{"id":64469,"date":"2021-10-01T11:51:55","date_gmt":"2021-10-01T09:51:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64469"},"modified":"2021-10-01T11:51:55","modified_gmt":"2021-10-01T09:51:55","slug":"kommission-will-befristeten-rahmen-fuer-staatliche-beihilfen-bis-30-juni-2022-verlaengern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kommission-will-befristeten-rahmen-fuer-staatliche-beihilfen-bis-30-juni-2022-verlaengern\/","title":{"rendered":"Kommission will Befristeten Rahmen f\u00fcr staatliche Beihilfen bis 30. Juni 2022 verl\u00e4ngern"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 30. September 2021 vorgeschlagen, den <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_20_496\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Befristeten Rahmen f\u00fcr staatliche Beihilfen<\/a> bis zum 30. Juni 2022 zu verl\u00e4ngern. Um die Erholung der europ\u00e4ischen Wirtschaft weiter zu beschleunigen, wird mit dem Vorschlag auch der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens angepasst, indem zukunftsorientierte Investitions- und Solvenzst\u00fctzungsma\u00dfnahmen f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum erm\u00f6glicht werden. Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Befristete Rahmen war urspr\u00fcnglich am 19. M\u00e4rz 2020 von der Kommission angenommen worden. Bislang hat die Kommission mehr als 650 Beschl\u00fcsse gegen\u00fcber allen Mitgliedstaaten gefasst, auch auf der Grundlage des Befristeten Rahmens, um Unternehmen, die vom Coronavirus-Ausbruch betroffen sind, eine notwendige und angemessene Unterst\u00fctzung zu erm\u00f6glichen. Insgesamt wurden europ\u00e4ische Unternehmen mit mehr als 3 Bio. Euro unterst\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die f\u00fcr Wettbewerbspolitik zust\u00e4ndige Exekutiv-Vizepr\u00e4sidentin der Kommission Margrethe Vestager erkl\u00e4rte dazu: \u201eWir sehen endlich Licht am Ende des Tunnels, denn dank der beeindruckenden Impffortschritte und der Wiederbelebung unseres sozialen und wirtschaftlichen Lebens erholt sich die europ\u00e4ische Wirtschaft wieder. Gleichzeitig m\u00fcssen wir uns der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und der Notwendigkeit bewusst sein, Klippeneffekte beim Entzug der \u00f6ffentlichen Unterst\u00fctzung zu vermeiden. Wir schlagen daher vor, die Ma\u00dfnahmen zur Abfederung der Krise schrittweise auslaufen zu lassen, damit sich die Mitgliedstaaten und die Industrie anpassen k\u00f6nnen. Flankierend sollten Ma\u00dfnahmen zur Ankurbelung und Mobilisierung privater Investitionen in der Erholungsphase ergriffen werden k\u00f6nnen. Wir werden bei der Entscheidung \u00fcber die n\u00e4chsten Schritte die Ansichten aller Mitgliedstaaten und den notwendigen Schutz des Wettbewerbs im Binnenmarkt ber\u00fccksichtigen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Wie bereits bei der letzten Verl\u00e4ngerung des Befristeten Rahmens im Januar 2021 angek\u00fcndigt, entscheidet die Kommission nun angesichts der wirtschaftlichen Entwicklungen \u00fcber die Zukunft des bestehenden Beihilferahmens, wobei sie darauf achten wird, dass einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt bleiben. So geht die Kommission in ihrer <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_21_3481\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Wirtschaftsprognose vom Sommer 2021<\/a> davon aus, dass das BIP sowohl in der EU als auch im Euroraum 2021 um 4,8 Prozent und 2022 um 4,5 Prozent wachsen wird. In ihrem Vorschlag ber\u00fccksichtigt sie auch die ersten R\u00fcckmeldungen im Rahmen einer Umfrage, mit der sie sich am 1. Juni 2021 an die Mitgliedstaaten gewandt hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf dieser Grundlage schl\u00e4gt die Kommission eine begrenzte Verl\u00e4ngerung des Befristeten Rahmens bis zum 30. Juni 2022 sowie eine Reihe gezielter Anpassungen vor. Angesichts der beobachteten wirtschaftlichen Erholung w\u00fcrde die vorgeschlagene begrenzte Verl\u00e4ngerung des Befristeten Rahmens sicherstellen, dass Unternehmen, die noch von der Krise betroffen sind, nicht pl\u00f6tzlich von der erforderlichen Unterst\u00fctzung ausgeschlossen werden, sondern dass die Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen in koordinierter Weise auslaufen. Ein solcher Ausstieg ist auch vor dem Hintergrund der Heterogenit\u00e4t der Erholung in den verschiedenen Sektoren in den einzelnen Mitgliedstaaten zu sehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus schl\u00e4gt die Kommission vor, den Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens auszuweiten, um die derzeitige wirtschaftliche Erholung zu unterst\u00fctzen und zu beschleunigen und gleichzeitig wirksamen Wettbewerb aufrechtzuerhalten. In diesem Sinne sollen die Mitgliedstaaten erm\u00e4chtigt werden, f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum \u00fcber den 30. Juni 2022 hinaus folgende Beihilfen zu gew\u00e4hren:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Investitionsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen f\u00fcr eine nachhaltige Wirtschaft, um die durch die Krise hinterlassene Investitionsl\u00fccke zu schlie\u00dfen, verbunden mit geeigneten Vorkehrungen zur Vermeidung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Wettbewerbsverzerrungen, beispielsweise indem sie sich an eine gro\u00dfe Gruppe von Beg\u00fcnstigten richten und von begrenztem Umfang sein sollten, sowie<\/li><li>Unterst\u00fctzung der Mobilisierung privater Mittel f\u00fcr und Investitionen in mittelst\u00e4ndische Unternehmen und Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung, die in der Regel auf Bankdarlehen angewiesen sind und nach der Krise noch mehr Schulden aufwiesen. Solche Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnten diesen Unternehmen den Zugang zu Beteiligungskapital \u00fcber private Finanzmittler erm\u00f6glichen, was f\u00fcr sie oft schwierig ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen. Die Kommission wird bei der Entscheidung \u00fcber das weitere Vorgehen auch die R\u00fcckmeldungen ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/germany\/news\/20210930-kommission-verlaengerung-staatliche-beihilfen_de\">Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.09.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 30. September 2021 vorgeschlagen, den Befristeten Rahmen f\u00fcr staatliche Beihilfen bis zum 30. Juni 2022 zu verl\u00e4ngern. 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