{"id":64541,"date":"2021-10-15T12:06:12","date_gmt":"2021-10-15T10:06:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64541"},"modified":"2021-10-15T12:06:12","modified_gmt":"2021-10-15T10:06:12","slug":"ifo-studie-reform-von-minijobs-und-ehegattensplitting-entlastet-geringverdienende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ifo-studie-reform-von-minijobs-und-ehegattensplitting-entlastet-geringverdienende\/","title":{"rendered":"ifo-Studie: Reform von Minijobs und Ehegattensplitting entlastet Geringverdienende"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die unteren 40 Prozent der Einkommen k\u00f6nnten entlastet werden, wenn Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung umgewandelt werden und gleichzeitig das Ehegattensplitting reformiert wird. Das ist das Ergebnis einer ifo-Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Gleichzeitig w\u00fcrde die Reform h\u00f6here Einkommensgruppen nur m\u00e4\u00dfig belasten. Insgesamt entst\u00fcnden keine zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr den Staatshaushalt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u201eEine kombinierte Reform von Minijobs und Ehegattensplitting w\u00fcrde auch die Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt verringern, indem sie Fehlanreize f\u00fcr die Erwerbst\u00e4tigkeit von Frauen abbaut\u201c, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums f\u00fcr Makro\u00f6konomik und Befragungen. Grund hierf\u00fcr sei eine nachteilige Kombination aus steuer- und abgabefreien 450-Euro-Minijobs und dem Ehegattensplitting. Bereits ab einem Verdienst von 451 Euro im Monat greife der gemeinsame Steuersatz. Daher sei es nachteilig f\u00fcr den Zweitverdiener, ein h\u00f6heres Einkommen zu erzielen. Und das seien meistens Frauen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung lie\u00dfe sich durch langsam steigende Sozialabgaben aufkommensneutral erreichen. Sozialabgaben w\u00e4ren dann ab dem ersten Euro f\u00e4llig, allerdings mit einem anfangs sehr geringen Beitragssatz. In der Reformvariante w\u00fcrden 124.000 Personen mehr eine Stelle aufnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer kombinierten Reform von Realsplitting mit Minijob-Reform bei regul\u00e4ren Beitragss\u00e4tzen w\u00e4ren zudem auch Steuersenkungen m\u00f6glich. Insgesamt w\u00fcrden die gearbeiteten Stunden um 141.000 Vollzeitstellen ansteigen und ein Plus von 59.000 Besch\u00e4ftigten bringen. \u201eBeide Reformelemente erh\u00f6hen die Anreize zur verst\u00e4rkten Arbeitsaufnahme von Zweitverdienern \u2013 typischerweise immer noch Frauen \u2013 und damit die Effizienz des Steuersystems\u201c, erkl\u00e4rt ifo-Forscher Maximilian Bl\u00f6mer.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Berechnungen erg\u00e4nzen den breiter angelegten Reformvorschlag zur Steuerpolitik, den das ifo Institut vergangene Woche ver\u00f6ffentlich hat. Demnach w\u00fcrde eine umfassendere Reform des Steuer- und Sozialsystems zu einem noch h\u00f6heren Zuwachs bis zu 400.000 Vollzeitstellen f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: ifo Institut, Pressemitteilung vom 13.10.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die unteren 40 Prozent der Einkommen k\u00f6nnten entlastet werden, wenn Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung umgewandelt werden und gleichzeitig das Ehegattensplitting reformiert wird. Das ist das Ergebnis einer ifo-Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Gleichzeitig w\u00fcrde die Reform h\u00f6here Einkommensgruppen nur m\u00e4\u00dfig belasten. 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