{"id":64183,"date":"2021-09-04T13:18:54","date_gmt":"2021-09-04T11:18:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64183"},"modified":"2021-09-04T13:18:54","modified_gmt":"2021-09-04T11:18:54","slug":"verbesserungen-im-elterngeld-ab-01-09-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verbesserungen-im-elterngeld-ab-01-09-2021\/","title":{"rendered":"Verbesserungen im Elterngeld ab 01.09.2021"},"content":{"rendered":"\n<p>F\u00fcr alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, gibt es gute Nachrichten. F\u00fcr sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freir\u00e4ume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterst\u00fctzen \u2013 entsprechend der W\u00fcnsche und Vorstellungen von Eltern, insbesondere V\u00e4tern. Daneben sollen Eltern besonders fr\u00fch geborener Kinder st\u00e4rker unterst\u00fctzt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eWir machen das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher \u2013 durch mehr Teilzeitm\u00f6glichkeiten, zus\u00e4tzliche Elterngeldmonate f\u00fcr Fr\u00fchchen und weniger B\u00fcrokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu k\u00fcmmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Denn die meisten Eltern w\u00fcnschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit f\u00fcr ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus erm\u00f6glichen das. Mit dieser Reform greifen wir die W\u00fcnsche der Eltern auf. Ich hoffe, dass immer mehr Eltern die M\u00f6glichkeiten des Elterngeldes entdecken, und vor allem der Partnerschaftsbonus, der Eltern unterst\u00fctzt, die beide parallel in Teilzeit arbeiten, mit den Neuregelungen attraktiver wird. Ohne das Elterngeld w\u00e4ren wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven V\u00e4tern, beruflich engagierten M\u00fcttern und familienorientierten Unternehmen. Ich freue mich \u00fcber diese Entwicklung und werde mich weiter daf\u00fcr einsetzen, das Elterngeld an den Bed\u00fcrfnissen der Familien auszurichten.\u201c<\/p><cite>Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Das Gesetz enth\u00e4lt verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz enth\u00e4lt verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hintergrundinformationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Mehr Teilzeitm\u00f6glichkeiten:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die w\u00e4hrend des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zul\u00e4ssige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden &#8211; also auf volle vier Arbeitstage &#8211; angehoben.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterst\u00fctzt, kann k\u00fcnftig mit 24\u201332 Wochenstunden (statt mit bisher 25\u201330 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erh\u00f6ht die Flexibilit\u00e4t f\u00fcr Eltern und unterst\u00fctzt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch die Zeit f\u00fcr die Familie besser aufzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Beispiel<\/em>: Vater und Mutter m\u00f6chten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Daf\u00fcr bekommen sie jeweils f\u00fcr die Dauer von bis zu vier Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat \u2013 zus\u00e4tzlich zu ihrem Gehalt und zus\u00e4tzlich zum Kindergeld.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit.<\/strong> Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24\u201332 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.<\/li><li><strong>Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden.<\/strong> Das macht nichts. Sie m\u00fcssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endg\u00fcltig festlegen. Sie k\u00f6nnen einfach die vier Monate beantragen und den Bonus fr\u00fcher beenden. Oder sie beantragen erst mal nur zwei Monate und verl\u00e4ngern sp\u00e4ter noch.<\/li><li><strong>Der Vater erkrankt im dritten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann l\u00e4nger nicht mehr arbeiten.<\/strong> Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Au\u00dferdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate behalten.<\/li><li><strong>Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet, die Mutter kann im vierten Bonus-Monat pl\u00f6tzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten.<\/strong> Das macht nichts. Die Eltern k\u00f6nnen das Elterngeld f\u00fcr die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Und: Es gibt weitere Vereinfachungen. So m\u00fcssen z.B. Eltern, die w\u00e4hrend des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachtr\u00e4glich Nachweise \u00fcber ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grunds\u00e4tzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht \u00fcberschritten werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. L\u00e4nger Elterngeld f\u00fcr Fr\u00fchchen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder fr\u00fcher auf die Welt, erhalten Eltern zus\u00e4tzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit f\u00fcr das Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld st\u00e4rker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterst\u00fctzt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu k\u00fcmmern. Bis zu vier zus\u00e4tzliche Monate Basiselterngeld sind m\u00f6glich, abh\u00e4ngig vom Geburtstermin:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zus\u00e4tzlicher Monat Basiselterngeld<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zus\u00e4tzliche Monate Basiselterngeld<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zus\u00e4tzliche Monate Basiselterngeld<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zus\u00e4tzliche Monate Basiselterngeld<\/p>\n\n\n\n<p><em>Beispiel<\/em>: Das Kind wird neun Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zus\u00e4tzliche Monate Basiselterngeld. Diese zus\u00e4tzlichen Basiselterngeld-Monate k\u00f6nnen sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar vier zus\u00e4tzliche Monate.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden k\u00fcnftig z.B. die Einnahmen von Eltern mit geringen selbst\u00e4ndigen Nebeneink\u00fcnften auf Antrag besser im Elterngeld ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Beispiel:<\/em> Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstst\u00e4ndigen Einnahme) wie ein Selbstst\u00e4ndiger behandelt<\/strong>: F\u00fcr das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr ma\u00dfgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erh\u00e4lt damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.<\/li><li><strong>Mit der neuen Regelung kann er sich daf\u00fcr entscheiden, ausschlie\u00dflich als Nicht-Selbstst\u00e4ndiger behandelt zu werden:<\/strong> Die Einnahme von 200 Euro wird nicht ber\u00fccksichtigt. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1.500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines ma\u00dfgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Finanzierung und Einkommensgrenzen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten f\u00fcr mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterst\u00fctzung von Eltern fr\u00fchgeborener Kinder wurden aus dem Elterngeld selbst finanziert, ohne zus\u00e4tzlichen Mittel aus dem Haushalt. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen k\u00fcnftig nur noch <strong>Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten<\/strong>. Bisher lag die Grenze f\u00fcr Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung f\u00fcr Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen &#8211; ca. 7.000 Familien.F\u00fcr sie ist die eigenst\u00e4ndige Vorsorge f\u00fcr den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld m\u00f6glich. <strong>F\u00fcr Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zahlen im \u00dcberblick&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleicherma\u00dfen berufst\u00e4tig sein und Verantwortung in der Familie \u00fcbernehmen k\u00f6nnen.<\/li><li>Viele Eltern (43 Prozent) w\u00fcnschen sich ein partnerschaftliches Familienmodell: 25 Prozent sprechen sich f\u00fcr eine doppelte Vollzeit aus; 18 Prozent f\u00fcr doppelte Teilzeit.<\/li><li>Immer mehr V\u00e4ter nutzen das Elterngeld. Vor der Einf\u00fchrung des Elterngeldes beantragten nur 3 Prozent der V\u00e4ter Erziehungsgeld. Die V\u00e4terbeteiligung stieg seit Einf\u00fchrung des Elterngeldes von 21 Prozent im Jahr 2008 auf 42 Prozent im Jahr 2018 kontinuierlich an.<\/li><li>82 Prozent der Eltern teilen sich w\u00e4hrend des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: w\u00e4hrend des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, w\u00e4hrend des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).<\/li><li>Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren M\u00fctter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu fr\u00fch geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMFSFJ, Pressemitteilung vom 31.08.2021<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, gibt es gute Nachrichten. F\u00fcr sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. 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