{"id":63866,"date":"2021-07-11T19:51:59","date_gmt":"2021-07-11T17:51:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=63866"},"modified":"2021-07-11T19:51:59","modified_gmt":"2021-07-11T17:51:59","slug":"niedersachsen-hat-als-zweites-bundesland-ein-eigenes-grundsteuergesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/niedersachsen-hat-als-zweites-bundesland-ein-eigenes-grundsteuergesetz\/","title":{"rendered":"Niedersachsen hat als zweites Bundesland ein eigenes Grundsteuergesetz"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Der Nieders\u00e4chsische Landtag hat in der Plenarsitzung am 07.07.2021 das vom Land selbst entwickelte Grundsteuergesetz verabschiedet.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Nieders\u00e4chsische Finanzminister Reinhold Hilbers erkl\u00e4rte dazu: \u201eDieser Beschluss ist der Schlussstein eines sorgf\u00e4ltigen Abw\u00e4gungs- und Entscheidungsprozesses. Ich habe lange daf\u00fcr geworben, eine Alternative zum Modell des Bundes zu finden. Niedersachsen hat nun ein eigenes Gesetz, das einfach und gerecht ist und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Niedersachsen ist damit das zweite Bundesland nach Baden-W\u00fcrttemberg, das vom Modell des Bundes abweicht und ein eigenes Grundsteuergesetz hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Fl\u00e4chen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enth\u00e4lt keine streitanf\u00e4lligen Determinanten. Gegen\u00fcber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell bietet das Fl\u00e4chen-Lage-Modell insbesondere den Vorteil, dass es mit nur noch einer einmaligen Hauptfeststellung f\u00fcr die ca. 3,6 Millionen zu bewertenden Grundst\u00fccke in Niedersachsen leichter zu verwalten ist als das Bundesmodell, das regelm\u00e4\u00dfig weitere Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus ben\u00f6tigt. Nur bei gravierenden \u00c4nderungen der Lageverh\u00e4ltnisse, die automatisiert von der Verwaltung \u00fcberpr\u00fcft werden, kommt es im Fl\u00e4chen-Lage-Modell zu neuen Steuerbescheiden in den betroffenen Gebieten. Insgesamt bedeutet dies also erhebliche Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger hat dieses Modell \u2013 anders als das Gesetz des Bundes \u2013 den Vorteil, dass sie nur eine Erkl\u00e4rung abgeben m\u00fcssen. Diese Erkl\u00e4rung besteht aus wenigen Angaben zu den Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfen und der Nutzung. Den Rest \u00fcbernimmt die Verwaltung.<\/p>\n\n\n\n<p>Anders als bei der reinen Orientierung an der Fl\u00e4che bezieht dieses Modell auch die Lage des Grundst\u00fccks mit ein. Dieser Faktor muss angemessen ber\u00fccksichtigt werden, denn die Gemeinde bietet dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in m\u00e4\u00dfiger Lage weniger Nutzen, z. B. in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs- und Lebensqualit\u00e4t. Als Indikator f\u00fcr die Lage werden die fl\u00e4chendeckend f\u00fcr Baufl\u00e4chen vorhandenen Bodenrichtwerte f\u00fcr das jeweilige Grundst\u00fcck genutzt. Der Bodenrichtwert des Grundst\u00fccks wird mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Mit dieser Relation wird das \u201eBesser\u201c oder \u201eweniger gut\u201c der Lagen messbar gemacht. Die Lage-Faktoren sorgen daf\u00fcr, dass der Gedanke der Nutzen-\u00c4quivalenz zum Tragen kommt. Sie spiegeln nicht den Wert der Bebauung wider, sondern die Teilhabe an der Kommune und deren Nutzungsangebot vermittelt durch den Grundbesitz in der jeweiligen Lage.<\/p>\n\n\n\n<p>Da es im Gegensatz zum Verkehrswert-Modell also nicht auf die absolute H\u00f6he der Werte ankommt, sondern auf das Verh\u00e4ltnis, wird der Faktor angemessen ged\u00e4mpft. Im Ergebnis entsteht ein moderater Zu- oder Abschlag. Beispiel: Der doppelt so hohe Bodenrichtwert im Vergleich zum Durchschnitt f\u00fchrt zu einem Zuschlag von 20 Prozent. Das ergibt einen Lage-Faktor von 1,2.<\/p>\n\n\n\n<p>Der jeweilige Lage-Faktor ergibt sich zuk\u00fcnftig direkt aus den Regelungen im Nieders\u00e4chsischen Grundsteuergesetz. Die nieders\u00e4chsische Finanzverwaltung wird lediglich die \u2013 einfache \u2013 Berechnung dieser Lage-Faktoren durchf\u00fchren; das Ergebnis flie\u00dft automatisch in die Steuerberechnung ein. F\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger wird ein \u201eGrundsteuer-Viewer\u201c zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung im Internet, aus der die Fl\u00e4chen und Faktoren ersichtlich sein werden. Er macht das Verfahren transparent und ist eine Ausf\u00fcllhilfe f\u00fcr die Fl\u00e4chenangaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem neuen Gesetz wird es nicht zu einer strukturellen Erh\u00f6hung des Aufkommens der Grundsteuer kommen. Dem dient die sog. Transparenzregelung, die auf Wunsch von Finanzminister Hilbers in das Gesetz aufgenommen wurde. Diese Regelung verpflichtet die Gemeinde, das Grundsteueraufkommen nach altem und neuem Recht gegen\u00fcberzustellen und einen aufkommensneutralen Hebesatz darzulegen. Die Abweichung von diesem Hebesatz muss die Gemeinde in geeigneter Weise ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eEs ist der Koalition gelungen, die Interessen aller Beteiligten angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger haben wenig Aufwand, die Steuer ist einfach und gerecht, den Kommunen geben wir Planungssicherheit in finanzieller Hinsicht und der Verwaltungsaufwand h\u00e4lt sich im Vergleich zum Gesetz des Bundes in einem vern\u00fcnftigen Rahmen.\u201c erkl\u00e4rte Finanzminister Hilbers abschlie\u00dfend.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben Niedersachsen planen weitere Bundesl\u00e4nder die \u00d6ffnungsklausel zu nutzen: Bayern bevorzugt ein reines Fl\u00e4chen-Modell, Hamburg und Hessen haben sich wie Niedersachsen f\u00fcr ein Fl\u00e4chen-Modell entschieden, das um eine Lage-Komponente erweitert wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-zum-hintergrund\">Zum Hintergrund<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Grundsteuer hat f\u00fcr die kommunalen Haushalte eine enorme Bedeutung. Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt die Grundsteuer die drittgr\u00f6\u00dfte Einnahmequelle der Kommunen dar. Allein in Niedersachsen belief sich das Grundsteueraufkommen im Jahr 2020 auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro, bundesweit auf rund 14 Milliarden Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer f\u00fcr unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erkl\u00e4rt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Aufkommen f\u00fcr die Kommunen zu sichern und die Neuregelungsfrist des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Ab dem 01.01.2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden. Daf\u00fcr hat der Bund ein komplexes Modell entwickelt, das dem alten Recht \u00e4hnlich ist. Er hat zugleich den L\u00e4ndern die M\u00f6glichkeit gegeben, eigenes Landesrecht f\u00fcr die Grundsteuer zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundesgesetz kn\u00fcpft wie das bisherige Recht weiterhin am Verkehrswert der Grundst\u00fccke an. Dadurch, dass dieser Wert f\u00fcr jedes einzelne Grundst\u00fcck erst ermittelt werden muss, ist das Gesetz notwendigerweise sehr aufw\u00e4ndig, kleinteilig, intransparent und kompliziert ausgestaltet. Um dies abzumildern, wurden umfangreiche Typisierungen und Vergr\u00f6berungen vorgenommen, was wiederum das Risiko in sich birgt, vom Bundesverfassungsgericht erneut als verfassungswidrig verworfen zu werden. Nicht zuletzt werden die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger die einzelnen, komplexen Berechnungsschritte nur schwer nachvollziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Um diesen Erschwernissen auszuweichen, sind alternative Modelle entwickelt worden. Sie sind m\u00f6glich und zul\u00e4ssig, denn nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist der Gesetzgeber nicht gezwungen, die Bemessung der Grundsteuer wertabh\u00e4ngig auszugestalten.<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00f6glich ist \u2013 und so hat sich Bayern entschieden \u2013 z. B. ein reines Fl\u00e4chen-Modell. Die Belastung mit Grundsteuer wird hier nicht nach dem Wert des Grundst\u00fccks verteilt, sondern nach dem Nutzen, den die Grundst\u00fccksbesitzer daraus ziehen k\u00f6nnen, dass sie in der jeweiligen Gemeinde ihr Objekt innehaben. Dieser Nutzen (das \u00c4quivalent) wird in Bayern k\u00fcnftig allein nach der Fl\u00e4che bemessen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Fl\u00e4chen-Modell nimmt die Gr\u00f6\u00dfe des Grundst\u00fccks und des Geb\u00e4udes \u2013 also die Fl\u00e4che \u2013 zum Ma\u00dfstab. Das Modell ist sehr einfach und gut nachvollziehbar. Seine Schw\u00e4che liegt darin, dass f\u00fcr Grundst\u00fccke derselben Gr\u00f6\u00dfe in derselben Gemeinde dieselbe Grundsteuer erhoben wird \u2013 egal, ob sich das Objekt in allerbester oder in m\u00e4\u00dfiger Lage befindet. Deshalb hat das Nieders\u00e4chsische Finanzministerium das reine Fl\u00e4chen-Modell zu einem verfeinerten Fl\u00e4chen-Lage-Modell weiterentwickelt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 07.07.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Nieders\u00e4chsische Landtag hat in der Plenarsitzung am 07.07.2021 das vom Land selbst entwickelte Grundsteuergesetz verabschiedet. Der Nieders\u00e4chsische Finanzminister Reinhold Hilbers erkl\u00e4rte dazu: \u201eDieser Beschluss ist der Schlussstein eines sorgf\u00e4ltigen Abw\u00e4gungs- und Entscheidungsprozesses. Ich habe lange daf\u00fcr geworben, eine Alternative zum Modell des Bundes zu finden. 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