferhalb der EU K\u00e4ufe t\u00e4tigen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Nach dem aktuellen System sind Waren, die von Nicht-EU-Unternehmen im Wert von weniger als 22 Euro in die EU eingef\u00fchrt werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Ab Donnerstag wird diese Mehrwertsteuerbefreiung aufgehoben: Die Mehrwertsteuer wird damit k\u00fcnftig auf alle Waren erhoben, die in die EU eingef\u00fchrt werden. Genauso ist es bereits f\u00fcr Waren, die von EU-Unternehmen verkauft werden. Studien und Erfahrungen haben gezeigt, dass die Regelung missbraucht wird: Skrupellose Verk\u00e4ufer au\u00dferhalb der EU kennzeichnen Warenlieferungen, z. B. Smartphones, falsch, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu gelangen. Diese L\u00fccke erm\u00f6glicht es diesen Unternehmen, ihre Wettbewerber in der EU zu unterbieten, und verursacht den EU-Staatskassen Kosten in H\u00f6he von sch\u00e4tzungsweise 7 Mrd. Euro pro Jahr, was wiederum die Steuerlast f\u00fcr andere Steuerzahler erh\u00f6ht.<\/li><li>Derzeit m\u00fcssen Verk\u00e4ufer im elektronischen Handel in jedem Mitgliedstaat, in dem sie einen bestimmten Mindestumsatz erzielen, \u00fcber eine Mehrwertsteuerregistrierung verf\u00fcgen. Allerdings sind diese Schwellenwerte von Land zu Land unterschiedlich hoch. Ab dem 1. Juli werden nun die unterschiedlichen Mindestums\u00e4tze durch einen gemeinsamen EU-Schwellenwert von 10.000 Euro ersetzt. Ab diesem Schwellenwert ist die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat zu entrichten, in den die Erzeugnisse geliefert werden. Um den Unternehmen das Leben und den Verkauf in andere Mitgliedstaaten zu erleichtern, k\u00f6nnen sich Online-Verk\u00e4ufer nunmehr im elektronischen Portal \u201eOne-Stop-Shop\u201c registrieren lassen. Dort k\u00f6nnen sie alle ihre Mehrwertsteuerpflichten f\u00fcr ihre Verk\u00e4ufe in der gesamten EU wahrnehmen. Der Schwellenwert von 10.000 Euro gilt bereits seit 2019 f\u00fcr online verkaufte elektronische Dienstleistungen. So m\u00fcssen sich die Unternehmen nicht mehr mit komplizierten Verfahren in anderen L\u00e4ndern auseinandersetzen, sondern k\u00f6nnen sich in ihrem eigenen Mitgliedstaat und in ihrer eigenen Sprache registrieren lassen. Sobald er registriert ist, kann der Online-Einzelh\u00e4ndler die Mehrwertsteuer im One-Stop-Shop f\u00fcr alle seine Verk\u00e4ufe in der EU \u00fcber eine viertelj\u00e4hrliche Erkl\u00e4rung anmelden und abf\u00fchren. Der One-Stop-Shop \u00fcbernimmt die \u00dcbermittlung der Mehrwertsteuer an den jeweiligen Mitgliedstaat.<\/li><li>Analog dazu wird die Einf\u00fchrung eines Import One-Stop-Shop Nicht-EU-Verk\u00e4ufern eine einfache Registrierung f\u00fcr Mehrwertsteuerzwecke in der EU erm\u00f6glichen und gew\u00e4hrleisten, dass der korrekte Mehrwertsteuerbetrag dem Mitgliedstaat zugef\u00fchrt wird, in dem die Mehrwertsteuer letztendlich zu entrichten ist. F\u00fcr die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies deutlich mehr Transparenz: Bei K\u00e4ufen von einem au\u00dferhalb der EU ans\u00e4ssigen Verk\u00e4ufer oder einer Plattform, der\/die im One-Stop-Shop registriert ist, sollte die Mehrwertsteuer im Verkaufspreis inbegriffen sein. Da die Mehrwertsteuer bereits entrichtet wurde, ist bei der Ankunft der Waren im Zielland demnach keine Nachzahlung an Zoll- oder Kurierdienste mehr n\u00f6tig. Im Import One-Stop-Shop haben sich bereits zahlreiche Nicht-EU-Unternehmen registriert, darunter auch die gr\u00f6\u00dften globalen Online-Marktpl\u00e4tze.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.06.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum 1. Juli treten die neuen Mehrwertsteuervorschriften f\u00fcr Online-Eink\u00e4ufe in Kraft: Sie gew\u00e4hrleisten einheitlichere Wettbewerbsbedingungen f\u00fcr alle Unternehmen, vereinfachen den grenz\u00fcberschreitenden elektronischen Handel und schaffen eine transparentere Preisgestaltung und Auswahl f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher. Am 28. Juni hat die Europ\u00e4ische Kommission zudem einen Bericht \u00fcber aktuelle Steuertrends ver\u00f6ffentlicht. 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