{"id":64199,"date":"2021-09-04T13:28:49","date_gmt":"2021-09-04T11:28:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64199"},"modified":"2021-09-04T13:28:49","modified_gmt":"2021-09-04T11:28:49","slug":"bund-regelt-details-der-hilfen-aus-dem-aufbauhilfefonds","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bund-regelt-details-der-hilfen-aus-dem-aufbauhilfefonds\/","title":{"rendered":"Bund regelt Details der Hilfen aus dem Aufbauhilfefonds"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister der Finanzen vorgelegte Verordnung \u00fcber die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds \u201eAufbauhilfe 2021\u201c (Aufbauhilfeverordnung 2021) beschlossen. Sie legt die Verteilung der Mittel zwischen den betroffenen L\u00e4ndern fest, konkretisiert die ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higen Sch\u00e4den und macht Vorgaben zur zweckentsprechenden Mittelverwendung. Der heutige Beschluss erm\u00f6glicht auch eine auf die Zukunft gerichtete und pr\u00e4ventive Ausrichtung der Schadensbeseitigung. Beim Wiederaufbau k\u00f6nnen auch Aspekte des vorsorglichen Hochwasserschutzes ber\u00fccksichtigt werden, wenn dabei die urspr\u00fcnglich ermittelte Schadenh\u00f6he nicht \u00fcberschritten wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundeskabinett hat heute ebenfalls den in der Verordnung als Anlage enthaltenen Wirtschaftsplan beschlossen. Der Wirtschaftsplan enth\u00e4lt die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Programme des Aufbauhilfefonds 2021.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><q>Wir stehen zusammen in der Not, das macht unser Land stark und lebenswert. Bund und L\u00e4nder bringen nun gemeinsam die finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Regionen auf den Weg, die von Starkregen und Hochwasser betroffen waren. Das Kabinett hat heute die n\u00f6tige Verordnung verabschiedet, die die Details des Aufbauhilfefonds regelt, damit die Betroffenen schnell, umfassend und fair entsch\u00e4digt werden k\u00f6nnen. 30 Milliarden Euro stehen bereit, um die Zerst\u00f6rung durch die Flutkatastrophe zu beseitigen und Geb\u00e4ude wie Infrastruktur neu aufzubauen.<\/q><\/p><cite>Bundesfinanzminister Olaf Scholz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><q>Die Aufbauhilfeverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Bew\u00e4ltigung der Flutfolgen. Der Bund leistet damit einen wichtigen Beitrag, um den Gesch\u00e4digten das Geld f\u00fcr den Wiederaufbau schnell zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/q><\/p><cite>Bundesminister des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat Horst Seehofer<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 id=\"h-verteilung-der-mittel-auf-die-l-nder-basierend-auf-bisherigen-schadensmeldungen\">Verteilung der Mittel auf die L\u00e4nder basierend auf bisherigen Schadensmeldungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Verteilung der Mittel erfolgt in einem ersten Schritt durch einen festen Schl\u00fcssel, basierend auf den ersten Schadenserhebungen der betroffenen L\u00e4nder. Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der f\u00fcr die L\u00e4nderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Wenn auf Basis der in diesem Verordnungsentwurf festgelegten Grunds\u00e4tze und Ma\u00dfst\u00e4be zur Schadensermittlung die endg\u00fcltige Schadensh\u00f6he in den L\u00e4ndern feststeht, wird in einer Bund-L\u00e4nder-Vereinbarung ein angepasster Verteilungsschl\u00fcssel festgelegt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die nach dem Verordnungsentwurf festgelegten Grunds\u00e4tze und Ma\u00dfst\u00e4be der Schadensermittlung sich schlussendlich auch in der Gesamtschadensh\u00f6he und in der Aufteilung der Mittel unter den betroffenen L\u00e4ndern wiederspiegeln.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-umfassende-und-faire-entsch-digung-f-r-von-starkregen-und-hochwasser-verursachte-sch-den\">Umfassende und faire Entsch\u00e4digung f\u00fcr von Starkregen und Hochwasser verursachte Sch\u00e4den<\/h2>\n\n\n\n<p>Als Schadenszeitraum wird der Monat Juli 2021 in den betroffenen L\u00e4ndern definiert. Die Rechtsverordnung definiert, welche Sch\u00e4den im Einzelnen im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser als Schaden unter den Fonds \u201eAufbauhilfe 2021\u201c fallen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsverordnung sieht eine umfangreiche Entsch\u00e4digung der im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser entstandenen Sch\u00e4den vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Betroffenen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entsch\u00e4digungen in H\u00f6he von bis zu 80 Prozent des Schadens gew\u00e4hrt. Hinzu kommen Leistungen Dritter zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gew\u00e4hrten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Dar\u00fcber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr begr\u00fcndete H\u00e4rtef\u00e4lle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds \u201eAufbauhilfe 2021\u201c ausgeglichen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Ma\u00dfnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur k\u00f6nnen unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in H\u00f6he von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 id=\"h-bund-bringt-hilfen-schnell-auf-den-weg\">Bund bringt Hilfen schnell auf den Weg<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Rechtsverordnung bedarf \u2013 ebenso wie das Gesetz zu Errichtung des Aufbauhilfefonds \u2013 der Zustimmung des Bundesrates. Eine Befassung des Bundesrates ist f\u00fcr den 10. September 2021 vorgesehen. Im Anschluss schlie\u00dfen der Bund und die betroffenen L\u00e4nder eine Verwaltungsvereinbarung mit detaillierten Regelungen und Verfahrensvorschriften f\u00fcr die einzelnen Aufbauprogramme der L\u00e4nder.<\/p>\n\n\n\n<p>Bereits am 18. August hatte das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe f\u00fcr das Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 beschlossen, die sich bereits in der parlamentarischen Beratung befindet. Damit wurde die Grundlage zur Gew\u00e4hrung finanzieller Mittel in H\u00f6he von bis zu 30 Milliarden&nbsp;Euro&nbsp;zur Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser entstandenen Sch\u00e4den und zum Wiederaufbau der Infrastruktur geschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 01.09.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister der Finanzen vorgelegte Verordnung \u00fcber die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds \u201eAufbauhilfe 2021\u201c (Aufbauhilfeverordnung 2021) beschlossen. Sie legt die Verteilung der Mittel zwischen den betroffenen L\u00e4ndern fest, konkretisiert die ber\u00fccksichtigungsf\u00e4higen Sch\u00e4den und macht Vorgaben zur zweckentsprechenden Mittelverwendung. 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