{"id":64002,"date":"2021-07-31T18:45:30","date_gmt":"2021-07-31T16:45:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64002"},"modified":"2021-07-31T18:45:30","modified_gmt":"2021-07-31T16:45:30","slug":"baden-wuerttemberg-steuerliche-erleichterungen-fuer-hilfen-an-flutopfer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/baden-wuerttemberg-steuerliche-erleichterungen-fuer-hilfen-an-flutopfer\/","title":{"rendered":"Baden-W\u00fcrttemberg: Steuerliche Erleichterungen f\u00fcr Hilfen an Flutopfer"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie Unternehmen im Land k\u00f6nnen steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesl\u00e4ndern unterst\u00fctzen. Das Finanzministerium hat verf\u00fcgt, dass die l\u00e4nderbezogenen Katastrophenerlasse auch in Baden-W\u00fcrttemberg gelten.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eDie Opfer der Flutkatastrophe brauchen jede Unterst\u00fctzung. Baden-W\u00fcrttemberg erleichtert deshalb seinen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern und Unternehmen die Unterst\u00fctzung der Opfer in den betroffenen L\u00e4ndern. In der Stunde der Not darf es da keine b\u00fcrokratischen Hindernisse geben.\u201c<\/p><cite>Finanzminister Dr. Bayaz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die steuerlichen Ma\u00dfnahmen vereinfachen u. a. den Spendennachweis und die Mittelverwendung durch gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-nachweis-von-spenden\">Nachweis von Spenden<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und Unternehmen brauchen zum Nachweis von Spenden auf ein Sonderkonto einer gemeinn\u00fctzigen K\u00f6rperschaft im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe dem Finanzamt keine Spendenbescheinigung vorlegen. Das gilt auch f\u00fcr Spenden an Gebietsk\u00f6rperschaften (Bund, L\u00e4nder, Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nde) und deren Dienststellen, die Kirchen und die Universit\u00e4ten. Unabh\u00e4ngig vom Betrag gen\u00fcgt in diesen F\u00e4llen der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbest\u00e4tigung eines Kreditinstituts. Das sind beispielsweise Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder ein Ausdruck bei Online-Banking.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-vereinfachungen-f-r-gemeinn-tzige-k-rperschaften\">Vereinfachungen f\u00fcr gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften d\u00fcrfen ihre Mittel eigentlich nur f\u00fcr Zwecke einsetzen, die sie nach ihrer Satzung f\u00f6rdern. Ausnahmsweise d\u00fcrfen gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften Mittel, die sie im Rahmen einer Spendensonderaktion erhalten haben sowie ihre sonstigen nicht zur Verwirklichung ihrer eigenen satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke ben\u00f6tigten Mittel, f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der von den Hochwasser-Katastrophen Gesch\u00e4digten verwenden, auch wenn dies in ihrer Satzung nicht vorgesehen ist, z. B. weil die Satzung nicht die F\u00f6rderung mildt\u00e4tiger Zwecke vorsieht oder eine regionale Bindung beinhaltet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies gilt sowohl f\u00fcr die unmittelbare Unterst\u00fctzung Gesch\u00e4digter durch die gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft selbst als auch bei einer Weiterleitung an andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften, die z. B. mildt\u00e4tige Zwecke f\u00f6rdern, oder an eine inl\u00e4ndische juristische Person zur Verwendung f\u00fcr die Unterst\u00fctzung gesch\u00e4digter Personen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Pr\u00fcfung der wirtschaftlichen Hilfsbed\u00fcrftigkeit gelten geringere Nachweispflichten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unterst\u00fctzungsleistungen zugunsten gesch\u00e4digter Unternehmerinnen und Unternehmer sind insoweit ausgeschlossen, als sie nicht den privaten, sondern den betrieblichen Schaden betreffen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-unterst-tzung-von-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmern\">Unterst\u00fctzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gew\u00e4hrt ein Unternehmen seinen Besch\u00e4ftigten eine Geldleistung als Hilfszahlung zur Unterst\u00fctzung in der Notlage, kann es dies bis zu einem Betrag von 600 Euro je Kalenderjahr steuerfrei tun. Dabei geh\u00f6rt auch der 600 Euro \u00fcbersteigende Betrag nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn unter Ber\u00fccksichtigung der Einkommens- und Familienverh\u00e4ltnisse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ein besonderer Notfall vorliegt. Davon kann bei den Opfern der Flutkatastrophe ausgegangen werden. Auch die erstmals nach der Hochwasser-Katastrophe gew\u00e4hrten Sachzuwendung in der Form der unentgeltlichen \u00dcberlassung eines Pkw oder einer Wohnung oder Unterkunft durch ein Unternehmen an dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um die Flutsch\u00e4den abzumildern, ist unter den oben genannten Voraussetzungen steuerfrei. Die Steuerbefreiung der Geld- und Sachleistungen reicht dabei bis zur H\u00f6he des Schadens.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dferdem sind sog. Arbeitslohnspenden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern m\u00f6glich. Dabei verzichtet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer von vornherein auf einen Teil des Arbeitslohns. Insoweit wird dann keine Lohnsteuer erhoben und der Betrag wird vom Unternehmen unmittelbar an betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Beihilfe ausgezahlt oder gespendet. Wegen der Lohnsteuereinsparung erfolgt dann keine Spendenbescheinigung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-unterst-tzung-von-unternehmen-vorliegen-von-betriebsausgaben\">Unterst\u00fctzung von Unternehmen: Vorliegen von Betriebsausgaben<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unterst\u00fctzungsleistungen von Unternehmen f\u00fcr die Opfer der Hochwasserflut, z. B. das Bereitstellen von R\u00e4umfahrzeugen und Personal f\u00fcr Aufr\u00e4umarbeiten, k\u00f6nnen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das gilt auch f\u00fcr Unterst\u00fctzungsleistungen an gesch\u00e4digte Gesch\u00e4ftspartnerinnen und Gesch\u00e4ftspartner zur Aufrechterhaltung der Gesch\u00e4ftsbeziehungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-umsatzsteuer\">Umsatzsteuer<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Umsatzsteuer gelten Erleichterungen, wenn Unternehmerinnen oder Unternehmer ohne eine Gegenleistung helfen. So wird bei der Nutzung unternehmerischer Gegenst\u00e4nde, wie beispielweise Baumaschinen, auf die Besteuerung einer sog. Wertabgabe bis zum 31. Oktober 2021 verzichtet. Auch werden keine negativen umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn durch die Flutkatastrophe obdachlos gewordene Personen unentgeltlich beherbergt werden. Das gleiche gilt, wenn Unternehmerinnen oder Unternehmer notwendige Gegenst\u00e4nde des t\u00e4glichen Bedarfs kostenlos zur Verf\u00fcgung stellen, um die betroffenen Menschen in der Anfangszeit zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Betroffene Unternehmen selbst k\u00f6nnen zudem durch die Herabsetzung ihrer Sondervorauszahlung 2021 ggf. bis auf Null eine gewisse Liquidit\u00e4t erhalten, um die Folgen der Flut zumindest etwas abzumildern. Die Dauerfristverl\u00e4ngerung bleibt trotzdem bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Quelle: FinMin Baden-W\u00fcrttemberg, Pressemitteilung vom 26.07.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie Unternehmen im Land k\u00f6nnen steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesl\u00e4ndern unterst\u00fctzen. 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