{"id":64666,"date":"2021-11-01T12:54:53","date_gmt":"2021-11-01T10:54:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=64666"},"modified":"2021-11-01T12:54:53","modified_gmt":"2021-11-01T10:54:53","slug":"bfh-kritik-an-corona-massnahmen-gemeinnuetzigkeit-und-politische-betaetigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-kritik-an-corona-massnahmen-gemeinnuetzigkeit-und-politische-betaetigung\/","title":{"rendered":"BFH: Kritik an Corona-Ma\u00dfnahmen \u2013 Gemeinn\u00fctzigkeit und politische Bet\u00e4tigung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und \u00d6ffentlichkeit nicht \u00fcber das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich beg\u00fcnstigter Zwecke erforderlich ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diesen Grundsatz mit Beschluss vom 18.08.2021 \u2013 V B 25\/21 (AdV) \u2013 in einem Eilverfahren pr\u00e4zisiert.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gemeinn\u00fctzig ist im Steuerrecht die Verfolgung der in \u00a7 52 der Abgabenordnung ausdr\u00fccklich genannten Zwecke. Ist eine T\u00e4tigkeit einer K\u00f6rperschaft innerhalb des steuerrechtlich beg\u00fcnstigten Zwecks zwangsl\u00e4ufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden, schadet dies der Gemeinn\u00fctzigkeit nicht. Anders ist es, wenn die politische T\u00e4tigkeit nicht mehr aufgrund des jeweiligen steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Streitfall verfolgte ein Verein nach seiner Satzung die F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens sowie die F\u00f6rderung des allgemeinen demokratischen Staatswesens. Auf seiner Internetseite stellte er insbesondere die Effektivit\u00e4t von Masken zum Schutz vor Viren infrage. Auch ver\u00f6ffentlichte er dort zeitweise ein Dokument, in dem er die Bundesregierung und die Landesregierungen aufforderte, s\u00e4mtliche in der Corona-Pandemie verh\u00e4ngten Ma\u00dfnahmen sofort aufzuheben. Gleichzeitig forderte er f\u00fcr den Fall der Weiterf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und wies in dem Dokument auf das Recht zum Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes hin. Ein Vorstandsmitglied des Vereins sprach im Zusammenhang mit den getroffenen Ma\u00dfnahmen in der Corona-Pandemie \u00fcber die m\u00f6gliche Abh\u00e4ngigkeit von Politikern von anderen M\u00e4chten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BFH hat klargestellt, dass derartige Bet\u00e4tigungen die steuerrechtliche Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins verhindern.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar geh\u00f6rt zur F\u00f6rderung des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens auch die Information der Bev\u00f6lkerung \u00fcber die Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Krankheiten. Der Inhalt der Informationen kann grunds\u00e4tzlich auch dem widersprechen, was den Parlamenten oder Regierungen als Grundlage ihrer Entscheidungen dient. Der Hinweis auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht oder die Behauptung einer Abh\u00e4ngigkeit von Politikern von anderen M\u00e4chten h\u00e4ngen nach Auffassung des BFH aber nicht mit einer Information der Bev\u00f6lkerung zum \u00f6ffentlichen Gesundheitswesen zusammen. Dies geht \u00fcber das hinaus, was zur gemeinn\u00fctzigen F\u00f6rderung dieses Zwecks zwangsl\u00e4ufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Gemeinn\u00fctzigkeit wegen der allgemeinen F\u00f6rderung des demokratischen Staatswesens lehnte der BFH ebenfalls ab. Daf\u00fcr muss sich eine K\u00f6rperschaft umfassend mit den demokratischen Grundprinzipien befassen und diese in geistiger Offenheit objektiv und neutral w\u00fcrdigen. Dies hat der Verein jedoch nicht getan.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 40\/21 vom 28.10.2021 zum Beschluss V B 25\/21 (AdV) vom 18.08.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und \u00d6ffentlichkeit nicht \u00fcber das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich beg\u00fcnstigter Zwecke erforderlich ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diesen Grundsatz mit Beschluss vom 18.08.2021 \u2013 V B 25\/21 (AdV) \u2013 in einem Eilverfahren pr\u00e4zisiert. Gemeinn\u00fctzig ist im Steuerrecht die Verfolgung der in \u00a7 &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-kritik-an-corona-massnahmen-gemeinnuetzigkeit-und-politische-betaetigung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BFH: Kritik an Corona-Ma\u00dfnahmen \u2013 Gemeinn\u00fctzigkeit und politische Bet\u00e4tigung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64666"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=64666"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64666\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=64666"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=64666"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=64666"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}