{"id":63836,"date":"2021-07-04T19:32:11","date_gmt":"2021-07-04T17:32:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63836"},"modified":"2023-08-25T12:15:17","modified_gmt":"2023-08-25T10:15:17","slug":"schaedlichen-steuerwettbewerb-bekaempfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schaedlichen-steuerwettbewerb-bekaempfen\/","title":{"rendered":"Sch\u00e4dlichen Steuerwettbewerb bek\u00e4mpfen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die&nbsp;OECD&nbsp;hat am 1. Juli 2021 auf Arbeitsebene eine breite Einigung auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent erzielt \u2013 eine echte Revolution im internationalen Steuerrecht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Digitalisierung ist integraler Bestandteil von wirtschaftlichem Fortschritt und Wachstum. Sie f\u00f6rdert die Globalisierung von Wirtschaftsaktivit\u00e4ten und Unternehmensstrukturen. Die Digitalisierung beeinflusst fast jeden Teil unseres Lebens, einschlie\u00dflich Kommunikation, Produktion und Konsum.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Trennung zwischen der konventionellen und digitalen Wirtschaft ist nahezu unm\u00f6glich geworden. Das bedeutet, dass wir Regeln brauchen, die f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsmodelle funktionieren, unabh\u00e4ngig davon, welchen Digitalisierungsgrad diese aufweisen. Dies gilt namentlich f\u00fcr die Regelungen im Steuerrecht, mit denen wir sicherstellen, dass die gro\u00dfen Unternehmen ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung \u00f6ffentlicher Aufgaben leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft und die daraus resultierenden ver\u00e4nderten Wertsch\u00f6pfungsprozesse stellen ohne Zweifel eine der gr\u00f6\u00dften Herausforderungen der internationalen Besteuerungsprinzipien dar: Immaterielle Werte und grenz\u00fcberschreitende Dienstleistungen erlauben es Unternehmen, ohne physische Pr\u00e4senz in Staaten t\u00e4tig zu werden und so Gewinne zu erzielen, die sie nach den bisherigen Besteuerungsprinzipien vor Ort nicht zu besteuern brauchen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Digitalisierung erleichtert zudem aggressive Steuerplanungen,&nbsp;z. B.&nbsp;durch die Verlagerung von Gewinnen aus Hoch- in Niedrigsteuerl\u00e4nder. Dies erschwert die Akzeptanz der geltenden Regelungen, beg\u00fcnstigt aber auch einen exzessiven Steuersenkungswettbewerb (\u201eRace-to-the-Bottom\u201c) der Staaten.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus diesem Grund hat die&nbsp;OECD&nbsp;im Auftrag der&nbsp;G20&nbsp;ein&nbsp;sog.&nbsp;Zwei-S\u00e4ulen-Konzept erarbeitet, um die steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft zu l\u00f6sen. Daran arbeiten 139 Staaten mit.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-s-ule-1-faire-internationale-verteilung-der-steuern\">S\u00e4ule 1 \u2013 faire internationale Verteilung der Steuern<\/h2>\n\n\n\n<p>Unter S\u00e4ule 1 haben die Staaten ein neuartiges System der Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte entwickelt. Durch die Schaffung neuer Ankn\u00fcpfungspunkte sollen tendenziell die Besteuerungsrechte vom Ort der Produktion dahin gelenkt werden, wo die Produkte vermarktet werden. Dazu soll ein Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Gesch\u00e4ftssparte den Staaten mittels einer Formel zugeteilt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen in dem Staat einen Sitz hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Analyse von S\u00e4ule 1 ist es wichtig, das \u00fcbergeordnete Ziel zu sehen: die Stabilit\u00e4t der internationalen Steuerrechtsordnung. Denn sollte es nicht gelingen, eine tragf\u00e4hige und international abgestimmte L\u00f6sung zu S\u00e4ule 1 zu verabschieden, drohen weitere Staaten eigene Digitalsteuern zu erheben. Dies w\u00fcrde bei allen Beteiligten zu Rechtsunsicherheit f\u00fchren. Deutschland hat sich daher sehr intensiv f\u00fcr einen Konsens bei S\u00e4ule 1 eingesetzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-s-ule-2-globale-effektive-mindestbesteuerung\">S\u00e4ule 2 \u2013 globale effektive Mindestbesteuerung<\/h2>\n\n\n\n<p>S\u00e4ule 2 beinhaltet den Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Diesen Vorschlag hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz gemeinsam mit seinem franz\u00f6sischen Kollegen Bruno&nbsp;Le Maire&nbsp;in die Diskussion eingebracht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Grundprinzip einer globalen effektiven Mindestbesteuerung ist vergleichsweise einfach: Alle Staaten einigen sich auf ein weltweit g\u00fcltiges Mindestniveau der Besteuerung. Dabei wird keinem Staat vorgeschrieben, welcher Steuersatz in seinem Land gelten soll. Gleichzeitig wird Staaten mit einem h\u00f6heren Besteuerungsniveau die M\u00f6glichkeit gegeben, auf die sehr niedrigen Steuers\u00e4tze anderer Staaten zu reagieren (z. B.&nbsp;durch Nachversteuerung von ins Ausland verschobenen Gewinnen oder durch Versagung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs). Die H\u00f6he der Besteuerung richtet sich dabei nach der Differenz zwischen der tats\u00e4chlichen Besteuerung im anderen Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz. Insgesamt f\u00fchrt dieser Ansatz zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene. Zudem begegnet die globale effektive Mindestbesteuerung wirksam den Problemen bei der Besteuerung, die sich aus der Digitalisierung und der M\u00f6glichkeit der Verlagerung immaterieller Werte ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Detaillierte Informationen zu den beiden S\u00e4ulen finden Sie in unseren&nbsp;FAQ zur globalen Mindestbesteuerung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die&nbsp;G20-Finanzminister sowie die&nbsp;G20-Staats- und Regierungschefs haben mehrmals die Notwendigkeit einer internationalen Einigung zu den steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft betont und sich auf den Abschluss der Arbeiten bis Mitte 2021 verst\u00e4ndigt.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>Die erzielte Einigung zur globalen effektiven Mindestbesteuerung ist ein kolossaler Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit. Wir haben hart verhandelt, um dieses gute Ergebnis f\u00fcr Deutschland zu erreichen. Das sind sehr gute Nachrichten f\u00fcr alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir halten damit ein, was wir den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern versprochen haben: K\u00fcnftig werden die gro\u00dfen Konzerne ihren fairen Anteil an der Finanzierung unseres Gemeinwohls leisten. Jetzt werden wir auf eine schnelle Umsetzung der Ergebnisse in Europa dr\u00e4ngen.<\/p><cite>Bundesfinanzminister Olaf Scholz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Auch auf Ebene der Europ\u00e4ischen Union begr\u00fc\u00dfen die Mitgliedstaaten die bedeutenden Fortschritte, die auf internationaler Ebene erzielt wurden. Auch sie bekr\u00e4ftigen ihr Engagement, hierf\u00fcr bis sp\u00e4testens Mitte 2021 eine international abgestimmte L\u00f6sung zu finden. Dies wurde w\u00e4hrend der deutschen Ratspr\u00e4sidentschaft in Ratsschlussfolgerungen ausdr\u00fccklich festgehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die internationale Einigung zum Zwei-S\u00e4ulen-Projekt am 1. Juli 2021 stellt einen bedeutenden Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit dar. Die erzielten Ergebnisse sollen nun noch beim Treffen der&nbsp;G20-Finanzminister am 9.\/10. Juli 2021 in Venedig best\u00e4tigt werden. Im Anschluss an die internationale Einigung sollen die Vereinbarungen zeitnah umgesetzt werden. Die Umsetzung der S\u00e4ule 1 soll voraussichtlich \u00fcber einen multilateralen v\u00f6lkerrechtlichen Vertrag erfolgen, der anschlie\u00dfend durch die beteiligten Staaten ratifiziert und in nationales Recht \u00fcberf\u00fchrt werden soll. F\u00fcr S\u00e4ule 2 werden die Staaten Empfehlungen zur Umsetzung erarbeiten. Neben dem Implementierungsplan der internationalen Staatengemeinschaft beabsichtigt auch die Europ\u00e4ische Kommission, den Prozess eng zu begleiten, um eine zeitnahe und einheitliche Umsetzung innerhalb der Europ\u00e4ischen Union zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMF, Mitteilung vom 01.07.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die&nbsp;OECD&nbsp;hat am 1. Juli 2021 auf Arbeitsebene eine breite Einigung auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent erzielt \u2013 eine echte Revolution im internationalen Steuerrecht. Die Digitalisierung ist integraler Bestandteil von wirtschaftlichem Fortschritt und Wachstum. Sie f\u00f6rdert die Globalisierung von Wirtschaftsaktivit\u00e4ten und Unternehmensstrukturen. 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