{"id":64476,"date":"2021-10-12T15:33:43","date_gmt":"2021-10-12T13:33:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64476"},"modified":"2021-10-12T15:33:43","modified_gmt":"2021-10-12T13:33:43","slug":"wichtige-gesetzesaenderungen-zum-1-oktober-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wichtige-gesetzesaenderungen-zum-1-oktober-2021\/","title":{"rendered":"Wichtige Gesetzes\u00e4nderungen zum 1. Oktober 2021"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Verbesserung des Schutzes gegen Stalking, Senkung von Inkassokosten, ein Gegenvorstellungsverfahren f\u00fcr soziale Netzwerke, mehr Fairness im Vertragsrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zum 1. Oktober 2021 treten mehrere bedeutsame Gesetze vollst\u00e4ndig oder teilweise in Kraft: Das Gesetz zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches \u2013 effektivere Bek\u00e4mpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution, das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur \u00c4nderung weiterer Vorschriften, das Gesetz zur \u00c4nderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und das Gesetz f\u00fcr faire Verbrauchervertr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eDie rechtspolitische Bilanz der zu Ende gehenden Legislaturperiode kann sich sehen lassen. Die Gesetze, die zum 1. Oktober in Kraft treten, sind daf\u00fcr ein Beleg. Sie verbessern den Schutz vor Stalking, sch\u00fctzen die Meinungsfreiheit im Netz, senken die Inkassogeb\u00fchren und erleichtern die Durchsetzung von Verbraucherrechten. Von diesen Neuerungen werden viele Menschen unmittelbar und konkret profitieren. Und das ist und bleibt f\u00fcr mich das wichtigste Ziel guter Politik.\u201c<\/p><cite>Bundesjustizministerin Christine Lambrecht<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 id=\"i-verbesserung-des-schutzes-gegen-stalking\">I. Verbesserung des Schutzes gegen Stalking<\/h2>\n\n\n\n<p>Zum 1. Oktober treten die Regelungen zur effektiveren Bek\u00e4mpfung von Nachstellungen und zur besseren Erfassung des Cyberstalkings in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Derzeit muss ein \u201ebeharrliches\u201c Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers \u201eschwerwiegend\u201c zu beeintr\u00e4chtigen. Diese Voraussetzungen werden abgesenkt. Im Gesetzestext wird das Wort \u201ebeharrlich\u201c durch \u201ewiederholt\u201c und das Wort \u201eschwerwiegend\u201c durch \u201enicht unerheblich\u201c ersetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem dient das Gesetz der Bek\u00e4mpfung von digitalem Stalking. \u00dcber sogenannte Stalking-Apps oder Stalkingware k\u00f6nnen T\u00e4ter unbefugt auf Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben aussp\u00e4hen. In anderen F\u00e4llen t\u00e4uschen T\u00e4ter die Identit\u00e4t ihres Opfers vor und legen in sozialen Medien Konten an, \u00fcber die sie Bilder oder Nachrichten ver\u00f6ffentlichen. Diese Handlungen werden durch das Gesetz konkret erfasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Strafrahmen wird weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Zugleich sieht das Gesetz aber eine Neuregelung f\u00fcr besonders schwere F\u00e4lle vor, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu f\u00fcnf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen u. a. F\u00e4lle von Nachstellungen \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume oder Taten geh\u00f6ren, durch die der T\u00e4ter eine Gesundheitssch\u00e4digung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht. Ebenso soll es als besonders schwerer Fall gelten, wenn der T\u00e4ter \u00fcber 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eStalking ist f\u00fcrchterlicher Psychoterror, der sich nicht selten \u00fcber einen langen Zeitraum hinzieht. Stalker verfolgen, bel\u00e4stigen und bedrohen Menschen oft Tag und Nacht, das ist f\u00fcr viele Betroffene traumatisierend. Wir wollen, dass sich Betroffene gegen diese Taten k\u00fcnftig besser zur Wehr setzen k\u00f6nnen und Stalking-F\u00e4lle \u00f6fter vor Gericht kommen. T\u00e4terinnen und T\u00e4ter m\u00fcssen konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Dazu senken wir die bisherigen hohen H\u00fcrden im Straftatbestand deutlich.<\/p><p>Auch im Netz und \u00fcber Apps werden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingesch\u00fcchtert, falsche Identit\u00e4ten vorget\u00e4uscht und Betroffene diffamiert. Auch diese Taten stellen wir k\u00fcnftig ausdr\u00fccklich als digitales Stalking unter Strafe.\u201c<\/p><cite>Bundesjustizministerin Christine Lambrecht<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 id=\"ii-senkung-von-inkassokosten\">II. Senkung von Inkassokosten<\/h2>\n\n\n\n<p>Zum 1. Oktober 2021 treten auch wesentliche Teile des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur \u00c4nderung weiterer Vorschriften in Kraft. Dies gilt gerade auch f\u00fcr diejenigen Regelungen des Gesetzes, die bewirken, dass in etlichen F\u00e4llen die Verg\u00fctung sinkt, die Inkassodienstleister von Schuldnerinnen und Schuldnern verlangen d\u00fcrfen. Hiervon werden Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren, die sich im Zahlungsverzug befinden. Die meisten Regelungen kommen aber auch Unternehmen im Zahlungsverzug zugute.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die Neuregelung werden die Inkassokosten insbesondere in denjenigen F\u00e4llen sinken, in denen Schuldnerinnen und Schuldner zahlungswillig und zahlungsf\u00e4hig sind \u2013 und in denen die Inkassodienstleistung folglich nur mit geringem Aufwand verbunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ab 1. Oktober 2021 gilt:<\/strong> Bei der ersten Zahlungsaufforderung einer unbestrittenen Forderung kann nur noch ein Geb\u00fchrensatz von 0,5 zur Anwendung gebracht werden. Im Falle einer einzuziehenden Forderung von 100 Euro betr\u00e4gt die maximal zul\u00e4ssige Verg\u00fctung (inklusive Auslagenpauschale) in diesen F\u00e4llen also k\u00fcnftig in der Regel 29,40 Euro netto (statt wie bisher 76,44 Euro netto). Und auch f\u00fcr den Fall, dass der Schuldner den geschuldeten Betrag nicht auf die erste Aufforderung hin bezahlt, verringert sich der maximal zul\u00e4ssige Geb\u00fchrensatz. Er betr\u00e4gt k\u00fcnftig im Regelfall 0,9 statt wie bisher 1,3. Das hei\u00dft: die zul\u00e4ssige Inkassoverg\u00fctung betr\u00e4gt in einem solchen Fall einer unbestrittenen Forderung von 100 Euro maximal 52,92 Euro netto (inklusive der Auslagenpauschale). Noch geringer ist die k\u00fcnftig zul\u00e4ssige Verg\u00fctung, wenn die Forderung nicht mehr als 50 Euro betr\u00e4gt: Dann k\u00f6nnen bei einem Geb\u00fchrensatz von 0,5 nur 18 Euro und bei einem Geb\u00fchrensatz von 0,9 nur 32,40 Euro erstattet verlangt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem sehen die Neuregelungen Informationspflichten f\u00fcr Inkassodienstleister und Rechtsanw\u00e4lte bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen vor: Insbesondere m\u00fcssen Verbraucherinnen und Verbrauchern k\u00fcnftig vor dem Abschluss von Zahlungsvereinbarungen auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen werden. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen sie vor der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses \u00fcber die Rechtsfolgen aufgekl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eEin gro\u00dfes \u00c4rgernis f\u00fcr viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind \u00fcberm\u00e4\u00dfig hohe Inkassogeb\u00fchren. Insbesondere wenn es um geringe Rechnungsbetr\u00e4ge geht, stehen \u00fcberzogen hohe Inkassogeb\u00fchren in keinem angemessenen Verh\u00e4ltnis. Mit den Neuregelungen machen wir das Inkassorecht fairer und verbraucherfreundlicher: Wir senken die Inkassokosten f\u00fcr die Verbraucherinnen und Verbraucher sp\u00fcrbar und schieben undurchsichtigen Inkassopraktiken einen Riegel vor.\u201c<\/p><cite>Bundesjustizministerin Christine Lambrecht<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 id=\"iii-ein-gegenvorstellungsverfahren-f%c3%bcr-soziale-netzwerke\">III. Ein Gegenvorstellungsverfahren f\u00fcr soziale Netzwerke<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr F\u00e4lle, bei denen unterschiedliche Auffassungen zwischen einem Nutzer bzw. einer Nutzerin und dem Anbieter eines sozialen Netzwerks bestehen, ob ein gemeldeter Inhalt gel\u00f6scht werden muss oder nicht, wird ein Gegenvorstellungsverfahren (\u00a7 3b Netzwerkdurchsetzungsgesetz) eingef\u00fchrt. Dadurch werden die Anbieter sozialer Netzwerke ab dem 1. Oktober 2021 dazu verpflichtet, auf Antrag betroffener Nutzerinnen und Nutzer ihre Entscheidungen \u00fcber die L\u00f6schung oder Beibehaltung eines Inhalts zu \u00fcberpr\u00fcfen. Konkret bedeutet das: Wenn ein eigenes Posting gel\u00f6scht wird, k\u00f6nnen Betroffene vom sozialen Netzwerk verlangen, diese Entscheidung zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu begr\u00fcnden. Gleiches gilt auch umgekehrt, wenn ein als rechtswidrig gemeldeter Inhalt nicht gel\u00f6scht wird.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Videosharingplattform-Dienste gilt das Gegenvorstellungsverfahren im Hinblick auf nutzergenerierte Videos und Sendungen bereits seit dem 28. Juni 2021.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eMit dem Gegenvorstellungsverfahren sch\u00fctzen wir Nutzerinnen und Nutzer besser vor unberechtigten Entscheidungen der Plattformen: Wenn ein eigenes Posting gel\u00f6scht wird, k\u00f6nnen Betroffene die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Entscheidung von Facebook, Twitter &amp; Co verlangen. Gleiches gilt, wenn ein als strafbar gemeldetes Posting nicht entfernt wird.\u201c<\/p><cite>Bundesjustizministerin Christine Lambrecht<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 id=\"iv-mehr-fairness-im-vertragsrecht\">IV. Mehr Fairness im Vertragsrecht<\/h2>\n\n\n\n<p>Zum 1. Oktober 2021 treten zudem Teile des Gesetzes f\u00fcr faire Verbrauchervertr\u00e4ge in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon in doppelter Hinsicht profitieren.<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Unwirksamkeit von Abtretungsverboten f\u00fcr Geldforderungen<\/strong><br \/>Klauseln in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB), die die Abtretung von auf Geld gerichteten Anspr\u00fcche beschr\u00e4nken, sind k\u00fcnftig unwirksam. Somit ist sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die M\u00f6glichkeit haben, ihre Geldforderungen an Dritte zu verkaufen, die die Forderung einziehen. Dies wird Verbraucherinnen und Verbraucher zugutekommen, die ihre Anspr\u00fcche nicht selbst durchsetzen wollen.<\/li><li><strong>Dokumentationspflicht f\u00fcr Telefonwerbung<\/strong><br \/>Telefonwerbung ohne vorherige ausdr\u00fcckliche Einwilligung ist in Deutschland rechtswidrig. Ab sofort gilt: Unternehmen m\u00fcssen dokumentieren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in die Telefonwerbung eingewilligt haben, und sie m\u00fcssen diese Dokumentation aufbewahren. Verst\u00f6\u00dfe hiergegen sind eine Ordnungswidrigkeit und k\u00f6nnen mit einer Geldbu\u00dfe geahndet werden. Diese Neuerung wird das beh\u00f6rdliche Vorgehen gegen unerlaubte Telefonwerbung erleichtern.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>\u201eDas Gesetz f\u00fcr faire Verbrauchervertr\u00e4ge z\u00e4hlt zu den gro\u00dfen verbraucherpolitischen Erfolgen der letzten Jahre \u2013 und daf\u00fcr habe ich hart gek\u00e4mpft. Die Regeln, die nunmehr in Kraft treten, bringen Verbraucherinnen und Verbrauchern konkrete Verbesserungen. Viele Unternehmen haben Abtretungsverbote in ihre AGB geschrieben, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Forderungen zu erschweren. Mit solchen unfairen Klauseln ist k\u00fcnftig Schluss. Au\u00dferdem gibt es jetzt eine bessere Handhabe, um gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen. Das sind zwei wichtige Schritte auf dem Weg zu einem wirklich fairen und wirksamen Verbraucherrecht.\u201c<\/p><cite>Bundesjustizministerin Christine Lambrecht<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 id=\"h-ausblick\">Ausblick<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gesetz f\u00fcr faire Verbrauchervertr\u00e4ge enth\u00e4lt weitere verbrauchersch\u00fctzende Regelugen. Diese treten zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt in Kraft. Zum 1. M\u00e4rz 2022 wird die Neuregelung \u00fcber stillschweigende Verl\u00e4ngerung von Vertragsverh\u00e4ltnissen in Kraft treten. Zum 1. Juli 2022 wird die Regelung \u00fcber den K\u00fcndigungsbutton f\u00fcr Verbrauchervertr\u00e4ge in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BMJV, Pressemitteilung vom 01.10.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verbesserung des Schutzes gegen Stalking, Senkung von Inkassokosten, ein Gegenvorstellungsverfahren f\u00fcr soziale Netzwerke, mehr Fairness im Vertragsrecht Zum 1. Oktober 2021 treten mehrere bedeutsame Gesetze vollst\u00e4ndig oder teilweise in Kraft: Das Gesetz zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches \u2013 effektivere Bek\u00e4mpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen Zwangsprostitution, das Gesetz &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wichtige-gesetzesaenderungen-zum-1-oktober-2021\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wichtige Gesetzes\u00e4nderungen zum 1. 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