{"id":64000,"date":"2021-07-31T18:44:55","date_gmt":"2021-07-31T16:44:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64000"},"modified":"2021-07-31T18:44:55","modified_gmt":"2021-07-31T16:44:55","slug":"eine-zusaetzlich-gezahlte-abfindung-die-nach-wahrnehmung-einer-sog-sprinterklausel-gezahlt-wird-ist-ermaessigt-zu-besteuern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eine-zusaetzlich-gezahlte-abfindung-die-nach-wahrnehmung-einer-sog-sprinterklausel-gezahlt-wird-ist-ermaessigt-zu-besteuern\/","title":{"rendered":"Eine zus\u00e4tzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel gezahlt wird, ist erm\u00e4\u00dfigt zu besteuern"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die einvernehmliche Aufl\u00f6sung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses erfolgt regelm\u00e4\u00dfig (auch) im Interesse des Arbeitgebers. Eine im Gegenzug gezahlte Abfindung ist daher in der Regel als Entsch\u00e4digung erm\u00e4\u00dfigt zu besteuern. Dies gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr eine (zus\u00e4tzliche) Abfindung, die f\u00fcr die (vorzeitige) Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel gezahlt wird. Denn in diesem Fall kann die K\u00fcndigung durch den Arbeitnehmer nicht separat, sondern nur im Zusammenhang mit der Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses insgesamt betrachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies hat das Hessische Finanzgericht rechtskr\u00e4ftig entschieden (Az. 10 K 1597\/20).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die mit ihrem Arbeitgeber zus\u00e4tzlich zu einem Vertrag \u00fcber die Aufhebung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit einer Abfindung eine sog. Sprinterklausel vereinbart hatte. Diese besagte, dass der Kl\u00e4gerin das Recht einger\u00e4umt wurde, gegen einen weiteren Abfindungsbetrag das Arbeitsverh\u00e4ltnis vor dem eigentlich vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Die Kl\u00e4gerin hatte dieses Recht ausge\u00fcbt und die weitere Abfindung erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Finanzamt unterwarf nur die aus der Aufhebung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses resultierende Abfindung der erm\u00e4\u00dfigten Besteuerung, nicht aber den aufgrund der Aus\u00fcbung der Sprinterklausel erhaltenen Betrag. Es verwies auf das Urteil des Nieders\u00e4chsischen Finanzgerichts vom 08.02.2018 (Az. 1 K 279\/17), welches die Aus\u00fcbung der K\u00fcndigung als neues ausl\u00f6sendes Ereignis gewertet hatte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Hessische Finanzgericht hat nun anders entschieden und der Klage stattgegeben. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte es aus, auch der weitere Abfindungsbetrag sei gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und \u00a7 24 Nr. 1a Einkommensteuergesetz erm\u00e4\u00dfigt zu besteuern, denn auch diese Abfindung finde ihren Rechtsgrund in der Aufhebungsvereinbarung und sei nicht getrennt davon zu betrachten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: FG Hessen, Pressemitteilung vom 27.07.2021 zum Urteil 10 K 1597\/20 vom 31.05.2021 (rkr)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die einvernehmliche Aufl\u00f6sung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses erfolgt regelm\u00e4\u00dfig (auch) im Interesse des Arbeitgebers. Eine im Gegenzug gezahlte Abfindung ist daher in der Regel als Entsch\u00e4digung erm\u00e4\u00dfigt zu besteuern. Dies gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr eine (zus\u00e4tzliche) Abfindung, die f\u00fcr die (vorzeitige) Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel gezahlt wird. Denn in diesem Fall kann die &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eine-zusaetzlich-gezahlte-abfindung-die-nach-wahrnehmung-einer-sog-sprinterklausel-gezahlt-wird-ist-ermaessigt-zu-besteuern\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Eine zus\u00e4tzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel gezahlt wird, ist erm\u00e4\u00dfigt zu besteuern<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-64000","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64000","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=64000"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64000\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=64000"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=64000"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=64000"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}